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Wiederbelebung in Corona-Zeiten: Keine Scheu vor lebensrettender Herzdruckmassage!

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Wegen Angst vor Coronavirus: Notfallmediziner befürchten Einbruch der
Hilfsbereitschaft bei beobachtetem Herzstillstand. Herzstiftung zeigt, wie
sich Ersthelfer vor Virusinfektion schützen

Jedes Jahr erleiden ca. 65.000 Menschen in Deutschland ein plötzliches
Herz-Kreislauf-Versagen, das in wenigen Minuten zum Tod führt, wenn nicht
sofort mit Wiederbelebungsmaßnahmen begonnen wird. Da professionelle
Rettungskräfte frühestens nach sieben bis acht Minuten vor Ort sein
können, kommt der Ersten Hilfe durch Personen, die vor Ort sind, eine
lebensrettende Rolle zu (Laienreanimation). Sie überbrückt die Phase vom
Auftreten des Herzstillstandes bis zur Ankunft des professionellen
Rettungsteams. „Durch Vereinfachung der Leitlinien und durch
flächendeckende bundesweite Informationsveranstaltungen, intensiv
unterstützt durch die Medien, ist es in Deutschland gelungen den Anteil
der Laienreanimation von 30 Prozent auf etwa 55 Prozent zu erhöhen“,
betont der Notfallmediziner Prof. Dr. med. Dietrich Andresen,
Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung
(<https://www.herzstiftung.de>). Und weiter: „Diese Errungenschaft ist nun
in Gefahr. Wir sehen das Risiko, dass in Zukunft aus Angst vor einer
Coronavirus-Infektion Zeugen eines Herzstillstands wieder häufiger die
lebensrettende Herzdruckmassage unterlassen und stattdessen nur noch den
Notruf 112 absetzen. Das bedeutet dann für viele Patienten den sicheren
Tod oder schwerste bleibende Hirnschädigungen“, warnt der Klinikdirektor
für Kardiologie am Ev. Hubertus-Krankenhaus und Martin-Luther-Krankenhaus,
Berlin. Damit das nicht passiert, hat das Internationale Komitee für
Wiederbelebung, ILCOR (International Liaison Committee on Resuscitation),
die bestehenden Leitlinien so angepasst, dass eine effektive
Herzdruckmassage ohne signifikante Erhöhung des Infektionsrisikos möglich
ist. Die Deutsche Herzstiftung hat die wichtigsten Wiederbelebungsschritte
auch in Anlehnung an Empfehlungen des Deutschen Rats für Wiederbelebung
(GRC) aktuell angepasst.

Was hat sich geändert?
1. Für Laien-Helfer gelten nach wie vor die kurzen und gut merkbaren vier
Schritte der Wiederbelebung: Prüfen, Rufen, Drücken, Schocken.

2. Zur Prüfung, ob es sich bei dem Bewusstlosen um eine Person mit einem
Herz-Kreislaufstillstand handelt, werden nicht mehr die Schultern bewegt,
sondern die Person wird nur noch laut angesprochen.

3. Die Prüfung, ob die Person atmet, wird nicht mehr durch Halten eines
Ohres unmittelbar vor Mund und Nase des Patienten geprüft, sondern indem
der Ersthelfer im Stehen schaut, ob sich der Brustkorb atemsynchron
bewegt.

4. Für den Verzicht auf eine Mund-zu-Mund-Beatmung hat sich die Deutsche
Herzstiftung schon lange Jahre aus Gründen einer höheren Effektivität
ausgesprochen.

5. Auch das Legen eines leichten Tuches über Mund und Nase des Patienten
dient dem Schutz vor einer Infektion.

6. Wenn eine Gesichtsmaske vorhanden ist, so bietet sie dem Ersthelfer
zusätzlichen Infektionsschutz.

Die einzelnen Schritte einer Wiederbelebung durch Laien kurzgefasst:

Prüfen
Reaktion auf lautes Rufen?
Fehlende/abnormale Atmung?

Rufen
Um Hilfe rufen (Tel.112)

Drücken
Leichtes Tuch (z. B. Schal/Taschentuch) über Mund und Nase
Kontinuierliche Herzdruckmassage, bis der Rettungsdienst da ist.

Schocken
AED
Computer-Stimme sagt, was zu machen ist.

Die vier Schritte der Laien-Reanimation Prüfen, Rufen, Drücken, Schocken
(in Corona-Zeiten) in ausführlicher Form:

1. PRÜFEN: Zur Prüfung, ob es sich bei dem Bewusstlosen um eine Person mit
einem Herz-Kreislaufstillstand handelt, wird die Person nicht mehr an den
Schultern bewegt, sondern nur noch laut angesprochen.
Die Prüfung, ob die Person atmet, wird nicht mehr durch Halten eines Ohres
unmittelbar vor Mund und Nase des Patienten geprüft, sondern durch Schauen
im Stehen, ob sich der Brustkorb des Patienten atemsynchron bewegt.
2. RUFEN: Wenn die Person nicht reagiert und sich der Brustkorb als
Zeichen der Atmung nicht typisch auf und ab bewegt, muss als erstes sofort
Hilfe herbeigerufen werden (Notruf 112).
3. DRÜCKEN: Für den Verzicht auf eine Mund-zu-Mund-Beatmung hat sich die
Deutsche Herzstiftung schon lange Jahre aus Gründen einer höheren
Effektivität ausgesprochen.
Das Legen eines leichten Tuches über Mund und Nase des Patienten dient
ebenfalls dem Schutz vor Infektion. Wenn eine Gesichtsmaske vorhanden ist,
so bietet sie sicher auch dem Ersthelfer einen Infektionsschutz.
Zum Drücken kniet man sich an eine Seite (egal ob rechts oder links) der
Person. Den Handballen auf die Mitte des Brustbeines aufsetzen, zweite
Hand auf den Handrücken der ersten platzieren. Senkrecht über die Brust
der Person beugen und mit gestreckten Armen das Brustbein 5-6 cm in
Richtung Wirbelsäule mit einer Frequenz von 100- bis 120-mal pro Minute
(im Takt des Bee Gees-Hits „Stayin‘ Alive“) drücken. Die Herzdruckmassage
wird durchgeführt, bis das Rettungsteam eintrifft.
4. SCHOCKEN: Sind zwei Helfer bei der bewusstlosen Person und ist bekannt,
wo in der Nähe ein AED (Automatisierter Externer Defibrillator) ist, kann
einer der beiden den AED holen, während der andere die Herzdruckmassage
ohne Unterbrechung fortsetzt. AEDs arbeiten weitgehend automatisch. Nur
die Elektroden müssen auf den Brustkorb geklebt und zum Auslösen des
Schocks muss ein Knopf gedrückt werden. Ein Stimmenrekorder in dem
Defibrillator gibt an, ob und wie eine Schockabgabe erfolgen soll, damit
das Herz wieder eigenständig als Pumpe arbeiten kann.

Die vier Schritte Prüfen, Rufen, Drücken, Schocken sind die
überlebensentscheidende Basis einer erfolgreichen Laien-Reanimation. „Die
Überlebenswahrscheinlichkeit einer Person mit Herzstillstand hängt ganz
wesentlich davon ab, wie frühzeitig und mit welcher Qualität die Zeugen
eines Herz-Kreislauf-Versagens die Wiederbelebung durchführen. Auf diese
Lebensretter zählen wir, auch während der Corona-Pandemie“, betont
Kardiologe Andresen.