Ethikrat fordert differenziertere Debatte zur Impfpflicht
Der Deutsche Ethikrat begrüßt Anstrengungen zur Erhöhung von Impfquoten.
Er kritisiert aber angesichts der aktuellen Debatte um eine Impfpflicht
für Masern die unzulässige Verengung der Diskussion auf Kinder, die
unzureichende Berücksichtigung der Datenlage sowie den unscharfen Begriff
der Impfpflicht und plädiert für einen umfassenden Ansatz.
Derzeit wird – nach Ansicht des Deutschen Ethikrates zu Recht – intensiv
über Maßnahmen zur Erhöhung der Impfquote für Masern diskutiert. Dabei
dominieren allerdings Forderungen nach Einführung einer gesetzlichen
Impfpflicht für Kinder. Diese Verkürzung der Debatte hält der Deutsche
Ethikrat aus folgenden Gründen für verfehlt:
Unzulässige Verengung des Adressatenkreises auf Kinder:
Fast die Hälfte aller an Masern Erkrankten in Deutschland sind Erwachsene,
mit in den letzten Jahren ansteigender Tendenz. Maßnahmen mit dem Ziel,
die Masernimpfquote zu erhöhen, müssen als Adressaten sowohl Kinder als
auch Erwachsene einbeziehen. Ein wirksamer Gemeinschaftsschutz setzt eine
bevölkerungsweite Quote für beide Masernimpfungen von 95 Prozent voraus.
Diese kann nur erreicht werden, wenn auch bei Erwachsenen die Impfquoten
erhöht werden. Personen, von denen wegen ihrer Tätigkeit oder ihrer
berufsbedingten Kontakte ein erhöhtes Infektionsrisiko für andere ausgeht
(Gesundheitsberufe, pädagogisches Personal), stehen hier in einer
besonderen Verantwortung.
Unzureichende Berücksichtigung der Datenlage:
Bundesweit liegt die Erstimpfungsquote bei Kindern zum Zeitpunkt der
Einschulung bei 97,1 Prozent. Dies zeigt eine große Akzeptanz der
Masernimpfung. Probleme entstehen aber vor allem durch die noch
unzureichende Quote bei den Zweitimpfungen von 92,9 Prozent sowie aufgrund
der beträchtlichen regionalen Unterschiede.
Unschärfe des Begriffs der Impfpflicht:
Unklar ist, wie eine solche Pflicht ausgestaltet und wie sie durchgesetzt
werden kann. Denkbare Sanktionen wären je nach Adressaten etwa Bußgelder,
Ausschluss aus Kindertagesstätten oder Schulen, Einschränkungen der
ärztlichen Berufsfreiheit oder sogar körperliche Zwangseingriffe. Erst die
Präzisierung der Ausgestaltung einer Impfpflicht und ihrer Durchsetzung
ermöglicht eine angemessene ethische und rechtliche Abwägung der
betroffenen Schutzgüter.
Entgegen der bisherigen Engführung auf die Frage nach einer gesetzlichen
Impfpflicht erfordert eine erfolgreiche Impfpolitik einen umfassenden
Ansatz. Dieser muss das ganze Spektrum von Akteuren, Adressaten,
Instrumenten und Regelungsebenen auch in ihren Wechselbeziehungen in den
Blick nehmen. Erst auf dieser Grundlage kann geprüft werden, wie das Ziel
eines hinreichenden Impfschutzes mit Maßnahmen von möglichst geringer
Eingriffstiefe erreicht werden kann. Diese Prüfung ist geboten, bevor das
geltende Recht geändert wird.
Der Deutsche Ethikrat erarbeitet derzeit eine Stellungnahme zum Thema, die
noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorliegen wird.
Weitere Informationen unter www.ethikrat.org.
