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Diabetespatienten haben künftig Rechtsanspruch auf Zweitmeinung vor Amputation beim Diabetischen Fuß

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Ein Durchbruch in der Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms (DFS):
Künftig können sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer
Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. So hat der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche entschieden.1 Die
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) lobt diesen ersten auf Freiwilligkeit
basierenden Schritt, der den rund 250.000 Patientinnen und Patienten, die
jährlich an einem DFS erkranken, in vielen Fällen eine Amputation erspart.
Dies steigert nicht nur die Lebenserwartung und -qualität der Betroffenen,
auch das Gesundheitssystem profitiert davon.

Ein Durchbruch in der Versorgung des Diabetischen Fußsyndroms (DFS):
Künftig können sich gesetzlich Versicherte mit einem DFS vor einer
Amputation eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen. So hat der
Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) vergangene Woche entschieden.1 Die
Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) lobt diesen ersten auf Freiwilligkeit
basierenden Schritt, der den rund 250.000 Patientinnen und Patienten, die
jährlich an einem DFS erkranken, in vielen Fällen eine Amputation erspart.
Dies steigert nicht nur die Lebenserwartung und -qualität der Betroffenen,
auch das Gesundheitssystem profitiert davon. Bereits seit Jahren setzt
sich die DDG für ein unabhängiges, verbindliches Zweitmeinungsverfahren
vor Amputationen und für eine interdisziplinäre Versorgung dieser
Patientinnen und Patienten ein. Sie zertifiziert ambulante und stationäre
Einrichtungen und arbeitet derzeit an einem flächendeckenden
telemedizinischen Zweitmeinungsverfahren zur Vermeidung von Amputationen
großer Gliedmaßen.

Menschen mit Diabetes mellitus haben ein 30-fach höheres Risiko für
Amputationen. Kommt es zu einem Verlust großer Gliedmaßen (Major-
Amputation), liegt die Fünf-Jahres-Überlebenswahrscheinlichkeit der
Betroffenen bei nur etwa 50 Prozent – vergleichbar mit einigen bösartigen
Tumorerkrankungen. Umso wichtiger ist es, Amputationen bei einem so
genannten Diabetischen Fußsyndrom (DFS) zu vermeiden, die Mobilität der
Betroffenen zu erhalten und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen. „Wir begrüßen daher die Entscheidung des G-BA zur
unabhängigen Zweitmeinung vor einer drohenden Amputation, hätten uns hier
aber gewünscht, dass dies nicht auf freiwilliger Basis, sondern
verbindlich eingeführt wird“, sagt DDG Präsidentin Professor Dr. med.
Monika Kellerer. Darüber hinaus gelte es nun zu prüfen, wie es nun
systematisch umgesetzt werden kann, sodass auch Patientinnen und Patienten
aus ländlichen Regionen davon profitieren können.

Der aktuelle Beschluss kann nur dann zu grundlegenden Veränderungen
führen, wenn die Zweitmeinung durch ein Gutachten von Experten entsteht,
die auf diesem Gebiet viele Erfahrungen haben. „Das DFS ist ein
hochkomplexes Krankheitsbild, das möglichst durch ein multidisziplinäres
Team aus Diabetologen, Gefäßchirurgen und Orthopäden sowie der Integration
der nichtärztlichen Assistenzberufe behandelt werden sollte“, betont
Professor Dr. med. Ralf Lobmann, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft
„Diabetischer Fuß“ der DDG. Behandelnde Ärzte und ihre Patienten sollten
sich daher an zertifizierte Einrichtungen wenden. Mit ihrer Expertise
lassen sich Amputationen nachweislich deutlich reduzieren: „Während die
Rate von Major-Amputationen in solchen spezialisierten Zentren bei 3,1
Prozent liegt, beläuft sich die Quote in der Allgemeinversorgung auf zehn
bis zwanzig Prozent“, erläutert Lobmann. Das liege auch an der Expertise
für alternative Behandlungsmethoden wie gefäßchirurgische Eingriffe. An
dieser Stelle könne die Telemedizin die Versorgung grundlegend verbessern.
„Die Versorgungsqualität wäre damit flächendeckend gesichert – auch für
Patienten aus ländlichen Regionen.“ Seit Jahren setzt sich die DDG für ein
telemedizinisches Zweitmeinungskonsil ein, das mit der aktuellen G-BA-
Entscheidung mehr Wirkkraft erhalten könnte – vorausgesetzt diese wird
systematisch in das Verfahren eingebunden.

