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DIVI fordert von Krankenkassen und Politik verbesserte Begutachtung von Behandlungsfehlern

DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens  Mike Auerbach
DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens Mike Auerbach
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DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens  Mike Auerbach
DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens Mike Auerbach

Intransparente Methoden und Verunsicherung von Patienten und Angehörigen:
Nach der Veröffentlichung der Jahresstatistik zur Behandlungsfehler-
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
kritisiert die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI) dessen Vorgehen bei der Ergebnisgewinnung.

„Die DIVI begrüßt generell jede Initiative zur transparenten Darstellung
von Behandlungsfehlern bei ambulanten, aber auch stationär versorgten
Patienten“, sagt DIVI-Präsident Professor Uwe Janssens, Chefarzt der
Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St
.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Wie auch in den vergangenen Jahren
vermissen wir jedoch eine transparente Darstellung medizinischer
Behandlungsfehler sowie konkrete Ansatzpunkte zur Verbesserung der
Patientensicherheit.“

Die DIVI unterstützt den transparenten Umgang mit Fehlern und ihren
Folgen. „Durch die einseitige Darstellung des MDK-Berichts, der Mitte Mai
veröffentlicht wurde, müssen Patienten und Angehörigen jedoch den Eindruck
erlangen, dass die medizinische Versorgung im ambulanten wie auch im
stationären Bereich für sie eine potenzielle Bedrohung darstellt“, sagt
Janssens. Dies werde besonders bei der Darstellung der Intensivmedizin
deutlich: Dort würden laut Bericht "Fehler für Geschädigte oft schwieriger
zu erkennen sein, weshalb Vorwürfe ausblieben". Dies erwecke den Eindruck,
dass in der Intensivmedizin Fehler verschleiert würden. „Eine solche
Aussage kann nur Verunsicherung bei Patienten und deren Angehörigen
auslösen“, sagt Janssens.

Stellungnahmen von Ärzten fehlen als Bewertungskriterium

Aus Sicht der DIVI ist die derzeitige Berichterstattung vor allem in zwei
Punkten zu verbessern:
1. Wie bereits in den Vorjahren vermisst die Fachgesellschaft eine
Offenlegung der Qualifikation der Gutachter des MDK. „Eine gutachterliche
Beurteilung eines Behandlungsfehlers erfordert jahrelange klinische
Expertise und praktische Tätigkeit in dem betreffenden Fachgebiet“, sagt
DIVI-Präsident Janssens.
2. „Zudem bleibt unklar, welche Kriterien zur Beurteilung der
Behandlungsfehler herangezogen wurden.“ Ein einseitiges Bild entsteht
jedoch besonders durch das Fehlen von Stellungnahmen der behandelnden
Ärzte als Bewertungskriterium. Bisher werden nur Behandlungsunterlagen und
Gedächtnisprotokolle der Betroffenen herangezogen.

Behandlungsfehler spiegeln nicht Versorgunglage wider

Der MDK legt in seinem Bericht absolute Zahlen vor, ohne diese auf die
tatsächliche Anzahl der jährlichen Behandlungsfälle im ambulanten wie
stationären Bereich zu beziehen. So werden 107 Todesfälle aufgezählt, die
kausal auf einen Behandlungsfehler zurückzuführen seien – ein Vorwurf, der
nicht ohne weitere gutachterliche Prüfungen oder juristische Aufarbeitung
erhoben werden sollte. Erfreulicherweise gibt der Bericht jedoch auch zu,
dass der verwendete Datensatz zu Behandlungsfehlern in Deutschland nicht
mit dem tatsächlichen Versorgungsgeschehen verwechselt werden solle.

Politik gefordert: Mehr Geld und Personal für Patientensicherheit

„Die DIVI fordert sowohl die Krankenkassen als auch die verantwortlichen
Politiker auf, von der Strategie einer Verunglimpfung der medizinischen
Behandlung durch derart undifferenzierte Berichte abzuweichen und in einem
gemeinsamen, konstruktiven Dialog die Patientensicherheit nachhaltig zu
verbessern“, sagt Janssens. Die dazu nötigen Maßnahmen erfordern
gesetzliche Vorgaben sowie eine ausreichende Gegenfinanzierung. „Um
mögliche und tatsächliche Behandlungsfehler, ihre Ursachen sowie die sich
daraus ergebenden Konsequenzen und präventiven Maßnahmen zu dokumentieren,
ist ein erheblicher personeller, zeitlicher und finanzieller Aufwand
notwendig“, so DIVI-Präsident Janssens. „Gelder werden hierfür nicht in
ausreichendem Maß zur Verfügung gestellt. Dringend sollte aber die bislang
verzerrte und daher irreführende Darstellung medizinischer Behandlungen in
Zukunft vermieden werden.“