Zystoskopie in der Urologie: Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V.
Anlässlich des vom Berufsverband der Deutschen Urologen e. V. (BvDU)
angestrebten vorübergehenden Zystoskopieverzichtes geht die Deutsche
Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) in einer Stellungnahme auf die
wissenschaftlichen Hintergründe der Maßnahmen der Aufbereitung von
Instrumenten ein, die zur Blasenspiegelung (Zystoskopie) verwendet werden.
Die Blasenspiegelung ist eine Routineprozedur, bei der die Harnröhre, der
Durchgang der Prostata und die Harnblase auf krankhafte Veränderungen
untersucht werden. Hierfür können Instrumente unterschiedlicher
Materialien eingesetzt werden, die teilweise eine unterschiedliche
Methodik der Aufbereitung notwendig machen. Ziel ist in allen Fällen, dass
der Patient mit einem sterilen Instrumentarium behandelt wird, sodass es
zu keiner Übertragung von infektiösen Erregern aus anderen Quellen auf den
Patienten kommt. Dies wird mit dem Begriff Sterilität beschrieben. Dies
heißt allerdings nicht, dass durch die Blasenspiegelung keine Erreger in
die Harnblase des Patienten eingebracht werden könnten. D.h. es kann auch
durch ein steriles Instrumentarium z.B. eine Blasenentzündung im Anschluss
an die Prozedur entstehen, da Erreger aus der patienteneigenen Flora in
die Harnblase gelangen können.
Die notwendige Aufbereitung des Instrumentariums wird in Deutschland durch
das Robert Koch-Institut vorgegeben und in verschiedene Sterilitätsklassen
eingeteilt, die sich nach dem Einsatzspektrum und dem Instrumentenaufbau
richten. Für Instrumente, die zur Blasenspiegelung verwendet werden, gilt
die Klasse semikritisch B. Dies bedeutet, dass Bakterienarten, die im
Bereich der Harnblase eine Rolle spielen, durch die Sterilprozedur sicher
abgetötet werden müssen. Es spielt hierbei keine Rolle, ob die in Frage
kommenden Bakterien eine Resistenz gegenüber Antibiotika aufweisen oder
nicht, da antibiotikaresistente Erreger gleichermaßen auf die
Sterilisationsprozedur ansprechen wie antibiotikasensible Erreger.
Die aktualisierten Richtlinien für die Anforderungen der Aufbereitung der
Instrumente zur Blasenspiegelung, die in Deutschland durch das Robert
Koch-Institut vorgegeben werden, gelten seit 2012 und sind im
Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht (Bundesgesundheitsblatt 2012;
55:1244-1310). Allerdings haben sich in den letzten Jahren die Materialien
der Instrumente geändert, die es erlauben eine Blasenspiegelung für den
Patienten deutlich angenehmer durchzuführen, indem flexible Instrumente
vermehrt eingesetzt werden. Dies führt auf der anderen Seite zu einem
gewissen Mehraufwand, um eine sachgerechte Aufbereitung des Instrumentes
durchführen zu können, da diese aufgrund konstruktiver Besonderheiten als
Medizinprodukte mit erhöhten Anforderungen an die Aufbereitung eingestuft
werden. Dieser Mehraufwand wird allerdings derzeit nicht separat vergütet.
Die Deutsche Gesellschaft für Urologie betont, dass sie die aktuellen
Richtlinien zur Aufbereitung von urologischem Instrumentarium generell
akzeptiert und empfiehlt, sich danach zu richten. Allerdings wäre es
folgerichtig, da von Urologen vermehrt neue, für den Patienten deutlich
weniger belastende Instrumentenmaterialien eingesetzt werden, diesen
Mehraufwand der Aufbereitung auch adäquat vergütet zu bekommen.
