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Seit Anfang des Jahres können krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für
multiprofessionelle, mobile Palliativdienste im Krankenhaus verhandelt
werden - diese Option für schwerstkranke und sterbende Patienten auf
sämtlichen Stationen eines Krankenhauses bedeutet einen erheblichen
Fortschritt in der stationären Versorgung schwerkranker Menschen, betont
die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP). Allerdings warnt die
DGP nach ersten Rückmeldungen aus laufenden Verhandlungen davor, dieses
absolut notwendige Angebot für Patienten und Angehörige „zu billig zu
verkaufen“. Eine qualitativ hochwertige und patientenzugewandte
Palliativversorgung setze eine angemessene Finanzierung voraus.

Seit 2017 haben Krankenhäuser die Möglichkeit, mit Kostenträgern
krankenhausindividuelle Zusatzentgelte für multiprofessionelle, mobile
Palliativdienste im Krankenhaus zu verhandeln. Hinter der nüchternen
Ziffer 8-98h im Klassifikationssystem OPS 2017 des Deutschen Instituts für
Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) verbirgt sich ein
„grundsätzlicher und erheblicher Fortschritt in der stationären Versorgung
schwerkranker Menschen“, betont die Deutsche Gesellschaft für
Palliativmedizin (DGP): Der Palliativdienst kann für schwerstkranke und
sterbende Patienten auf sämtlichen Stationen hinzugezogen werden, dies ist
insbesondere für die über 80 Prozent der Krankenhäuser ohne
Palliativstation zukunftsweisend.

Allerdings warnt die wissenschaftliche Fachgesellschaft nach ersten
Rückmeldungen aus laufenden Verhandlungen davor, dieses absolut notwendige
Angebot für Patienten und Angehörige „zu billig zu verkaufen“. Dazu
erklärt der Vizepräsident der DGP, Dr. Bernd-Oliver Maier, Wiesbaden:
„Palliativdienste im Krankenhaus müssen bundesweit auskömmlich finanziert
werden, um der anspruchsvollen Aufgabe der Behandlung und Begleitung
schwerstkranker Patienten und ihrer Angehörigen gerecht werden zu können!“
Die neue Regelung wird nur bei angemessener Refinanzierung zu qualitativ
hochwertiger und patientenzugewandter Versorgung führen. Ziel ist es, es
zukünftig allen Abteilungen eines Krankenhauses deutlich zu erleichtern,
einen internen oder externen Palliativdienst zu Rate zu ziehen, sollte bei
einem lebensbedrohlich erkrankten Menschen ein spezialisierter
Versorgungsbedarf auftreten.

Dafür benötigt der Palliativdienst eine Mindest-Personalstruktur unter
Einbindung mehrerer Berufsgruppen, die unabhängig von der zu erwartenden
Fallzahl zur kontinuierlichen Sicherstellung des Angebots gegeben sein
muss. Es entspricht dem wissenschaftlichen Qualitätsstandard, dem Team des
Palliativdienstes neben Ärzten und Pflegefachkräften erstmals mindestens
einen Vertreter aus der Sozialarbeit/Sozialpädagogik,
Psychologie/Psychotherapie oder Physiotherapie/Ergotherapie zuzuordnen.
Nur eine enge multiprofessionelle Zusammenarbeit im Team, so die
Fachgesellschaft, gewährleiste eine umfassende Versorgung schwerkranker
und sterbender Menschen.

Nach Analysen der DGP ziehe die einzelne kalkulationsrelevante
patientenbezogene Stunde mehrere Stunden Gesamtarbeitszeit z.B. zur
Behandlungskoordination, inhaltlichen Absprache, Falldiskussion,
Therapieüberwachung, Übergabe, Dokumentation, Administration u.ä. nach
sich, die über diesen Stundenwert mitfinanziert werden müssen. Mit großer
Besorgnis nimmt die DGP deshalb erste Rückmeldungen aus laufenden
Verhandlungen zur Kenntnis, in denen vereinzelt für diese eine Stunde
patientennaher Zeit – incl. der nicht kostenrelevanten Folgestunden! –
laut Maier „unfassbare Dumpingpreise von 50 Euro“ im Gespräch seien. Diese
völlig inadäquaten Angebote  seien „ein höchst unglückliches Signal“
einzelner Kostenträger, erklärt Maier. Die Forderung der Politik,
Palliativdienste im Hospiz- und Palliativgesetz zu verankern, habe andere
Erwartungen an einen seriösen Willen zur Umsetzung der Einführung dieser
spezialisierten Komplexleistung geweckt.

Es bleibt essentiell, darauf zu achten, dass die noch zu verhandelnden
krankenhausindividuellen und die ab 2019 bewerteten Zusatzentgelte die
fachliche Qualität und die weiteren Anforderungen wie z.B. die 24-stündige
Erreichbarkeit auch kostendeckend gegenfinanzieren. Aus Sicht der DGP und
aufgrund der Erfahrung aus den laufenden Verhandlungen erscheint es
außerdem äußerst sinnvoll, die im Palliativdienst tätigen Ärztinnen/Ärzte
in die Verhandlungen einzubinden, damit in den Gesprächen anhand
praktischer Beispiele verdeutlicht werden kann, welche tatsächliche
Leistung und welcher Aufwand sich hinter den Ziffern verbirgt.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.dgpalliativmedizin.de/neuigkeiten/palliativdienste-im-krankenhaus.html
http://www.dgpalliativmedizin.de/images/Informationen_zum_krankenhausindividuellen_Zusatzentgelt_-_OPS_8-98h.pdf