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Strahlentherapie zu Zeiten von Corona? Empfohlen wird eine individuelle Risikoabwägung

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Krebspatienten sind vermutlich anfälliger für einen schweren Verlauf einer
Covid-19-Erkrankung und haben daher Angst vor einer Ansteckung während
einer onkologischen Behandlung. Demgegenüber steht das Risiko, die Chance
auf Heilung zu verspielen, wenn man onkologische Behandlungen über Wochen
oder gar Monate hinausschiebt. Grundsätzlich sollte nach Ansicht der DEGRO
die Versorgung von Krebspatienten mit notwendigen, unter Umständen
lebensrettenden Therapien aufrechterhalten werden. In einigen Fällen kann
aber überlegt werden, durch Änderung der Fraktionierung oder Verkürzung
der Therapie die Zahl der Sitzungen zu reduzieren. Wichtig ist, eine
individuelle Risikobewertung vorzunehmen.

Viele Krebspatienten sind in Zeiten der Corona-Krise stark verunsichert.
Zu Recht hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn appeliert, nicht
notwendige medizinische Eingriffe und elektive Therapien nach Möglichkeit
zu verschieben. Aber Patienten, die eine onkologische Behandlung wie z.B.
eine Operation, medikamentöse Tumortherapie oder Strahlentherapie
erhalten, können dies nicht ohne Weiteres tun: Eine Krebstherapie
abzubrechen oder aufzuschieben, kann u.U. bedeuten, einen Rückfall der
Tumorerkrankung zu riskieren. Auch sind die Sorgen der Patienten im
Hinblick auf die Coronavirus-Pandemie und eine mögliche Infektion durchaus
berechtigt. Das Virus löst die Erkrankung Covid-19 aus, die bei Menschen
mit Vorerkrankungen, also auch Krebspatienten, häufiger einen schweren
Verlauf nimmt.

„Dennoch dürfen Patientinnen und Patienten nicht das Kind mit dem Bade
ausschütten. Bei allem Verständnis für die Sorge vor Ansteckung muss eine
kühle Risikoabwägung zusammen mit dem behandelnden Radioonkologen
erfolgen. Die onkologische Versorgung hat eine hohe Priorität und zählt
prinzipiell nicht zu den elektiven Eingriffen. Eine auf Heilung
ausgerichtete onkologische Therapie lässt sich bis auf wenige Ausnahmen
nicht um mehrere Wochen oder gar Monate verschieben“, erklärt Univ.-Prof.
Dr. Stephanie E. Combs, Pressesprecherin der Deutschen Gesellschaft für
Radioonkologie (DEGRO).

Manchmal gäbe es aber die Möglichkeit, das Therapieregime umzustellen.
Beispielsweise sei es bei Patienten mit Prostatakarzinom möglich, eine
medikamentöse Hormontherapie vorzuschalten und den Tumor dann erst später
zu bestrahlen. Die veränderte Therapiereihenfolge führe nicht zu
Überlebenseinbußen und könne in der jetzigen Situation sinnvoll sein,
damit die Patienten seltener zur Behandlung gehen müssen. Eine zweite
Möglichkeit ist, das sogenannte Fraktionierungsschema zu ändern: Statt
häufiger mit geringeren Dosen zu bestrahlen, könne die Strahlentherapie
auch mit weniger Sitzungen, aber höheren Dosen erfolgen. „Bei der
Tumorbekämpfung kommt es am Ende auf die verabreichte Gesamtdosis an“, so
die Expertin.

Gibt es die Möglichkeit einer Therapieumstellung oder veränderten
Fraktionierung nicht, rät die DEGRO dazu, die Strahlentherapie zwar weiter
fortzusetzen, aber erhöhte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. „Die
Strahlentherapie selbst ist nicht mit einem Ansteckungsrisiko behaftet,
das Material und die Liegen werden desinfiziert und das medizinische
Fachpersonal arbeitet nach höchsten Hygienestandards.“ Wichtig sei, dass
die Empfehlungen des RKI und der lokalen Hygienekommissionen befolgt
werden, z.B. dass die Patienten den notwendigen Abstand von 1,5-2 m zu
anderen Menschen einhalten, die Händehygiene ernst genommen wird.
Desinfektionsspender befinden sich in fast allen Wartebereichen und Fluren
onkologischer Einwichtungen. Auch kann es unter Umständen sinnvoll sein,
dass die Patienten Schutzmasken tragen. Selbstredend sei, dass gerade
Krebspatienten physische Kontakte mit anderen Personen möglichst ganz
meiden und auch außerhalb der onkologischen Praxis oder Klinik keinerlei
Risiken eingehen sollten, um sich selbst zu schützen. Bei Fieber, Husten
grippeähnlichen Symptomen oder Kontakt mit einem Covid-19-Patienten sollte
unbedingt telefonisch Kontakt mit dem betreuenden Arzt aufgenommen werden,
damit dieser mit dem Patienten das weitere Vorgehen besprechen kann. Dabei
steht der Schutz des Patienten, aber auch der Mitarbeiter im Vordergrund.

Selbst wenn ein Patienten positiv auf das Coronavirus getestet wurde,
heißt das nicht zwangsläufig, dass die Therapie sofort abgebrochen werden
muss. Risiko und Nutzen müssten dann patientenindividuell abgewogen
werden. Fragen, die in die Risikobewertung eingehen, sind, ob der Patient
Covid-19-Symptome hat, wie lange er schon infiziert ist oder ob er am
Anfang oder Ende der Strahlentherapie steht – oder ob die Krebstherapie
das Ziel der Heilung oder Symptomlinderung verfolgt. Individuell muss dann
über Veränderungen des Therapiekonzeptes (z.B. der Fraktionierung)
nachgedacht werden, um eine Therapieverkürzung zu erreichen.

„Die notwendige Behandlung von Tumorpatienten sollte auch in den schweren
Zeiten der Covid-19-Pandemie solange wie möglich aufrechterhalten werden.
Dabei stehen der Schutz des Patienten sowie der Mitarbeiter vor Ansteckung
im Vordergrund; ressourcensparendes Vorgehen ist angezeigt, damit die
freigesetzten Kräfte zur Behandlung von Covid-19-Patienten zur Verfügung
stehen. Die lebensnotwendige Behandlung von Covid- und Tumorpatienten
sollte nicht gegeneinander ausgespielt werden“, erklärt DEGRO-Präsident
Prof. Rainer Fietkau, Erlangen. „Daher ist es wichtig, mit den
Tumorpatienten über das Risiko einer Coronavirusinfektion zu sprechen,
gemeinsam die bestmögliche Behandlung mit dem gleichzeitig geringsten
Risiko auszuwählen und die Patienten umfassend über Hygienemaßnahmen und
andere Sicherheitsvorkehrungen zu beraten.“ Radioonkologen stehen zur
einer telefonischen Beratung bereit, aber auch persönliche Gespräche
sollten weiter möglich sein.