Nimmt COVID-19 jungen Erwachsenen mit Krebs auch noch die Hoffnung auf Kinder?
Trotz der gesetzlichen Änderung im Mai 2019 zahlt
die Mehrheit der Krankenkassen nicht für die Erhaltung der Fruchtbarkeit
bei jungen Erwachsenen mit Krebs und anderen Erkrankungen, die eine
keimzellschädigende Therapie benötigen. Ihre Begründung: Die Richtlinie
des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die sogenannte
Kryokonservierung fehle noch. Damit nicht genug: Kassen und
Kassenärztliche Bundesvereinigung wollen mit den Richtlinien die
gesetzlichen Leistungen einschränken. Und jetzt gerät die Erstellung der G
-BA-Richtlinien durch die Corona-Krise ins Stocken.
Im Mai letzten Jahres ist ein Gesetz in Kraft getreten, das das Einfrieren
von Eizellen, Spermien und Keimzellgewebe zur Kassenleistung macht. Diese
Kryokonservierung kostet bis zu 4.300 Euro für junge Frauen und etwa 500
Euro für junge Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr.
Für die Umsetzung des Gesetzes fehlt noch die Richtlinie des G-BA. Sie
sollte nach Plan im Februar 2020 fertig sein. Ein Entwurf liegt seit Ende
Januar vor. Jetzt verzögert sich die Anhörung dazu auf Ende April, jedoch
ist es durch die Corona-Krise völlig offen, ob dieser Termin gehalten
werden kann. Es droht, dass die Mehrzahl der Kassenpatientinnen und
-patienten in diesem Jahr keine Finanzierung der Fruchtbarkeitserhaltung
erhalten wird.
Damit nicht genug: Kassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
wollen Leistungseinschränkungen durch die Richtlinie. So sollen Mädchen
unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung ausgeschlossen werden. „Die
Hoffnung auf Kinder mit 18 Jahren als Geburtstagsgeschenk? Unmöglich – das
geht gar nicht!“, sagt Prof. Dr. med. Diana Lüftner, Vorstand der
Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Nach dem Willen der Krankenkassen soll die Kryokonservierung nur dann
bezahlt werden, wenn auch die später nachfolgende künstliche Befruchtung
vor der Altersgrenze realisiert werden kann. „So steht es aber nicht im
Gesetz. Und wer soll denn beurteilen, ob nach einer Krebsbehandlung eine
künstliche Befruchtung vor dem 40. Lebensjahr durchgeführt werden kann
oder nicht? Da ist Streit programmiert, und wieder trifft es vor allem die
Frauen!“, sagt Prof. Dr. med. Mathias Freund, Vorsitzender des Kuratoriums
der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.
Um diese Einschränkungen zu verhindern, ist die Anhörung durch den G-BA
von großer Bedeutung.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert in dieser
Krise an die Gesetzlichen Krankenkassen: Schließen Sie sich dem Beispiel
der Kassen an, die bereits jetzt unbürokratisch und als
Einzelfallentscheidung die Kosten der Fruchtbarkeitserhaltung übernehmen!
(1) „Die Betroffenen haben gerade ihre Krebs-Diagnose erfahren, fürchten
sich vor einer Corona-Infektion während der Krebsbehandlung und sollen
dann auch noch das Geld für die Kryokonservierung auftreiben? Das kann
nicht sein!“, erklärt Freund.
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von
18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler,
Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger
Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten
entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen
Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche
Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet
worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden
finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als
gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)
(1) Informationen: https://junge-erwachsene-mit-k
/kostenubernahme-durch-kassen-
