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Impfungen am Arbeitsplatz durch Betriebsärzte möglich

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Auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen
durch Betriebsärzte weist die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und
Umweltmedizin (DGAUM) hin. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten stellt
die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen dar.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte wegen bestehender Impflücken
und schlechter Impfquoten neben einer geplanten Masernimpfpflicht für
Kita- und Schulkinder ebenfalls eine Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und
Beschäftigte im Gesundheitswesen in die öffentliche Diskussion
eingebracht. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht,
können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen.
Diese Maßgabe gilt zwar schon seit Einführung des Präventionsgesetzes
2015, wurde bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen.

Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte möglich

Schutzimpfungen gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen
Krankenkassen und wurden bisher hauptsächlich von niedergelassenen
(Vertrags-)Ärzten durchgeführt. Betriebsärzte hingegen mussten lange Zeit
ihre Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen.
Weil aber Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis
verfügen sondern in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, war
dies für viele zu aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich
effizient mit allen Kassen abrechnen können, ist eine externe und
privatrechtlich organisierte Abrechnungsstelle erforderlich. Das ist nun
seit Jahresanfang möglich: Gemeinsam mit den Kooperationspartnern BARMER
und BAHN-BKK hat die DGAUM Musterverträge geschlossen und mit ihren neuen
Selektivverträgen das Abrechnungsproblem der Betriebsärzte gelöst. Damit
besteht nun die realistische Möglichkeit, Beschäftigte am Arbeitsplatz zu
Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung zu impfen.

Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt

Betriebsärzte, die an den neuen Selektivverträgen der DGAUM teilnehmen,
können ihre Impfleistungen mit allen Krankenkassen zentral über einen
externen Dienstleister abrechnen. Wo und wie der Patient versichert ist,
ob gesetzlich oder privat, spielt für den Betriebsarzt in seinem
Arbeitsprozess keine Rolle mehr. Seine Impfleistungen und die
Impfstoffkosten erfasst er über die kostenlose Software DGAUM-Selekt und
kann damit den kompletten Abrechnungsservice nutzen: die Software zur
Leistungserfassung, das Online-Abrechnungsportal sowie den Support über
ein spezialisiertes Beratungszentrum. Betriebsärzte müssen sich für die
Teilnahme lediglich bei der DGAUM einschreiben. Weitere Informationen
unter <https://www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/>.

Arbeitsplatz als größtes Setting für Prävention nutzen

Seit dem 2015 verabschiedeten Präventionsgesetz besteht ein
gesellschaftlicher Konsens, den wachsenden Herausforderungen durch die
rasche Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen mit der Stärkung
der betrieblichen Gesundheitsförderung und Prävention zu begegnen. Darüber
hinaus legt das Gesetz fest, den Zugang zu Impfungen zu erleichtern.
Schutzimpfungen auch durch Betriebsärzte ist daher wichtiger Bestandteil
des Präventionsgesetzes und kann dazu beitragen, den Impfschutz in der
Bevölkerung nachhaltig zu verbessern. Denn die Lebens- und Arbeitswelt in
Betrieben, Unternehmen und bei öffentlichen Arbeitgebern stellt mit mehr
als 45 Millionen Beschäftigten das größte Präventionssetting dar. Mit dem
Beschluss, dieses Potenzial zu nutzen, hat die DGAUM mit ihrem innovativen
Lösungsansatz im Selektivvertragsbereich Neuland beschritten und
unterstützt die Betriebsärzte dabei, ihren Versorgungsauftrag
flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen
zu können.