Der Ärztliche Direktor der Klinik für Endokrinologie, Diabetologie und
Geriatrie am Klinikum Stuttgart erkennt eine Trendwende in der Versorgung
des DFS in Deutschland: „Unsere langjährigen Appelle, die präventiven und
fußerhaltenden Maßnahmen in der Patientenversorgung mehr in den Fokus zu
rücken, tragen nun erste Früchte“, begrüßt Lobmann die Entwicklung. Ende
2019 hat der G-BA entschieden, dass die Wundbehandlung mit
Vakuumversiegelungstherapie auch in der ambulanten Versorgung
Kassenleistung wird.2 Damit profitieren nun auch gesetzlich
Krankenversicherte von einer erweiterten, modernen Wundversorgung. Im
Februar entschied der G-BA zugunsten einer Erweiterung der
Verordnungsfähigkeit von medizinischer Fußpflege.3 Bisher konnten diese
Therapie nur Patienten mit einem DFS und der Gefahr auf unumkehrbare
Folgeschädigungen der Füße in Anspruch nehmen. Ab dem 1. Juli 2020 kann
die Podologische Therapie auch dann bereits erfolgen, wenn Schädigungen am
Fuß als Folge einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie vorliegen.
„Diese und die aktuelle Entscheidung zur Zweitmeinung sind sehr
wirkungsvolle und wichtige Maßnahmen, die dabei helfen, die noch zu hohe
Amputationsrate in Deutschland zu senken“, so Lobmann.

Doch mit den aktuellen Beschlüssen sei es noch nicht getan. „Unklar
bleibt, wie die zeitnahe Zweitmeinung erfolgen soll, da die Fragestellung
nach einer Major-Amputation immer dringlich ist und maximal innerhalb von
36 Stunden zu klären ist“, gibt Lobmann zu bedenken. Da dies gerade im
ländlichen Raum und in Flächenländern ein Problem sein kann, wurde in
einem Projekt der DDG und AG „Diabetischer Fuß“ eine digitale,
telemedizinische Plattform bereits in Baden Württemberg evaluiert.

Die DDG fordert darüber hinaus, eine Amputation nur dann voll zu vergüten,
wenn eine externe Zweitmeinung vorliegt. „Der aktuelle Beschluss
ermöglicht es dem Patienten zwar, sich eine zweite Meinung einzuholen.
Macht er davon jedoch nicht Gebrauch, kann es weiterhin zu unnötigen
Amputationen kommen“, führt Lobmann aus. Darüber hinaus kritisiert er den
Stellenwert der Gliedmaßen-erhaltenden Medizin in Deutschland im
Vergütungssystem. „Bislang ist es hierzulande ökonomisch attraktiver, eine
Amputation durchzuführen, als Zeit und Ressourcen in den Erhalt der
Extremität zu investieren.“ Diese Fehlanreize gelte es abzuschaffen.

Was ist das Diabetische Fußsyndrom?

Das DFS gehört zu den komplexesten und schwerwiegendsten Folgeerkrankungen
des Diabetes mellitus. In Deutschland sind etwa 250.000 Menschen mit
Diabetes davon betroffen. Mit dem Begriff „diabetisches Fußsyndrom“ (DFS)
wird ein Komplex von Symptomen im Bereich der Füße und Unterschenkel
bezeichnet, die sich infolge einer Diabeteserkrankung entwickeln können.
Durch einen jahrelang erhöhten Blutzuckerspiegel treten schwere
Schädigungen der Nerven und Blutgefäße in den Beinen auf. In Folge heilen
selbst kleinste Verletzungen nur schlecht ab, sie infizieren sich leicht
und es entwickeln sich oft tiefe Geschwüre, die sich bis auf den Knochen
ausbreiten können. Schlimmstenfalls kann eine Amputation erforderlich
sein. Rund 70 Prozent der Amputationen in Deutschland betreffen Patienten
mit Diabetes – das sind etwa 40.000 jedes Jahr.

Informationen:

1G-BA: „Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom: Patientinnen und
Patienten können ärztliche Zweitmeinung zur empfohlenen Operation
einholen“
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/858/

2G-BA: Erweiterung der Verordnungsfähigkeit für medizinische Fußpflege
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/844/

3G-BA: Wundbehandlung mit Vakuumversiegelungs-therapie wird auch in der
ambulanten Versorgung Kassenleistung
https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen/831/

DDG-zertifizierte Einrichtungen
https://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/nc/zertifizierte-
arztpraxenkliniken/deutschlandkarte.html?stufe%5B%5D=3&plz=&ort=&sprache=&time=&searchlist=Auswahl+anzeigen