Start der öffentlichen Konsultationsphase: Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische Herzinsuffizienz, 3. Auflage

Die überarbeitete Nationale VersorgungsLeitlinie (NVL) Chronische
Herzinsuffizienz steht ab sofort bis zum 31.07.2019 zur öffentlichen
Konsultation bereit. Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, die
Leitlinie kritisch zu begutachten und zu kommentieren.
Herzinsuffizienz ist in Deutschland der häufigste Grund für
Klinikeinweisungen und gehört zu den häufigsten Todesursachen. Dies hängt
zum einen mit der Alterung der Gesellschaft zusammen, zum anderen mit den
verbesserten Überlebenschancen nach einem Herzinfarkt oder anderen
Herzerkrankungen. Die NVL Chronische Herzinsuffizienz soll zur
Verbesserung der Versorgung von Patienten mit chronischer Herzinsuffizienz
beitragen. Ein multiprofessionell zusammengesetztes Gremium spricht
Empfehlungen für Diagnostik und Therapie, aber auch für die Koordination
zwischen Haus- und Fachärzten sowie zwischen ambulanter und stationärer
Versorgung aus.
Für die 3. Auflage der Leitlinie, die jetzt zur öffentlichen Konsultation
bereit steht, wurden u. a. die Inhalte der Kapitel zu Diagnostik,
Therapieplanung, nicht-medikamentöser Therapie, Komorbiditäten, akuter
Dekompensation, Rehabilitation und Palliativversorgung komplett
überarbeitet. Die bereits für die 2. Auflage (2017) überarbeiteten Inhalte
der Kapitel zur medikamentösen und invasiven Therapie sowie zur
Versorgungskoordination wurden geprüft und bestätigt.
Die Leitlinie betont einen individuellen Behandlungsansatz, der
Begleiterkrankungen, psychosoziale Aspekte und Präferenzen der Patienten
mit berücksichtigt. Diskutiert werden beispielsweise der Stellenwert
körperlichen Trainings, Besonderheiten der Behandlung bei Ko- und
Multimorbidität, Kriterien für eine stationäre Einweisung, Indikationen
für Reha-Maßnahmen und die frühzeitige Planung für palliative Situationen.
Erstellt nach den methodischen Vorgaben der evidenzbasierten Medizin,
beruhen die Empfehlungen der Leitlinie sowohl auf systematisch gesuchten
und bewerteten Studien, als auch auf der klinischen Expertise des
multidisziplinären Expertengremiums sowie auf der Sicht von Betroffenen,
die durch Patientenvertreter eingebracht wurde.
Als integraler Bestandteil der NVL wurden im Zuge der Überarbeitung
weitere Patientenblätter zu wichtigen Entscheidungs- oder
Informationssituationen entwickelt. Diese evidenzbasierten Materialien in
laiengerechter Sprache beruhen auf den Empfehlungen der NVL. Sie sollen
die behandelnden Ärzte in der Beratung der Patienten unterstützen und so
zur gemeinsamen Entscheidungsfindung beitragen.
Fachkreise und Interessierte sind eingeladen, ihre Kommentare zu den
überarbeiteten Kapiteln bis einschließlich 31.07.2019 abzugeben. Diese
können nur dann bearbeitet werden, wenn sie mit dem Kommentierungsbogen
per E-Mail an <
eingegangenen Kommentare werden nach Ablauf der Konsultationsphase an die
Autorengruppe weitergeleitet, die dann nach sorgfältiger Prüfung über
deren Berücksichtigung entscheidet.
Das Programm für Nationale VersorgungsLeitlinien steht unter der
Trägerschaft von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und
der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen
Fachgesellschaften. Mit der Durchführung wurde das Ärztliche Zentrum für
Qualität in der Medizin beauftragt. Zu ausgewählten Krankheitsbildern
arbeiten Experten verschiedener Organisationen zusammen, um im Rahmen der
strukturierten Versorgung chronisch kranker Menschen die angemessene und
evidenzbasierte Patientenversorgung darzustellen.
