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Für eine schnelle und zielgerichtete
Versorgung können Versicherte ab Anfang 2018 Notfalldaten auf ihrer
elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Informationen über
Vorerkrankungen, Medikamente, Allergien etc. können so dem behandelnden
Arzt in einem Notfall schneller zur Verfügung gestellt werden. Das sieht
das E-Health-Gesetz vor. Heute haben sich Bundesgesundheitsminister
Herrmann Gröhe und die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin
Barbara Steffens im Rahmen der Branchenmesse medica in Düsseldorf
erläutern lassen, welche Schritte mit der Anlage eines solchen Datensatzes
verbunden sind.

Grundlage dafür ist das Pilotprojekt Notfalldatenmanagement (NFDM-)
Sprint, in dem seit Juni diesen Jahres und noch bis Mitte November Ärzte
aus der Region Münster und Umgebung mit ihrer Praxissoftware für bis zu
4000 Patienten Notfalldatensätze anlegen. Der Test ist ein wichtiger
Schritt für die Notfalldaten auf der elektronischen Gesundheitskarte ab
2018. Die Datensätze werden in diesem Pilotprojekt noch nicht auf der eGK
gespeichert, sondern ausgedruckt. Entwicklung und Einführung des
Notfalldatenmanagements liegen in den Händen der Bundesärztekammer als
beauftragtem Gesellschafter und der gematik.

„Wir haben in der Vorbereitung des Notfalldatenmanagements besonderen Wert
darauf gelegt, dass sich die Anlage der Datensätze in den
Behandlungsalltag gut integriert und für Ärzte und Patienten praktikabel
ist“, erläuterte Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses
Telematik der Bundesärztekammer, beim Rundgang der Minister auf der
medica. „Deshalb entwickeln wir diese Anwendung im engen Austausch mit
ärztlichen Kollegen.“

Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik ergänzt:  „Das
Notfalldatenmanagement wird die erste Anwendung mit medizinischem Nutzen
sein. Wir sind daher, besonders auf die Ergebnisse des Pilotprojekts NFDM-
Sprint gespannt. Diese werden wir Anfang 2017 vorlegen können.“

Das hohe Interesse am Notfalldatenmanagement spiegelt sich auch in
weiteren medica-Veranstaltungen. So bietet das ZTG Zentrum für Telematik
und Telemedizin auf seinem Stand am Dienstag, den 15.11.16 eine
Diskussionsrunde zu dem Thema sowie einen Messerundgang.

Vor weiteren Erprobungen und der bundesweiten Einführung konzentriert sich
das Pilotprojekt NFDM-Sprint vor allem auf zwei Punkte: Wie gut
funktioniert der Prozess der Anlage von Notfalldaten durch Ärzte mithilfe
ihres Praxisverwaltungs- oder Krankenhausinformationssystems und gibt es
ggf. Verbesserungspotenziale. Beteiligte sind neben der Bundesärztekammer
und der gematik der westfälische Hersteller von Arztsoftware, InterData
Praxiscomputer GmbH, sowie das Universitätsklinikum Münster und der
Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement der Friedrich-Alexander-

Universität
Erlangen-Nürnberg, die das Projekt wissenschaftlich begleiten.

Der Begriff Notfalldaten-Management (NFDM) steht für den Umgang mit
Informationen, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgelegt
werden und den Behandelnden in einer medizinischen Notfallsituation
weiterhelfen. Im NFDM wird unterschieden zwischen dem Notfalldatensatz
(NFD) mit notfallrelevanten medizinischen Informationen und dem Datensatz
Persönliche Erklärungen (DPE) des Patienten. Beide werden künftig auf der
eGK getrennt voneinander gespeichert und lassen sich im Notfall auch
separat lesen. Der NFD kann zum Beispiel Angaben zu Diagnosen, Medikation
oder Allergien enthalten, der DPE Hinweise zum Aufbewahrungsort etwa einer
Patientenverfügung. Der Patient entscheidet, ob er einen NFD für sich
anlegen lässt. Im Notfall können Ärzte oder Notfallsanitäter diese
Informationen unter Nutzung ihres elektronischen Heilberufsausweises auch
ohne zusätzliche Einwilligung des Patienten lesen.