Intensivpflege: Mediziner fordern verbesserte Versorgung für außerklinisch künstlich beatmete Patienten

Gewinnmaximierung auf Kosten schwerkranker Patienten: Statt von der
künstlichen Beatmung schnellstmöglich entwöhnt zu werden, werden
Betroffene oft so lange wie möglich an Maschinen angeschlossen. Der Grund
ist oft finanzieller Natur. Für die Versorgung eines Beatmungspatienten im
eigenen Zuhause erhalten Anbieter pro Monat bis zu 25.000 Euro,
spezialisierte Pflegeeinrichtungen verlangen von Angehörigen bis zu 3.000
Euro pro Monat. Diese Entwicklung will Bundesgesundheitsminister Jens
Spahn mit dem heute öffentlich gemachten Entwurf zum „Reha- und
Intensivpflege-Stärkungsgesetz
„Wir unterstützen diese wichtige Initiative und fordern den
Bundesgesundheitsminister auf, Vertreter der Intensivmedizin jetzt in die
Ausgestaltung des Gesetzes miteinzubeziehen“, sagt Professor Uwe Janssens,
Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin (DIVI). „Nur Ärzte aus der Intensivmedizin sollten eine
fachgerechte Indikation für eine außerklinische Beatmung stellen dürfen.
Zudem muss der Patientenwille zwingend eingehalten werden.“
Es ist dringend an der Zeit zu handeln: „Auch wir haben in den vergangenen
Jahren eine überproportionale und nicht mehr zu verantwortende Zunahme an
außerklinisch behandelten Intensivpatienten beobachtet. Dies belastet das
gesamte Gesundheitssystem“, sagt Uwe Jassens, Chefarzt der Klinik für
Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital
in Eschweiler. Besonders die Zahl der künstlich beatmeten Patienten habe
sich drastisch erhöht. Schätzungen gehen heute von rund 30.000 Betroffenen
aus, 2005 waren es lediglich 1.000 Patienten. Inzwischen haben sich in
ganz Deutschland sogenannte Beatmungs-WGs gebildet, in denen mehrere
Patienten gleichzeitig betreut werden. „Gerade hier ist zu befürchten,
dass die hohen Anforderungen an die Qualität einer intensivmedizinischen
Versorgung dort nicht erfüllt und auch nicht ausreichend kontrolliert
werden“, sagt Janssens.
Steigende Qualitätsanforderungen für die Versorgung von Beatmungspatienten
Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass Intensivpflege mit Beatmung
Zuhause nur noch in Ausnahmefällen stattfinden darf. Für Pflege-WGs und
ambulante Versorgung sollen die Qualitätsanforderungen massiv erhöht
werden, gleichzeitig sollen die Eigenanteile einer Unterbringung in
Spezialeinrichtungen auf zehn Euro pro Tag und maximal 280 Euro pro Monat
gedeckelt werden. Ein finanzieller Anreiz soll zudem dafür sorgen, dass
Krankenhäuser Patienten häufiger von der künstlichen Beatmung entwöhnen.
Die DIVI unterstützt dieses Vorhaben, fordert die Verantwortlichen aber
dazu auf, zwei wichtige Aspekte mit in die neue Gesetzgebung aufzunehmen,
um auch zukünftig die Qualität der Intensivversorgung zu sichern: Zum
einen muss eine Indikation durch Ärzte aus der Intensivmedizin
gewährleistet sein. Zum anderen muss zwingend der Patientenwille beachtet
werden.
Ärzte und Patienten müssen im Mittelpunkt des Gesetzes stehen
Die DIVI betont, dass die Indikation für eine außerklinische,
intensivmedizinische Versorgung von einem Arzt aus dem
intensivmedizinischen Bereich getroffen werden sollte. Auch der
Patientenwille müsse bei einer außerklinischen intensivmedizinischen
Behandlung wie der künstlichen Beatmung unbedingt Beachtung finden, so
DIVI-Präsident Janssens. „Eine solche Behandlung muss durch den
Patientenwillen gedeckt sein, da sie sowohl für den Betroffenen als auch
für die Angehörigen eine große Belastung darstellt. Ökonomische Interessen
dürfen hier keinesfalls eine Rolle spielen.“ Die DIVI fordert, dass bei
einer bestehenden außerklinischen intensivmedizinischen Behandlung oder
Beatmung die Notwendigkeit in regelmäßigen Abständen durch eine
unabhängige Expertengruppe überprüft werden sollte.
