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Keine Angst vor der Krankenhausbehandlung oder Klinikgeburten in Zeiten von COVID-19

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Je länger die SARS-CoV-2-Pandemie anhält, desto mehr Sorgen machen sich
werdende Eltern um das Ansteckungsrisiko während und nach der Geburt.
Aber auch die Angst vor einer Beeinträchtigung des Geburtserlebnisses
durch die derzeitigen Hygienevorschriften nimmt zu. Über das Wochenende
wurden die Bedenken durch die erschütternde Nachricht noch verstärkt, nach
der eine Wöchnerin in Großbritannien an COVID-19 verstorben ist. Hierzu
äußern sich der Berufsverband der Frauenärzte e. V. (BVF) und die Deutsche
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG).

Manche Schwangere vermeiden aus Angst vor einer Coronavirus-Infektion den
Aufenthalt in einer Klinik und versuchen, die Geburt trotz Beschwerden
oder einer Erkrankung entgegen dem Rat ihrer/s betreuenden Frauenärztin
bzw. -arztes zu Hause durchzustehen, obwohl die dafür geltenden
Risikokriterien nicht erfüllt sind oder möglicherweise gar keine Hebamme
für eine Hausgeburt zur Verfügung steht.

Die Frauenärzt/innen sowie die deutschen Geburtskliniken und
Perinatalzentren haben sich mit Hilfe der Spezialisten aus Hygiene und
Virologie, den nationalen und internationalen Wissenschaftlern sowie den
Entscheidungsträger/innen in der Gesundheitsversorgung und Politik optimal
auf die bestehende Situation vorbereitet. Es findet ein täglicher, wenn
nötig sogar stündlicher Informationsaustausch statt, wie die Sicherheit
der werdenden Mütter in dieser sehr speziellen Lage weiter gewährleistet
wird. Gerade die als lästig empfundenen Vorschiften stellen sicher, dass
in der Klinik keine Infektion stattfindet.

Schwangere und Neugeborene stellen nach derzeitigem Kenntnisstand ein
Niedrigrisikokollektiv dar. Wenn sie betroffen sind, zeigen sie in der
Regel nur milde Symptome. Dies gilt überhaupt für junge Menschen. Ein
niedriges Risiko heißt natürlich nicht, dass ein schwerer Verlauf
vollständig auszuschließen ist. An COVID-19 sind in sehr seltenen Fällen
auch Jugendliche verstorben. Dass jetzt eine Wöchnerin verstarb,
widerspricht aber nicht der mittlerweile gut begründeten Einschätzung,
dass das Risiko für Schwangere und ihre Kinder gering ist. In diesem
Zusammenhang ist auch wichtig zu wissen, dass die an COVID-19 verstorbene
Frau sich nicht im Krankenhaus infizierte, sondern bereits mit einem
schweren Krankheitsbild in die Klinik kam.

Die Sorge vor einer erhöhten Infektionsgefahr im Krankenhaus ist
unbegründet, egal ob in diesem Patient/innen mit einer COVID-Erkrankung
behandelt werden oder nicht. Daher können die Geburten für Eltern ohne
Infektion auch weiterhin mit dem gewünschten Geburtserlebnis stattfinden.

Eine nötige Klinikbehandlung abzulehnen birgt ein relevantes Risiko, dass
ein schwerer Gesundheitsschaden durch zu späte Therapie bei Mutter und
Kind eintreten kann. Bei einer vorgeburtlichen Diagnosestellung, die eine
Hausgeburt als nicht geeignet erscheinen lässt oder die ohne
Hebammenbetreuung stattfinden müsste, kommen völlig unnötige
Geburtsrisiken unabhängig von Corona zum Tragen, die sich keine Mutter für
ihr Kind oder sich selbst wünscht. Dazu gehören zum Beispiel
unvorhersehbare Komplikationen wie Geburtsstillstand, Blutungen,
Gefährdung des Kindes durch Sauerstoffmangel (u. a.), die wiederum schwere
Gesundheitsschäden beim Neugeborenen wie Hirnschäden, Armlähmungen,
Lungenprobleme oder Knochenbrüche nach sich ziehen können.

Bei einem gesunden Kind nach einer unauffälligen Geburt und einer gesunden
Wöchnerin ist allerdings nichts gegen eine ambulante Geburt oder eine
frühzeitige Entlassung nach der Entbindung einzuwenden, sofern die
adäquate Nachbetreuung und Anleitung im ambulanten Bereich durch eine
Hebamme gesichert ist.

Wir appellieren an alle werdenden Eltern – bringen Sie sich, Ihre Familie
und andere nicht dadurch in Gefahr, dass Sie aus Angst vor einer Corona-
Infektion eine nötige Krankenhausbehandlung ablehnen und die Geburt
Zuhause alleine durchstehen wollen. Bitte informieren Sie sich ausführlich
auf den Homepages der DGGG und des BVF zu den exakten
Handlungsempfehlungen für diese besondere Situation:

=>      https://www.dggg.de/news/covid-19-kreisssaalempfehlungen-der-dggg-
und-faq-fuer-schwangere-1192/

=>      https://www.bvf.de/aktuelles/fachliche-meldungen/

Prof. Dr. med. Anton Scharl
Präsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V.

Dr. med. Christian Albring
Präsident des Berufsverbandes der Frauenärzte e.V.