Qualität und Nutzen von Gesundheits-Apps. Checkliste hilft bei Einordnung und Bewertung.
Checkliste für Gesundheits-Apps
Mehr als 100.000 Gesundheits-Apps sind auf dem Markt – angefangen von Fitness- und Entspannungsprogrammen über Coaches für gesunde Ernährung, mehr Bewegung oder zur Nikotinentwöhnung bis zu Diagnose-Apps, Symptom-Checkern und Medikationsmanagement. Hinsichtlich Qualität, Nutzen, Transparenz und Datenschutz weisen die Angebote große Unterschiede auf. Verbindliche Bewertungskriterien fehlen zurzeit noch. Der Krebsinformationsdienst des Deutschen Krebsforschungszentrums empfiehlt die Checkliste vom Aktionsbündnis Patientensicherheit. Sie bietet Verbrauchern und Patienten Hilfe bei der Einordnung von Nutzen und Risiko.
Die Bereitschaft der Bevölkerung, sich auf digitale Lösungen im Gesundheitswesen einzulassen, ist groß. So das Ergebnis einer Umfrage, die von Bitkom Research 2019 durchgeführt wurde. Danach nutzen zwei von drei Smartphone-Besitzern in Deutschland Gesundheits-Apps. Informationen zu Gesundheits-, Fitness- und Ernährungsthemen liegen dabei ganz vorne. Im konkreten Krankheitsfall wären über zwei Drittel bereit, digitale Unterstützungsangebote einzusetzen. Jeder Zweite der Befragten hält die digitale Versorgung für notwendig, um die steigenden Kosten des Gesundheitssystems aufzufangen. Der Markt hat einiges zu bieten und fast täglich kommen neue Angebote hinzu. Aber was bringen die Apps wirklich? Welchen Nutzen haben sie? Sind die Inhalte seriös und wissenschaftlich fundiert? Wie sieht es mit dem Datenschutz aus?
Nicht ungeprüft nutzen
Der Krebsinformationsdienst am Deutschen Krebsforschungszentrum empfiehlt, eine Gesundheits-App nicht ungeprüft zu verwenden. Bei der Bewertung kann eine Checkliste helfen, die das Aktionsbündnis Patientensicherheit unter https://www.aps-ev.de/app-
Perspektive: Apps auch auf Rezept?
Digitale Anwendungen wie Gesundheits-Apps können für Patienten von Nutzen sein – das sagen auch gesundheitspolitische Experten. Gleichzeitig gibt es aber auch warnende Stimmen, da viele Apps sensible Gesundheitsdaten sammeln, die vor Missbrauch geschützt werden müssen. Ende 2019 ist das Gesetz „Digitale Versorgung“ in Kraft getreten. Es schafft die gesetzliche Grundlage, um zukünftig die ärztliche Verordnung von medizinischen Apps zu ermöglichen. Dafür in Frage kommen allerdings nur Apps, die als Medizinprodukt zugelassen sind. Inzwischen liegt auch die dazugehörige Rechtsverordnung vor, die Sicherheits- und Nutzenanforderungen regeln soll. Für die Nutzenbewertung der Apps ist das BfArM zuständig. Grundlage sollen vergleichende Studien sein. Viele Detailfragen sind aber noch offen.
