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Am Donnerstag entscheidet der Deutsche Bundestag über den Entwurf eines
Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im
Transplantationsgesetz. Die DTG hofft auf eine Zustimmung zu diesem
Gesetzentwurf, sie sieht die Einführung der Widerspruchslösung nicht nur
als Chance, um den eklatanten Mangel an Spenderorganen zu beheben, sondern
als eine ethische Pflicht.

Im Jahr 2019 haben 932 Menschen Organe gespendet, im Jahr 2018 waren es
955. Diese Zahlen hat die DSO heute bekannt gegeben [1]. Damit ist die
Zahl der Organspender, die 2018 nach vielen Jahren erstmals wieder einen
moderaten Aufwärtstrend erfahren hatte, leicht gesunken. „Auch wenn dieser
Rückgang statistisch gesehen klein ist, zeigt das, dass die
organisatorisch/finanziell ausgerichteten Gesetzesänderungen zum 1. April
dieses Jahres alleine diese für unsere Patienten kritische
Organspendesituation nicht beheben werden. Die neuen Zahlen sollten uns
alle aufrütteln, hoffentlich auch die Politiker – wir brauchen die
Widerspruchslösung“, erklärt Prof. Dr. Christian Hugo, Dresden,
Generalsekretär der Deutschen Transplantationsgesellschaft (DTG). Bereits
im Oktober 2019 hat sich die DTG in einem offenen Brief [2] an alle
Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewandt und detailliert ihre
Argumente pro Widerspruchslösung dargelegt. „Die neuen Zahlen zeigen, dass
ein „weiter so“ nicht länger hinnehmbar ist“, erklärt Hugo. Die DTG sieht
in der Einführung der Widerspruchslösung die größte Chance und ein
wichtiges und notwendiges gesellschaftliches Signal für einen System-
Neustart, um den eklatanten Mangel an Spenderorganen mittel- und
langfristig zu verbessern.

Laut Angaben der DSO wurden 2019 insgesamt 3.192 Organübertragungen
durchgeführt, die 3.023 schwerkranken Menschen geholfen haben. Dennoch
warten noch immer über 9.000 Menschen in Deutschland auf ein Organ. „Für
diese Patienten vermindert jeder Tag des Wartens die Überlebensprognose.
Selbst Dialysepatienten, bei denen Blutwäschemaschinen die Aufgaben der
Niere weitgehend übernehmen können, haben eine deutlich geringere
Lebenserwartung als Menschen, die mit einer Spenderniere leben“, so der
DTG-Experte.

„Die DTG hält die Einführung der Widerspruchslösung daher nicht nur für
dringend erforderlich und ethisch vertretbar, sondern für eine ethische
Pflicht gegenüber den Menschen, die auf der Warteliste stehen“, erklärt
Prof. Dr. Christian Strassburg, Bonn, Präsident der DTG. „Im Jahr 2018
verstarben 892 Patienten, hinzu kommen die Menschen, die sich aufgrund
geringer Aussichten auf ein Organ gar nicht erst listen lassen oder von
der Liste genommen werden, weil sie zwischenzeitlich zu krank für eine
Transplantation geworden sind.“

Im März 2019 hatten die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn, Dr. Karl
Lauterbach, Claudia Schmidtke, Sabine Dittmar, Petra Sitte, Georg Nüßlein,
Tino Sorge, Thomas Oppermann, Sabine Weiss und Helge Braun den Entwurf
eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im
Transplantationsgesetz vorgelegt, über den der Bundestag am kommenden
Donnerstag entscheiden wird. Annalena Baerbock (Die Grünen) und Linke-
Chefin Katja Kipping haben einen alternativen Gesetzesentwurf zu dem der
Widerspruchslösung eingebracht, der im Gegensatz dazu auf Information und
regelmäßige Befragungen der Menschen setzt. „Damit bliebe aus unserer
Sicht alles beim Alten, wir würden an einem Konzept festhalten, das sich
seit Jahrzehnten als erfolglos erwiesen hat. Fast alle europäischen
Länder, in denen Transplantationen durchgeführt werden, haben das
mittlerweile erkannt und die Widerspruchsregelung eingeführt, zuletzt
Frankreich und die Niederlande, mit Beginn 2020 auch England“, so der DTG-
Präsident Prof. Strassburg.

Die Kritik der Bevormundung des Bürgers, die Gegner der Widerspruchslösung
anführen, weist die DTG entschieden zurück: Die wesentliche Ursache des
Organmangels liege nicht darin, dass die Menschen generell gegen die
Organspende sind, sondern im Nicht-Entscheiden bzw. Nicht-Dokumentieren
der Entscheidung. „Befragungen haben gezeigt, dass bis zu 80% der
deutschen Bevölkerung der Organspende offen gegenüberstehen, daher ist es
nicht nachvollziehbar, warum dieses Mehrheitsvotum in der Gesetzgebung
nicht abgebildet werden soll, stattdessen aber der Tod von vielen hundert
Menschen pro Jahr in Kauf genommen wird.“ Außerdem lasse die
Widerspruchsregelung jedem Bürger/jeder Bürgerin auch weiterhin die volle
Entscheidungsfreiheit, ob er/sie Organe spenden möchte. „Jeder
Widerspruch, auch der von Angehörigen, hat Bestand und wird im Rahmen des
neuen Gesetzes respektiert.“

[1] Pressemeldung der DSO vom 13.01.2020 „Zahl der Organspender in 2019
nahezu unverändert“; abrufbar unter
https://www.dso.de/dso/presse/pressemitteilungen/Zahl%20der%20Organspender%20in%202019%20nahezu%20unver%C3%A4ndert/47
[2] Offener Brief der Deutschen Transplantationsgesellschaft zur
Neuregelung der Organspende in Deutschland.
http://www.d-t-g-online.de/images/DTG_Offener_Brief_Organspende_10-2019.pdf