Zum Hauptinhalt springen

Psychotherapie-Ausbildung: Die Zukunft der Psychoanalyse ist gefährdet

Pin It

Die geplante Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und
Psychotherapeuten bedroht die Versorgung der Patienten. Mit dem Entwurf
ist nicht gewährleistet, dass alle psychotherapeutischen Verfahren im
Studium berücksichtigt werden, kritisiert die Deutsche Gesellschaft für
Psychoanalyse, Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT).
Damit verstärkt sich der Trend, dass sich Universitäten und
Patientenversorgung einseitig auf die Verhaltenstherapie ausrichten. Die
DGPT fordert, dass die Verfahrensvielfalt in den Psychotherapie-
Studiengängen verankert wird.

Psychoanalytische Verbände befürchten, dass die Psychoanalyse in der
Ausbildung weiter zurückgedrängt wird. Grund für ihre Sorge ist die neue
Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die am
14. Februar 2020 im Bundesrat zur Abstimmung steht. „Mit dem vorliegenden
Verordnungsentwurf wird dem bestehenden Missstand, dass die Lehre im
Fachgebiet Psychotherapie einseitig auf Verhaltenstherapie ausgerichtet
ist, weiter Vorschub geleistet“, kritisiert der Diplom-Psychologe Georg
Schäfer, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Psychoanalyse,
Psychotherapie, Psychosomatik und Tiefenpsychologie (DGPT). „Die
Mangelversorgung der Bevölkerung mit Tiefenpsychologisch fundierter und
Analytischer Psychotherapie, die sich jetzt schon abzeichnet, wird sich
dadurch verstärken.“ Die DGPT ist der Dachverband aller Psychoanalytiker
sowie aller psychoanalytischen Gesellschaften und Institute in
Deutschland.

Die neue Approbationsordnung folgt auf die Reform des
Psychotherapeutengesetzes, das im Herbst vergangenen Jahres verabschiedet
wurde. Mit dem Gesetz wird ab dem Wintersemester 2020/21 ein fünfjähriges
Direktstudium der Psychotherapie eingeführt, gegliedert in ein
dreijähriges Bachelor- und zweijähriges Masterstudium. Die Approbation
erhalten die Studierenden, wenn sie am Ende des Studiums die staatliche
Prüfung bestehen. In einer anschließenden Weiterbildung können sich die
Absolventen dann auf ein Psychotherapieverfahren spezialisieren. Das vom
Bundesministerium für Gesundheit formulierte Ziel, dass die Vielfalt der
psychotherapeutischen Verfahren im Studium dargestellt werden soll, werde
in der vorliegenden Approbationsverordnung nicht umgesetzt, kritisieren
die Psychoanalytiker. „Es fehlen verbindliche Vorgaben, dass alle
psychotherapeutischen Verfahren im Studium vermittelt werden müssen – und
zwar durch Hochschullehrer und Dozenten, die über eine entsprechende
Fachkunde in den zu lehrenden Verfahren verfügen“, sagt Schäfer. „Zudem
wird in der jetzigen Fassung nicht verbindlich festgelegt, dass alle
wissenschaftlich anerkannten Verfahren auch in der berufspraktischen
Qualifizierung berücksichtigt werden.“

Als wissenschaftlich anerkannte, sogenannte Richtlinien-Verfahren gelten
in Deutschland die Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch
fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie sowie neuerdings auch die
Systemische Psychotherapie. Die Kosten für die Behandlung mit diesen
Verfahren werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. „Doch fast
alle heutigen Psychologie-Studierenden lernen an der Universität nur eines
dieser für die Krankenversorgung zugelassenen Verfahren kennen, nämlich
die Verhaltenstherapie“, bemängelt Schäfer. Von den 61 Lehrstühlen der
Klinischen Psychologie ist lediglich einer nicht verhaltenstherapeutisch
besetzt. „Ohne eine entsprechende Überarbeitung der Approbationsordnung
kommen die Studenten auch weiterhin kaum mit Tiefenpsychologisch
fundierter und Analytischer Psychotherapie in Kontakt und werden diese
Verfahren dann auch nicht als Basis für ihre Berufstätigkeit wählen“, so
der Vorsitzende der DGPT.

Schäfer verweist auf Zahlen des Instituts für medizinische und
pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP): In NRW lag die Zahl der Absolventen
bei der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten mit Schwerpunkt
Analytische und/oder Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie im Jahr
2017 nur noch bei knapp 13 Prozent. Der derzeitige Anteil psychoanalytisch
begründeter Psychotherapie in der Patientenversorgung liegt dagegen heute
immer noch bei 45 Prozent – der Bedarf ist also vorhanden. „Wird mit der
neuen Approbationsordnung nicht gegengesteuert, haben wir nicht nur eine
Verarmung der psychotherapeutischen Versorgung zu beklagen“, so Schäfer.
„Es droht auch ein Verschwinden der Psychoanalyse als bedeutsames
Kulturgut.“