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Impfquoten bei Schulanfängern weiterhin zu niedrig

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Die Impflücken bei Masern sind weiterhin zu groß. Das geht aus neuen
Auswertungen zu Impfquoten hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am
2. Mai 2019 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hat. Zwar haben
97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der
entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede,
so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer
nicht erreicht wird. Die BZgA weist darauf hin, dass es auch bei den nach
1970 Geborenen viele Impflücken gibt und rät, den eigenen Impfstatus zu
überprüfen.

Die Impflücken bei Masern sind weiterhin zu groß. Das geht aus neuen
Auswertungen zu Impfquoten hervor, die das Robert Koch-Institut (RKI) am
2. Mai 2019 im Epidemiologischen Bulletin veröffentlicht hat. Zwar haben
97,1 Prozent der Schulanfänger die erste Impfung bekommen. Aber bei der
entscheidenden zweiten Masernimpfung gibt es große regionale Unterschiede,
so dass auf Bundesebene die gewünschte Impfquote von 95 Prozent noch immer
nicht erreicht wird. Nach den neuen Daten des RKI sind gut 93 Prozent der
Schulanfänger 2017 zweimal gegen Masern geimpft. Die Impfungen gegen
Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten oder auch gegen Kinderlähmung haben bei
den Schulanfängern bereits im dritten Jahr in Folge abgenommen. Die Daten
zeigen, dass gemeinsame Anstrengungen der am Impfsystem beteiligten
Akteure notwendig sind, um hohe Impfquoten zu erreichen und zu halten.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Trotz aller Aufklärungs- kampagnen
sind die Impfquoten in den vergangenen Jahren nicht entscheidend
gestiegen. Deshalb muss die Masern-Impfung in Kindergärten und Schule
verpflichtend werden. Denn wer sich impft, schützt nicht nur sich selbst,
sondern auch die Gemeinschaft. 95 Prozent der Bevölkerung müssen gegen
Masern geimpft sein, damit diese hochansteckende Viruserkrankung
ausgerottet werden kann. Das ist unser Ziel.“
Dem Robert Koch-Institut wurden für 2018 insgesamt 543 Masernerkrankungen
übermittelt, im laufenden Jahr sind es bereits mehr als 300 Fälle. „Fast
die Hälfte der Erkrankten sind junge Erwachsene, das weist auf die großen
Impflücken in diesen Altersgruppen hin“, betont Lothar H. Wieler,
Präsident des Robert Koch-Instituts. Die Ständige Impfkommission empfiehlt
für die nach 1970 Geborenen, die Impfung nachzuholen, wenn im Impfpass
keine oder nur eine Masernimpfung aus der Kindheit vermerkt ist oder der
Impfstatus unklar ist. „Fachübergreifendes Impfen sollte unabhängig von
Bundesland und Krankenkasse Normalität sein, Betriebsärzten das Impfen
erleichtert werden und auch automatisierte Impferinnerungen sollten
Standard sein. Wenn dann noch niedrigschwellig Impfungen aktiv angeboten
werden, bin ich überzeugt davon, dass die Impfquoten steigen“,
unterstreicht Wieler.
Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung (BZgA), betont die Wichtigkeit, Impflücken im Kindesalter, aber
auch bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen, zu schließen: „Zum Schutz
vor Masern ist nicht nur der rechtzeitige Aufbau des Impfschutzes bis zum
Ende des zweiten Lebensjahres von Bedeutung, sondern auch Erwachsene, die
nach 1970 geboren sind, sollten ihren Impfschutz gegen Masern überprüfen
lassen. Daher richten wir uns mit unseren Informationsmaßnahmen gezielt an
Eltern und an nach 1970 geborene Erwachsene. Zudem bieten wir
Multiplikatoren Informationsmaterialien an, um das öffentliche Bewusstsein
für das Thema Impfen zu stärken. Ergebnisse der bundesweiten
Repräsentativbefragung der BZgA zeigen, dass vor allem die Ärzteschaft bei
der Aufklärung zu gesundheitsrelevanten Themen eine Schlüsselrolle
einnimmt: So halten nahezu alle Befragten (97 Prozent) ein persönliches
Gespräch mit einer Ärztin oder einem Arzt für geeignet, um sich über
Impfungen im Kindes- und Erwachsenenalter zu informieren. Daher sollte
jeder Kontakt zum Gesundheitssystem genutzt werden, um den Impfstatus zu
kontrollieren und Impfungen aktiv anzubieten.“
Das Robert Koch-Institut hat anlässlich der diesjährigen Impfwoche am 30.
April 2019 eine nationale Konferenz zur „Elimination der Masern- und
Röteln in Deutschland“ veranstaltet. Ein Schwerpunkt stellte die Qualität
der Surveillance dar. Eine gute Überwachung des Krankheitsgeschehens ist
eine Voraussetzung, um Infektionsketten schnell erkennen und unterbrechen
zu können. Zudem ist die Qualität der Surveillance ein zentrales Kriterium
der Weltgesundheitsorganisation zur Verifizierung der Elimination. Ein
Staat muss belegen können, dass ein Masernstamm nicht länger als zwölf
Monate im Land zirkuliert. Das Nationale Referenzzentrum für Masern ist am
Robert Koch-Institut angesiedelt, ebenso wie die vom Bundesministerium für
Gesundheit berufene Nationale Verifizierungskommission Masern/Röteln
(NAVKO), die jährlich einen Bericht zum Stand der Masern-Elimination
erstellt. Die zentrale Empfehlung der Kommission in ihrem jüngsten Bericht
vom September 2018: „Angesichts der unbefriedigenden Situation bei der
Masern- und Rötelelimination regt die NAVKO ein personell und finanziell
stärkeres Engagement aller Beteiligten am Impfwesen in Deutschland an.“
Weitere Informationen unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Impfungen
www.rki.de
www.impfen-info.de