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Symbolbild Organspende der MHH  MHH-Archiv (Bodo Kremmin)
Symbolbild Organspende der MHH MHH-Archiv (Bodo Kremmin)

MHH nach Verabschiedung der Entscheidungslösung im Bundestag: Hoffnung und
Skepsis zu Wirksamkeit der Maßnahmen

Der Bundestag hat am 16. Januar 2020 mehrheitlich dafür gestimmt, beim
Thema Organspende die erweiterte Entscheidungslösung in Deutschland
einzuführen. Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) und ihr
Transplantationszentrum hoffen, dass durch ein Register sowie eine
verstärkte Information und Ansprache der Bevölkerung die Zahl der
Organspenden in Deutschland steigen wird.

„Mit der Verabschiedung der erweiterten Entscheidungslösung ist ein neues
Kapitel im Kampf gegen den Organmangel in Deutschland aufgeschlagen
worden. Wir hoffen sehr, dass die Umsetzung des Gesetzes die Organspende
stärken wird“, sagte Professor Dr. Michael Manns, Präsident der MHH.

Was bringt die freiwillige Registrierung?

„Leider hat die Widerspruchslösung nicht die erforderliche Mehrheit
gefunden“, ergänzte Professor Dr. Axel Haverich, Leiter des
Transplantationszentrums der MHH, und wies auf  die positiven Erfahrungen
in anderen Ländern hin. Es bleibe abzuwarten, ob sich mehr Menschen als
Organspender registrieren lassen, als bislang einen Organspendeausweis mit
sich führen. Er äußerte die Befürchtung, dass sich vor allem diejenigen
registrieren lassen werden, die einer Organspende nach dem Tode
widersprechen. Als einziges Land ohne Widerspruchslösung im
Eurotransplant-Verbund sei Deutschland voraussichtlich weiterhin auf die
Solidarität der anderen Länder und den Import von Organen angewiesen.

Derzeit warten in Deutschland 9.400 schwerkranke Menschen auf ein
Spenderorgan, davon 1.082 an der MHH. 2019 haben deutschlandweit 3.192
Menschen ein Transplantat erhalten; an der MHH waren es 357. Im Jahr zuvor
waren es  bundesweit 3.264 und an der MHH 403 Transplantationen.

Zwei Gesetzesvorlagen standen zur Entscheidung

Im Bundestag waren zwei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe zur
Abstimmung gestanden. Die verabschiedete Entscheidungslösung sieht eine
Zustimmung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder stellvertretend der
Angehörigen als Voraussetzung für eine Organspende nach dem Tod vor sowie
eine regelmäßige Abfrage der Spendebereitschaft in Einwohnermeldeämtern.
Eine Entscheidung zu Lebzeiten ist nicht verpflichtend. Die doppelte
Widerspruchslösung beinhaltete dagegen eine verbindliche Entscheidung zu
Lebzeiten. Wer keine Organe spenden möchte, muss dies dokumentieren. Beide
Entwürfe schließen ein Melderegister und eine groß angelegte
Informationskampagne ein.

Das Transplantationszentrum der MHH

Die MHH ist das größte Transplantationszentrum in Deutschland. Im Jahr
2019 wurden insgesamt 357 Organe transplantiert: 23 Herzen, 147 Nieren, 77
Lebern, 103 Lungen und sieben Bauchspeicheldrüsen.