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Früherkennung mittels Computertomographie: BfS kritisiert aktuelle Angebote

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BfS kritisiert aktuelle Angebote

Die derzeit angebotenen Untersuchungen zur Früherkennung schwerer
Krankheiten mittels Computertomographie (CT) sind rechtlich nicht
zulässig. Darauf weist das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hin.
Erschwerend kommt hinzu, dass die im Internet bereitgestellten
Informationen der Anbieter mehrheitlich auf Qualitätsmängel schließen
lassen. Zu diesem Ergebnis kommt das BfS nach einer exemplarischen
Auswertung von 150 Websites radiologischer Praxen und Kliniken, die CT-
Früherkennungsuntersuchungen anbieten.

„Radiologische Verfahren können bei der Früherkennung von Krebs oder
Herzerkrankungen eine wichtige Rolle spielen“, betont BfS-Präsidentin Inge
Paulini. „Allerdings muss sorgsam bewertet werden, ob der Nutzen einer
solchen Untersuchung die damit verbundenen Risiken rechtfertigt und ob die
erforderlichen Qualitätsstandards eingehalten werden.“

Bisher ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung das
einzige legale Angebot, das Röntgenstrahlung zur Früherkennung einsetzt.
Hierbei handelt es sich um ein Früherkennungsprogramm mit
bundeseinheitlichen Qualitätsvorgaben und einer klar abgegrenzten
Zielgruppe.

Das Ende 2018 in Kraft getretene Strahlenschutzgesetz ermöglicht dem
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU),
weitere Röntgenuntersuchungen für die Früherkennung von Krankheiten wie
Lungen- oder Darmkrebs, Verengung der Herzkranzgefäße oder Osteoporose
zuzulassen.

Als Grundlage hierfür erstellt das BfS für jedes in Frage kommende
Untersuchungsverfahren einen wissenschaftlichen Bericht, in dem Nutzen und
Risiken gegeneinander abgewogen sowie Mindeststandards für die
Durchführung der Untersuchungen festgelegt werden. Aktuell läuft die
Bewertung der Niedrigdosis-CT zur Früherkennung von Lungenkrebs bei
Rauchern.
Parallel dazu hat das BfS bestehende CT-Früherkennungsangebote
ausgewertet. Dabei zeigte sich, dass die Anbieter auf ihren Websites nur
selten detaillierte, fachlich valide und ausgewogene Informationen zur
Verfügung stellen. Die Angaben über die Strahlenrisiken waren insgesamt
unzureichend. Informationen über das Alter der jeweiligen Zielgruppe,
Risikofaktoren, Anzahl und zeitlichen Abstand der Tests, Durchführung der
jeweiligen Untersuchung sowie zur Abklärungsdiagnostik variierten
erheblich und entbehrten oft der wissenschaftlichen Grundlage.

„Die aktuellen Angebote im Internet sind nicht nur rechtswidrig, sondern
auch irreführend“, betont Paulini. „Die Internet-Auswertung des BfS belegt
nachdrücklich die Notwendigkeit, bundeseinheitliche und rechtlich
verbindliche Regelungen für radiologische Früherkennungsuntersuchungen zu
treffen. Nur so lassen sich sowohl deren Nutzen und Qualität als auch die
informierte Entscheidungsbildung möglicher Teilnehmer sicherstellen.“

Weiterführende Informationen:
„Früherkennung von Krankheiten mittels radiologischer Bildgebung: Neue
Rechtslage und Bewertung von Leistungsangeboten am Beispiel von CT-
Untersuchungen“:
https://www.thieme-
connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-0989-2621?articleLanguage=de
sowie
https://www.thieme-
connect.com/products/ejournals/abstract/10.1055/a-0989-2621?articleLanguage=en

Bundesamt für Strahlenschutz:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten
Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv
im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr,
darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette
Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und
Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische
Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und
internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter
www.bfs.de.