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DGAUM legt Meilenstein für Betriebsärzte bei der Abrechnung von Impfungen

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Als einziger Verband im Feld der Arbeitsmedizin verfügt die Deutsche
Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) nicht nur über
die ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch
Betriebsärzte, sondern auch über ein leistungsfähiges System zur
datengestützten Abrechnung mit allen Krankenkassen. Damit legt die
Fachgesellschaft einen bedeutenden Meilenstein für die betriebsärztliche
Tätigkeit.

Arbeitswelt als Präventionssetting besser nutzen

Anlässlich der aktuellen politischen Debatte um eine Impfpflicht und das
sogenannte Masernschutzgesetz hat die DGAUM nochmals in der Öffentlichkeit
auf die Bedeutung des Arbeitsplatzes für die Durchführung von Impfungen
durch Betriebsärzte hingewiesen. Denn mit über 45 Millionen Beschäftigten
stellt die Arbeitswelt den größten Rahmen für Präventionsmaßnahmen dar.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte wegen bestehender Impflücken
und schlechter Impfquoten neben einer geplanten Masernimpfpflicht für
Kita- und Schulkinder ebenfalls eine Impfpflicht für Erzieher, Lehrer und
Beschäftigte im Gesundheitswesen in die öffentliche Diskussion
eingebracht. Unabhängig davon, ob man für eine Impfpflicht ist oder nicht,
können Beschäftigte sich am Arbeitsplatz vom Betriebsarzt impfen lassen.
Dies gilt zwar schon seit Einführung des Präventionsgesetzes 2015, wurde
bislang aber noch zu wenig in Anspruch genommen.

Selektivverträge der DGAUM regeln Impfungen durch Betriebsärzte

Schutzimpfungen als Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen
wurden bisher hauptsächlich von niedergelassenen (Vertrags-)Ärzten
durchgeführt. Betriebsärzte hingegen mussten lange Zeit ihre
Impfleistungen direkt mit jeder einzelnen Krankenkasse abrechnen, sofern
nicht der Arbeitgeber diese aus arbeitsschutzgründen bezahlte. Weil aber
Betriebsärzte nicht über die Strukturen einer Arztpraxis verfügen sondern
in – oft unterschiedlichen – Betrieben tätig sind, war dies für viele zu
aufwändig. Damit auch Betriebsärzte wirtschaftlich effizient impfen
können, ist eine externe und privatrechtlich organisierte
Abrechnungsstelle erforderlich. Dies ist nun seit 01.01.2019 möglich: Auf
der Grundlage einer innovativen rechtlichen Lösung hat die DGAUM die
bundesweit ersten Selektivverträge zur Regelung von Schutzimpfungen durch
Betriebsärzte geschlossen. Die Musterverträge der DGAUM und ihrer
Kooperationspartner lösen damit das rechtliche Abrechnungsproblem der
Betriebsärzte.

Neue technische Möglichkeiten erleichtern Zugang zu Impfungen

Und auch technisch bietet die DGAUM für die Abrechnungen von Impfungen
eine einzigartige Lösung: Zusammen mit dem Abrechnungsdienstleister
HELMSAUER GRUPPE ist es ihr gelungen, ein elektronisches und
datengestütztes Abrechnungsverfahren exklusiv für Betriebsärzte zu
etablieren. Mit der neuen Software DGAUM-Selekt haben Betriebsärzte die
realistische und wirtschaftlich effiziente Möglichkeit, Beschäftigte am
Arbeitsplatz zu impfen und ihre Leistungen mit allen Krankenkassen
abrechnen zu lassen. Damit können Betriebsärzte erstmals ihren
Versorgungsauftrag flächendeckend auch im Feld der gesetzlichen
Krankenversicherung erbringen. Der Vorteil für Versicherte ist klar: Der
Weg in die Praxis entfällt, die Impfung ist direkt im Betrieb möglich. So
könnten Beschäftigte besser erreicht und die Impfquote erhöht werden.

Impfen im Betrieb mit DGAUM-Selekt

Im neuen Abrechnungsverfahren erfasst der Betriebsarzt lediglich seine
Impfleistungen und die Impfstoffkosten in der speziellen Software DGAUM-
Selekt. Die komplette Abrechnung mit den Krankenkassen übernimmt danach
für ihn der externe Abrechnungsdienstleister. Dadurch fällt für den
Betriebsarzt nicht nur ein erheblicher administrativer Aufwand weg,
sondern er erhält auch sein Honorar schneller und sicherer. Um das System
zu nutzen schreibt er sich lediglich in die Selektivverträge der DGAUM
ein. Das ist kostenlos – Gebühren fallen nur dann an, wenn Impfungen auch
tatsächlich abgerechnet werden. Weitere Informationen unter:
<www.dgaum.de/themen/impfungen-durch-betriebsaerzte/>

DGAUM stärkt Berufsstand der Betriebsärzte

Im Geiste des Präventionsgesetzes hat die DGAUM allen im Feld der
Arbeitsmedizin aktiven Verbänden (VDBW, BsAfB, BVÖGD) eine Kooperation mit
DGAUM-Selekt angeboten und gewährt auch deren Mitgliedern dieselben
Konditionen wie ihren eigenen Mitgliedern. Die gemeinnützige
Fachgesellschaft stärkt damit nicht nur die Betriebliche
Gesundheitsförderung und Prävention, sondern vor allem auch den
Berufsstand der Betriebsärzte.