Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten
Fruchtbarkeitserhaltung für junge Krebspatienten - ein Jahr nach dem
Gesetz als Kassenleistung noch immer nicht realisiert. Am 14. März 2019 hat der Bundestag die Änderung
des § 27a SGB V beschlossen. Mit ihr wurden die fruchtbarkeitserhaltenden
Maßnahmen für junge Krebspatienten zur Kassenleistung. Am 23. April 2020
fand vor dem Gemeinsamen Bundesausschuss die Anhörung zum ersten Entwurf
einer Richtlinie statt, die für die Umsetzung des Gesetzes notwendig ist.
Trotz überwältigender Einigkeit unter den Experten ist der Beginn der
Kassenfinanzierung in der Praxis noch nicht abzusehen. Die bittere
Realität für junge Betroffene: Bis zu 4.300 Euro sind in den meisten
Fällen selbst zu finanzieren, wenn die Hoffnung auf eigene Kinder nach der
Heilung erhalten bleiben soll.
Im Zeitplan des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) für die Richtlinie
zur Umsetzung der Fruchtbarkeitserhaltung (Kryokonservierung) als
Kassenleistung stand: „Beschlussfassung Februar 2020“. Das ist längst
Makulatur. Erst jetzt, am 23. April 2020, fand eine Experten-Anhörung zum
ersten Entwurf der Richtlinie statt.
Die Einigkeit unter den medizinischen Experten aus knapp 20
Fachgesellschaften war beeindruckend. Allein 13 große Fachgesellschaften
hatten eine gemeinsame schriftliche Stellungnahme abgegeben, die auch von
der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs mitgetragen wird.
Die Experten machten konstruktive Verbesserungsvorschläge in einigen
Details. Einhellig lehnten sie Leistungseinschränkungen ab, die von den
Krankenkassen und zum Teil auch von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) in den G-BA eingebracht worden waren. Wie bereits berichtet (1)
sollen danach Mädchen unter 18 Jahren von der Eizellkonservierung
ausgeschlossen werden, und es sind weitere Einschränkungen an der oberen
Altersgrenze geplant.
Wie geht es weiter?
Nach der Anhörung muss jetzt der Entwurf der Richtlinie überarbeitet
werden – hoffentlich im Sinne der Experten-Vorschläge. Nach Beschluss der
Richtlinie im Plenum des G-BA muss sie dem Bundesministerium für
Gesundheit zur Genehmigung vorgelegt werden. Danach hat der
Bewertungsausschuss (2) sechs Monate Zeit, die notwendigen Leistungen mit
Preisen (EBM-Ziffern) zu versehen. Ob junge Menschen noch im laufenden
Jahr die gesetzliche Regelung von 2019 in Anspruch nehmen können, ist
völlig offen.
Schwerfälligkeit bei den Richtlinien geht zu Lasten der Patienten
Die Gesetzesänderung ist seinerzeit in weniger als einem Jahr realisiert
worden. Die Schwerfälligkeit des Richtlinien-Verfahrens steht dazu in
einem eklatanten Gegensatz. Und das, obwohl die hauptsächlich von den
Richtlinien betroffenen Methoden der Fruchtbarkeitserhaltung
(Kryokonservierung von Eizellen und Spermien) seit vielen Jahren
medizinisch etabliert sind und in den Leitlinien der Fachgesellschaften
(3) empfohlen werden. Sie werden als privat bezahlte Leistungen praktisch
täglich durchgeführt, so dass auch Aufwand und Preise bekannt sind.
Leidtragende sind die Betroffenen, die in der Mehrzahl und nach wie vor in
der kurzen Zeitspanne zwischen Krebsdiagnose und Therapie das Geld für die
Kryokonservierung selbst auftreiben müssen. Es handelt sich um Kosten in
Höhe von bis zu 4.300 Euro für junge Frauen und etwa 500 Euro für junge
Männer. Dazu kommen Lagerkosten von etwa 300 Euro pro Jahr.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs appelliert dringend
an die gesetzlichen Krankenkassen, die Leistungen bereits jetzt als
Einzelfallentscheidungen zu übernehmen bzw. sie als Satzungsleistungen
nach § 11 SGB V zur Verfügung zu stellen.
Reform notwendig
Die schwerfällige Methodenbewertung durch den G-BA mit jahrelangen
Verfahren war bereits bei der Behandlung des Lipödems (4) in die Kritik
geraten. Das neuerliche Beispiel zeigt, dass eine Reform des Verfahrens
notwendig ist. Eine patientenfreundliche Regelung könnte die sofortige
Verpflichtung der Kassen zur Kostenübernahme nach einer Gesetzesänderung
auf der Grundlage der bisherigen Abrechnungspraxis für ein Jahr sein. Die
Richtlinienerstellung mit Präzisierung der Abläufe und Bewertung der
Leistungen könnte innerhalb dieses Jahres nachlaufen. Ein entsprechendes
Vorgehen hat sich bei der Einführung neuer Medikamente (AMNOG-Verfahren)
bewährt.
Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs
Jedes Jahr erkranken in Deutschland nahezu 16.500 junge Frauen und Männer
im Alter von
18 bis 39 Jahren an Krebs. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit
Krebs ist Ansprechpartnerin für Patienten, Angehörige, Wissenschaftler,
Unterstützer und die Öffentlichkeit. Die Stiftungsprojekte werden in enger
Zusammenarbeit mit den jungen Patienten, Fachärzten sowie anderen Experten
entwickelt und bieten direkte und kompetente Unterstützung für die jungen
Betroffenen. Die Stiftung ist im Juli 2014 von der DGHO Deutsche
Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e. V. gegründet
worden. Alle Stiftungsprojekte werden ausschließlich durch Spenden
finanziert. Die Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs ist als
gemeinnützig anerkannt.
Spendenkonto der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs:
Postbank, IBAN: DE57 1001 0010 0834 2261 04, BIC: PBNKDEFF
(Die angegebene Genderform vertritt alle Geschlechter.)
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(1) https://junge-erwachsene-mit-k
gegen-bezahlung-fruchtbarkeits
unter-18-jahren/
(2) https://institut-ba.de/ba.html
(3) http://www.awmf.org/uploads/tx
-082l_S2k_Fertilitaetserhaltun
(4) https://www.g-ba.de/presse/pre
