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Mobilisation von Pflegebedürftigen durch Robotik

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Projekt untersucht juristische Aspekte neuartiger Mobilisation

Alltag auf der Intensivstation: Die Operation ist gut verlaufen, der
Patient stabil, und eine rasche Mobilisierung würde sich positiv auf den
Gesundheitszustand auswirken. Doch der Pflegenotstand macht sich auch hier
bemerkbar. Drei Menschen wären notwendig, um einen intensiv
Pflegebedürftigen von seinem Bett auf ein Therapiegerät umzulagern – ein
Personalaufwand, den sich die meisten Krankenhäuser nicht mehr leisten
können.

An diesem Punkt setzt das Forschungsprojekt MobIPaR an. Das Akronym steht
für die Mobilisation Intensiv-Pflegebedürftiger durch adaptive Robotik und
damit für die Idee, schwer pflegebedürftige Patienten mithilfe von Robotik
gestützter Technik schnell wieder fit zu machen und gleichzeitig die
Pflegenden zu entlasten. Das Vorhaben wird durch ein Konsortium gestützt,
das sich aus Beteiligten unterschiedlicher Expertise zusammensetzt. Die
juristischen Aspekte werden am Lehrstuhl für Strafrecht,
Strafprozessrecht, Strafrechtsvergleichung und Rechtsphilosophie an der
Leibniz Universität Hannover unter Leitung von Prof. Dr. Susanne Beck
untersucht. Die Koordination des Projektes hat die Schön Klinik Bad
Aibling übernommen. Außerdem sind die TU München, die Technische
Hochschule Rosenheim, die Evangelische Hochschule Ludwigsburg sowie die
Reactive Robotics GmbH beteiligt. Das Bundesministerium für Bildung und
Forschung fördert MobIPaR mit insgesamt 2,1 Mio. Euro; 120.000 Euro davon
sind für den Lehrstuhl für Strafrecht bestimmt.

Die Idee hinter dem Vorhaben ist einfach. Wenn das Umlagern von
Patientinnen und Patienten zu aufwendig ist, könnte es effektiver sein,
die Mobilisation gleich im Bett zu starten. „Langes Liegen ist schlecht
für die Atmung, die Muskeln, die Verdauung, den Kreislauf – eigentlich für
alles“, sagt Projektmitarbeiterin Ass. iur. Daniela Sprengel vom Lehrstuhl
für Strafrecht. Bereits nach 48 Stunden im Liegen beginne der Körper,
Muskeln abzubauen. Um dies und die oben geschilderten negativen
Auswirkungen zu verhindern, sei es wichtig, die Kranken in eine senkrechte
Position zu bringen und aktiv oder passiv zu mobilisieren. Ein neues,
robotikgestütztes System soll es zusammen mit einem senkrecht stellbaren
Krankenhausbett ermöglichen, die Patienten einfacher zu vertikalisieren
und dabei gleichzeitig die Beine schrittähnlich zu bewegen. Der Roboter
befindet sich auf einem – fahrbaren - Trolley, ein entsprechendes
Gurtsystem sichert den Patienten bei der Mobilisation.

An dieser Stelle setzt die Arbeit der Juristinnen ein, beispielsweise wenn
der Patient bewusstlos ist oder nicht mehr in der Lage, in die Behandlung
einzuwilligen. Das Vorhaben gliedert sich in zwei Teile. Zum einen
erstellt Ass. iur. Daniela Sprengel ein juristisches Gutachten zum Thema
Robotik bei medizinischer Behandlung, das sich unter anderem mit Fragen
nach der Verantwortlichkeit und der Haftung auseinandersetzt. Wer haftet,
wenn das Gerät einen Defekt hat, der sich negativ auswirkt? Wie häufig
muss das Gerät gewartet werden? Fragen wie diese stehen im Mittelpunkt des
Gutachtens.
Zum anderen entwirft die Rechtswissenschaftlerin einen Leitfaden für die
Praxis im Krankenhausalltag, der den juristischen Teil ergänzt. Dieser
Teil richtet sich etwa an die behandelnden Ärzte, Patienten und Angehörige
und klärt über die rechtliche Seite der Situation auf. Gerade wenn der
Patient nicht bei Bewusstsein ist, sind die Angehörigen entscheidend: Es
gilt herauszufinden, ob der Patient selbst in die Behandlung eingewilligt
hätte.

Die Geräte, die für MobIPaR entwickelt werden, sollen demnächst in eine
klinische Testphase gehen. Das Projekt läuft noch bis zum 31. März 2020.