Diagnostische Zystoskopien dürfen nicht aus urologischen Praxen verdrängt werden!
Die Durchführung der Zystoskopie in urologischen Praxen ist eine zwingende
Notwendigkeit:
Das betonen die Arbeitsgemeinschaft Leitende Krankenhausärzte der
Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) und der Vorstand der
Fachgesellschaft vor dem Hintergrund des vom Berufsverband der Deutschen
Urologen e. V. (BvDU) angestrebten vorübergehenden Zystoskopieverzichtes
in urologischen Praxen in einer weiteren Stellungnahme. Schon jetzt wenden
sich aktuell vermehrt Patientinnen und Patienten an Krankenhäuser, um
ambulant zystoskopiert zu werden.
Bei der Zystoskopie handelt es sich prinzipiell um eine ambulante
Untersuchung ohne Narkose. Zystoskopieersetzende alternative
Untersuchungsverfahren existieren nicht. Die Zystoskopie wird in allen
Leitlinien zur Diagnostik und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms, aber auch
bei vielen anderen Blasenerkrankungen als obligat und unverzichtbar
gefordert. Eine leitliniengerechte Medizin ohne Zystoskopie ist nicht
möglich. Aufgrund der demografischen Entwicklung und der prognostizierten
Zunahme des urologischen Versorgungsbedarfes von 20 Prozent ist in den
kommenden Jahren eine weitere Zunahme der Anzahl der Zystoskopien zu
erwarten.
„Eine Verlagerung der Zystoskopien aus den urologischen Praxen in die
urologischen Kliniken ist nicht möglich. Die in den Kliniken vorhandenen
technischen und personellen Ressourcen sind auf die Versorgung der
stationären Patienten ausgerichtet und können nicht beliebig erweitert
werden, zumal die hygienischen und ökonomischen Bedingungen für die
Zystoskopie an den Krankenhäusern sich von denen in der Praxis nicht
unterscheiden“, stellt Prof. Dr. Björn Volkmer, Vorsitzender der
Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte der Deutschen
Gesellschaft für Urologie in diesem Zusammenhang klar.
„Eine wohnortnahe Zystoskopie in urologischen Praxen ist für eine
Aufrechterhaltung der urologischen Versorgung dringend erforderlich. Der
durch neue Richtlinien entstandene Mehraufwand der Aufbereitung der
Instrumente muss entsprechend adäquat vergütet werden.
Betriebswirtschaftlich bedingte Schließungen von urologischen Praxen oder
eine Diagnose- oder Nachsorgeverzögerung bei urologischen
Krankheitsbildern ist gerade auch in Anbetracht der prognostizierten
Steigerung des Versorgungsbedarfs in der Urologie nicht verantwortbar“,
betont Univ.-Prof. Dr. Maurice Stephan Michel, Generalsekretär und
Sprecher des Vorstandes der DGU.
Die DGU und ihre Arbeitsgemeinschaft der Leitenden Krankenhausärzte
appellieren nochmals eindringlich an die verantwortlichen Institutionen,
eine angemessene Vergütung des tatsächlichen Aufwandes der Zystoskopie
zeitnah zu beschließen und umzusetzen, damit sichergestellt ist, dass
urologische Patienten weiterhin gemäß den medizinischen und onkologischen
Leitlinienstandards in den urologischen Praxen versorgt werden können.
