Corona-Pandemie: DDG warnt vor Stigmatisierung von Bevölkerungsgruppen
Menschen mit einem gut eingestellten Diabetes mellitus erkranken nicht
häufiger an COVID-19 als die Durchschnittsbevölkerung. Zwar gibt es
Hinweise darauf, dass der Krankheitsverlauf bei dieser Patientengruppe
schwerer sein kann, doch die meisten an COVID-19 Verstorbenen mit Diabetes
waren hochbetagt und hatten weitere Erkrankungen. Aktuelle medizinische
Daten rechtfertigten nicht den Ausschluss von der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben allein aufgrund einer Diabetes-Erkrankung, so
Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Dies gelte für Kitas,
Schulen sowie soziale Kontakte im Allgemeinen, den Berufsalltag und die
-ausbildung.
In Deutschland fährt das öffentliche Leben langsam wieder hoch. Kurzarbeit
wird stellenweise wieder zurückgefahren und Geschäfte öffnen wieder. Trotz
dieser positiven Entwicklung steigt bei einigen die Verunsicherung.
Menschen mit Diabetes wagen den Schritt in die Öffentlichkeit noch nicht
oder werden von Arbeitgebern und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen
und Kindergärten noch ausgeschlossen. „Es gibt leider derzeit nur wenige
Studien zum Zusammenhang von COVID-19 und Diabetes. Diese Daten lassen
jedoch vermuten, dass ein Diabetes an sich kein Risikofaktor ist. Eher ist
es die Kombination aus Diabetes mit Alter und Begleiterkrankungen, die
einen schweren Verlauf provoziert“, erklärt DDG Mediensprecher Professor
Dr. med. Baptist Gallwitz aus Tübingen.
In seinem aktuellen Positionspapier1 warnt der DDG Ausschuss „Soziales“
davor, im Zuge der anstehenden schrittweisen Öffnungen ganze
Bevölkerungsgruppen ohne medizinische Evidenz auszugrenzen. „Es ist
wünschenswert, eine differenziertere Sicht auf Diabetespatientinnen und
-patienten zu haben, um Vorurteile zu vermeiden“, fordert Dr. med.
Wolfgang Wagener von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und
Vorsitzender des Ausschusses „Soziales“. Er richtet seinen Blick dabei auf
das Robert Koch-Institut (RKI), das Diabetes pauschal als Risikofaktor
kommuniziert. Viele öffentliche Einrichtungen und Arbeitnehmer orientieren
sich allein an den Vorgaben dieses Organs und treffen für ihre Schüler und
Mitarbeiter entsprechende Entscheidungen.
Grundsätzlich können Berufstätige mit Diabetes mellitus ihre Tätigkeit
während der Corona-Pandemie fortsetzen, wenn die erforderlichen
Schutzmaßnahmen2 eingehalten werden, so die Bilanz des DDG
Positionspapiers. Dies gilt auch für Kinder und Jugendliche in
Bildungseinrichtungen. „Betroffene sollten allerdings einen stabilen
Diabetes-Stoffwechsel haben und nicht an anderen schweren Risikofaktoren
wie Erkrankungen an Gefäßen, Lunge, Herz, Nieren oder Leber leiden“, führt
Wagener aus. Bei stark gefährdeten Patienten müssten behandelnde Ärzte,
Betriebsärzte und Gesundheitsbehörden individuell über die berufliche
Teilhabe entscheiden. „Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass bei
einer stabilen Infektionssituation eine dauerhafte Einschränkung der
Teilhabe von bestimmten Bevölkerungsgruppen aus menschlichen, ethischen,
juristischen, ökonomischen und psycho-sozialen Gründen weder sinnvoll noch
zulässig ist“, betont Wagener.
Informationen:
1 Positionspapier des Ausschusses „Diabetes und Soziales“ der Deutschen
Diabetes Gesellschaft (DDG): „Informationen zur SARS-CoV-2-(= Corona-
Virus-)Infektion bei Menschen mit Diabetes mellitus und deren Teilhabe am
öffentlichen Leben während der Covid-19-Pandemie“ https://www.deutsche-
diabetes-
gesellschaft.de/fileadmin/Reda
2 Als geeignete Arbeits-Schutzmaßnahmen gelten die Empfehlungen der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), des Robert Koch-
Institutes sowie des „Gemeinsamen Arbeitsschutzstandards“ des
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der DGUV vom 16.04.2020:
https://www.juris.de/jportal/p
JUNA200401152&cmsuri=%2Fjuris%
