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Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWiG) hat seinen Abschlussbericht veröffentlicht, der eine Vielzahl von
„Hinweisen“ und „Anhaltspunkten“ für den Nutzen von Systemischer Therapie
als Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen bescheinigt. Mehr als 40
methodisch hochwertige Studien dürften damit den Grundstein für die
Aufnahme Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der Gesetzlichen
Krankenversicherungen gelegt haben. Die beiden systemischen Fachverbände
DGSF und SG fordern den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nun auf,
Systemische Therapie allen Patientinnen und Patienten zugänglich zu
machen.

Nach rund dreijähriger Arbeit hat das IQWiG am 24. Juli seinen
Abschlussbericht zum Prüfverfahren „Systemische Therapie bei Erwachsenen
als Psychotherapieverfahren“ veröffentlicht. Wie bereits der 2016
erschienene Vorbericht des IQWiG belegt auch der mehr als 800 Seiten
umfassende Abschlussbericht auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin den
Nutzen von Systemischer Therapie bei zentralen Störungsbereichen. Aufgrund
der wissenschaftlichen Stellungnahme der systemischen Fachgesellschaften
wurde die Basis der eingeschlossenen Wirksamkeitsstudien im Vergleich zum
Vorbericht noch einmal verbreitert.

Eine Nutzen-Schaden-Abwägung, wie man sie inzwischen aus Berichten über
Arzneimittelstudien kennt, konnte das IQWiG nicht vornehmen, da bei
Psychotherapieverfahren kaum Daten zu unerwünschten Nebenwirkungen
vorliegen. Dies ist ein Fingerzeig: Die Psychotherapieforschung wird in
Zukunft verstärkt auch unerwünschte Wirkungen erfassen müssen, damit der
nachweisbare Nutzen gegen mögliche unerwünschte Ereignisse besser
abgewogen werden kann.

Systemische Therapie ist bereits seit 2008 wissenschaftlich anerkannt und
kommt in zahlreichen Kliniken und Privatpraxen zur Anwendung. Versicherten
der Gesetzlichen Krankenversicherung steht Systemische Therapie bislang
ambulant noch nicht zur Verfügung. Die endgültige Entscheidung über die
Aufnahme von Systemischer Therapie in den Leistungskatalog der
Krankenkassen liegt nun beim G-BA, dem obersten Selbstverwaltungsorgan von
Leistungserbringern und Krankenkassen.

„Wir hoffen, dass der G-BA seine Entscheidung bald trifft, damit
Systemische Psychotherapie nicht mehr nur privat zahlenden Patientinnen
und Patienten zur Verfügung steht“, so Dr. Björn Enno Hermans, erster
Vorsitzender der DGSF (Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie,
Beratung und Familientherapie). Dr. Ulrike Borst, erste Vorsitzende der SG
(Systemische Gesellschaft) ergänzt: „International ist Systemische
Therapie in der Behandlung von Menschen mit psychischen Krankheiten weit
verbreitet. Wir freuen uns, wenn man in Deutschland hier bald nachzieht.“