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Auch junge Krebspatienten wollen später Eltern werden.  Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Auch junge Krebspatienten wollen später Eltern werden. Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs

„Junge Krebspatientinnen und
-patienten sollen sich zu 100 Prozent auf die Heilung konzentrieren
können“, wird die belgische Gesundheitsministerin Maggie De Block von der
Katholischen Nachrichtenagentur kna zitiert.  Seit einem Jahr müssen junge
krebskranke Frauen und Männer in Belgien das Einfrieren von Eizellen,
Sperma oder Hodengewebe nicht mehr selbst finanzieren. Die belgischen
Krankenkassen übernehmen die Kosten, die in Belgien zwischen 1.300 und
3.400 Euro für das sogenannte Onkofreezing betragen.

Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs setzt sich dafür ein,
dass auch in Deutschland fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen für junge
krebskranke Menschen von den Krankenkassen bezahlt werden müssen. Chemo-
und Strahlentherapien können die Fruchtbarkeit der jungen Frauen und
Männer, die vor der Krebsbehandlung oft noch keine eigenen Kinder haben,
erheblich beeinträchtigen. So sind die Entnahme und das Einfrieren von
Keimzellen und -gewebe eine grundlegende Investition in die Zukunft der
jungen Betroffenen. Die Heilungschance junger Krebspatienten im Alter von
18 bis 39 Jahren liegt bei 80 Prozent.

Doch die Kosten sind für die jungen Menschen, die noch in der Ausbildung
stecken oder gerade in den Beruf starten, nahezu unerschwinglich. In
Deutschland muss eine junge Krebspatientin für die Entnahme und das
Einfrieren ihrer Eizellen zwischen 3.500 und 4.300 Euro bezahlen. Ein
junger deutscher Krebspatient zahlt ca. 500 Euro für die Entnahme und das
Einfrieren von Spermien. Dazu kommen jährliche Kosten von rund 300 Euro
für die Lagerung im Stickstofftank. „Diese zusätzliche Belastung
unmittelbar nach der Diagnose Krebs ist unwürdig“, erklärt Prof. Dr. med.
Mathias Freund, Kuratoriumsvorsitzender der Deutschen Stiftung für junge
Erwachsene mit Krebs.

In Belgien ließen zwischen April 2017 bis Januar 2018 insgesamt 209 Männer
und 94 Frauen ihre Keimzellen vor der Krebstherapie einfrieren. Die
belgische Regierung will dies nun auch jungen Patienten mit anderen
Krankheiten ermöglichen.

Eine Finanzierung der Entnahme und Konservierung von Eizellen, Spermien
oder Hodengewebe sieht das deutsche Sozialgesetzbuch V (SGB V) als
zentrales Regelwerk für die hiesigen gesetzlichen Krankenkassen bisher
nicht vor. Um eine Kostenübernahme zu verwirklichen, bedarf es nur einer
Anpassung im Satz 5 des § 27 SGB V „Krankenbehand¬lung“ (Abs. (1)). Die
Stiftung hat dazu einen konkreten Vorschlag gemacht:

Der Wortlaut müsste in der folgenden Weise geändert werden (In Klammern
gesetzt):

„Zur Krankenbehandlung gehören auch Leistungen zur Herstellung (oder
Bewahrung) der Zeugungs- oder Empfängnisfähigkeit, (einschließlich der
Entnahme, Aufbereitung, Kryokonservierung, Lagerung und späteren
Wiederverwendung von weiblichen und männlichen Keimzellen und Keimgewebe
für eine natürliche oder künstliche Befruchtung), wenn diese Fähigkeit
nicht vorhanden war oder durch Krankheit (oder wegen einer durch Krankheit
erforderlichen Sterilisation oder anderen erforderlichen Therapie)
verloren gegangen war (oder gefährdet ist).“

Jährlich erkranken 15.000 junge Frauen und Männer im Alter von 18 bis 39
Jahren in Deutschland neu an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge
Erwachsene mit Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige,
Wissenschaftler, Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die
Stiftungsprojekte werden zum Teil in enger Zusammenarbeit mit den jungen
Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten entwickelt und bieten direkte
und kompetente Unterstützung für die Betroffenen. Die Stiftungsarbeit, die
als gemeinnützig anerkannt ist, wird ausschließlich durch Spenden
finanziert.

Kontoverbindung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF