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Prof. Dr. med. Jan Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen HDZ NRW  Foto: Armin Kühn/HDZ NRW
Prof. Dr. med. Jan Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen HDZ NRW Foto: Armin Kühn/HDZ NRW

Abstimmung im Bundestag über Gesetzesentwürfe: Deutsche Herzstiftung
unterstützt die Einführung der Widerspruchslösung in Deutschland

Am 16. Januar 2020 will der Bundestag über mögliche Gesetzesänderungen bei
der Entscheidung über die Organspende abstimmen. Potenzial für eine
positive Entwicklung der Organspende sieht die Deutsche Herzstiftung
(www.herzstiftung.de) vor allem in der Einführung einer doppelten
Widerspruchslösung. Eines der Ziele der doppelten Widerspruchslösung ist,
dass mehr Patientinnen und Patienten eine Organ- oder Gewebespende
erhalten.
„Die Kluft zwischen schwerkranken Herzpatienten, die auf ein Spenderherz
warten, und den verfügbaren Spenderorganen, ist weiterhin alarmierend“,
warnt der Herzchirurg und Transplantationsmediziner Prof. Dr. med. Jan
Gummert, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung und Direktor der
Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie am Herz- und
Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, Bad Oeynhausen. Nur leicht ist die
Zahl der transplantierten Herzen von 318 (2018) auf 344 (2019)
angestiegen. „Dem stehen auf der Warteliste über 1.000 Herzpatienten
gegenüber, die auf ein Spenderorgan warten. Die doppelte
Widerspruchslösung wäre ein wichtiger Baustein, um Menschen zu helfen, die
dringlich auf ein Spenderorgan warten“, so Gummert. „Zudem“, fährt er
fort, „ist es schwer verständlich, dass in Deutschland Spenderorgane aus
Ländern mit einer Widerspruchslösung wie Belgien, Slowenien, Frankreich
und Österreich akzeptiert werden, während bei uns aber eine solche Lösung
bisher nicht eingeführt wurde.“

Die häufigsten Ursachen und Indikationen für eine Herztransplantation sind
schwerwiegende Herzmuskelerkrankungen (Kardiomyopathien), die koronare
Herzkrankheit (KHK), die Grundkrankheit des Herzinfarkts, und weitere
chronische Krankheiten des Herz-Kreislauf-Systems wie Herzmuskelentzündung
(Myokarditis). „Nur mit Hilfe der Widerspruchslösung kann es gelingen, das
Leben tausender kritisch organkranker Patienten zu verlängern und wieder
lebenswerter zu machen“, so Prof. Gummert, der auch Präsident der
Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) ist.

Doppelte Widerspruchslösung: Patientenwille stärker dokumentiert
Die Einführung einer doppelten Widerspruchslösung dürfte die
Auseinandersetzung mit der Organspende und damit die Dokumentation des
Patientenwillens stärken. Zudem würden bei der doppelten
Widerspruchslösung gezielt die Angehörigen zur sicheren Feststellung des
Patientenwillens des Verstorbenen mit eingebunden. Anders als bei der
bisherigen Entscheidungslösung führt eine nicht abgegebene Erklärung dazu,
dass eine Organ- oder Gewebeentnahme zulässig ist, wenn die sonstigen
Voraussetzungen für eine Entnahme erfüllt sind.

Weitere Punkte zur doppelten Widerspruchslösung:
- Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben,
sollen sich entscheiden. Vor der Entscheidung erfolgt dreimal eine
umfangreiche schriftliche Information durch die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Wer nach dreimaliger Information keinen
Widerspruch einlegt, gilt als potenzielle Spenderin oder potenzieller
Spender.
- Ein nachträglicher Widerspruch ist jederzeit möglich.
- Es wird ein Register eingerichtet, in dem die Erklärung zur Organ- und
Gewebespende registriert werden kann.
- Vor einer Organ- und Gewebespende wird der nächste Angehörige der
verstorbenen Person gefragt, ob ein der Entnahme entgegenstehender Wille
der verstorbenen Person bekannt ist.

Quelle: BZgA/www.organspende-info.de

Ein druckfähiges Foto erhalten Sie auf Anfrage unter Tel. 069 955128114
oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Zum Gesetzentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im
Transplantationsgesetz:
www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/Organspende
/Organspende-Widerspruchsloesung_Gruppenantrag_Spahn_et_al.pdf


Ein Organspendeausweis der Deutschen Herzstiftung kann kostenfrei unter
www.herzstiftung.de/organspendeausweis.html (Tel. 069 955128-400, E-Mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) angefordert werden.