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Zum Tag der Organspende: DGU e.V. plädiert erneut für Widerspruchslösung

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Die Zahl der Organspenden in Deutschland geht wieder zurück: Anlässlich
des Organspendetages am 1. Juni weist die Deutsche Gesellschaft für
Urologie e.V. (DGU) darauf hin, dass die Zahl der Organspenden, nach einer
leichten Verbesserung in 2018, im ersten Quartal 2019 wieder rückläufig
ist. Vor dem Hintergrund der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion und
der Anfang Juni anstehenden parlamentarischen Debatte zur Reform der
Organspende erneuert die Fachgesellschaft deshalb ihre Forderung nach
Einführung der doppelten Widerspruchslösung, die ein Einspruchsrecht der
Angehörigen beinhaltet.

„Wir sind froh, dass wir als Fachgesellschaft Anfang 2018 die jetzige
Debatte anstoßen konnten und, dass der Gesetzgeber Konsequenzen gezogen
hat. Unsere Forderungen nach Systemkorrekturen spiegeln sich im Gesetz zur
Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende,
das am 1. April 2019 in Kraft getreten ist“, sagt Prof. Dr. Paolo Fornara,
Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation sowie der Prüfungs-
und Überwachungskommission der Bundesärztekammer und Past-Präsident der
DGU in der Amtsperiode 2017/2018. „Aber Deutschland muss auch den zweiten
Schritt gehen und die Widerspruchslösung umsetzen“, so der
Transplantationsmediziner weiter. Aktuelle Vergleichszahlen der Deutschen
Stiftung Organtransplantation unterstreichen die Dringlichkeit effektiver
Maßnahmen: Im ersten Quartal 2017, dem historisch schlechtesten Jahr, gab
es 212 Organspender; im ersten Quartal 2018 waren es 261, und im ersten
Quartal 2019 rutschte die Zahl der Organspender erneut ab, auf 224
Spender. Dabei sank die Zahl der transplantierten Organe im ersten Quartal
2019 (714) sogar unter den Vergleichswert von 2017 (729).

Dass inzwischen zwei alternative Gesetzentwürfe vorliegen, erlaube eine
angemessen umfassende Auseinandersetzung in der Debatte, so die DGU. Der
von Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach
(SPD) vorgelegte fraktionsübergreifende Entwurf eines „Gesetzes zur
Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sieht
vor, dass jeder volljährige Mensch in Deutschland als Organspender gilt –
es sei denn, er hat dem widersprochen. Auch Angehörige können
widersprechen. Der Alternativentwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der
Entschei­dungsbereitschaft bei der Organspende“ von Abgeordneten aller
Fraktionen im Bundestag außer der AfD setzt weiter auf eine ausdrückliche
Zustimmung zur Organspende. Hausärzte sollen beraten, Ämter bei der
Ausstellung neuer Personaldokumente erinnern. Die freiwillige Entscheidung
für oder gegen die Organspende könnte, sofern sie denn getroffen wird, in
einem Online-Register festgehalten werden.

Damit würde sich allerdings wenig zur derzeit geltenden
Entscheidungslösung mit Information durch die Krankenkassen ändern. Ebenso
gering dürfte der Zuwachs an Spendern ausfallen. Schon heute stehen über
80 Prozent der Bevölkerung der Organ- und Gewebespende positiv gegenüber,
aber nur gut ein Drittel hat auch einen Spenderausweis. „Um diese Kluft zu
verringern, brauchen wir die Einführung der doppelten Widerspruchslösung“,
betonen Prof. Fornara und der amtierende DGU-Präsident Prof. Dr. Oliver W.
Hakenberg. „Eine Pflicht zur Organspende entsteht nicht. Jeder Einzelne
kann seine persönliche Haltung erklären. Wer seine Organe nicht spenden
möchte, hat das Recht, aktiv zu widersprechen. Zusätzlich haben auch die
Angehörigen im konkreten Fall ein Einspruchsrecht“, so Prof. Hakenberg.

Getragen wird die DGU-Forderung nach Einführung der Widerspruchslösung
seit dem Erfurter Ärztetag im Mai 2018 von der Bundesärztekammer sowie
inzwischen von zahlreichen medizinischen Fachgesellschaften. „In 24 von 30
Ländern in Europa gilt die Widerspruchslösung, in den Niederlanden tritt
sie 2020 in Kraft“, sagt Transplantationsexperte Fornara. Die
Entscheidungslösung gilt allein in Deutschland, das damit im Vergleich der
Mitgliedsländer von Eurotransplant mit nur 9,7 postmortalen Organspendern
pro einer Million Einwohner an letzter Stelle steht und international,
hinter dem Iran und vor Rumänien, auf Platz 30 rangiert. „Nur mit dem
Gesamtpaket aus Strukturverbesserungen und Widerspruchslösung werden wir
den Mangel an Spenderorganen verringern und, so wie die absolute Mehrheit
der Eurotransplant-Länder, mehr Leben auf der Warteliste retten können“,
resümiert DGU-Präsident Prof. Hakenberg.

Hinweise:
Aktuelles zur Nierentransplantation thematisiert die DGU auf ihrer 71.
Jahrestagung vom 18. bis 21. September 2019 in der Hamburg Messe

Noch bis zum 31. Juli 2019: Bewerben Sie sich für den Medienpreis
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