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Seit heute ist eine neue S2k-Leitlinie öffentlich, die Empfehlungen zur
stationären Therapie von Patienten mit COVID-19 umfasst. Sie erweitert die
bereits seit März 2020 vorliegende intensivmedizinische S1-Leitlinie um
den gesamtstationären Bereich und gibt damit Krankenhausärzten erstmals
eine ganzheitliche und fächerübergreifende Handlungsanweisung an die Hand.
Federführend waren drei Fachgesellschaften an der Erstellung beteiligt –
die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und
Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für
Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und die Deutsche Gesellschaft für
Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP).

Elf weitere Fachgesellschaften haben an der Erstellung der Leitlinie
mitgewirkt.

Die zunehmende Anzahl an SARS-CoV-2 Infektionen führt auch zu einem
schnellen und relevanten Anstieg der stationären Patienten mit COVID-19.
Ein strukturiertes, sicheres und ressourcenschonendes Management dieser
Patienten im Krankenhaus ist daher unerlässlich. „Mit der neuen S2k-
Leitlinie ist es uns erstmals gelungen, alle Therapieempfehlungen für die
stationäre Behandlung von COVID-19-Patienten zusammenzufassen“, erläutert
Professor Dr. med. Stefan Kluge, Koordinator der Leitlinie. „Somit können
wir die Therapie endlich ganzheitlich und fächerübergreifend betrachten,
da alle beteiligten Fachgruppen in die Erstellung einbezogen waren“, so
Kluge, der auch Direktor der Klinik für Intensivmedizin am
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf ist. Die Leitlinie umfasst
Empfehlungen über den gesamten Verlauf der stationären Behandlung – von
der Aufnahme und Diagnostik über die Therapie bis hin zum weiteren
Krankheitsverlauf. Zusätzlich wurden viele andere Aspekte wie
Besonderheiten bei pädiatrischen Patienten, ethische und
palliativmedizinische Aspekte berücksichtigt.

Die Leitlinie definiert, wann eine stationäre und wann eine
intensivmedizinische Betreuung erforderlich ist. „Bei Patienten mit
ausgeprägter Atemnot, erhöhter Atemfrequenz und Abfall der
Sauerstoffsättigung ist eine Verlegung auf die Intensivstation angezeigt.
Die Leitlinie gibt dem Klinikpersonal bereits für diese Phase Empfehlungen
an die Hand“, sagt Professor Dr. med. Christian Karagiannidis, Präsident
der DGIIN und geschäftsführender Oberarzt sowie Leiter des ECMO-Zentrums
an der Lungenklinik Köln-Merheim.

Im Verlauf der COVID-19-Erkrankung kann es zu einer hypoxämischen
respiratorischen Insuffizienz, also Problemen beim Gasaustausch in der
Lunge, kommen. „Das Hauptziel der unterstützenden Therapie besteht darin,
eine ausreichende Sauerstoffversorgung zu sichern, wofür uns verschiedene
Methoden, wie Sauerstofftherapie oder eine Masken-Beatmung unterstützend
zur Verfügung stehen“, erläutert Professor Dr. med. Michael Pfeifer,
Präsident der DGP. Die Leitlinie hält fest, wann welche Form der
Atemunterstützung, wann eine Intubation und mechanische Beatmung zum
Einsatz kommen. „Die invasive Beatmung und wiederholte Bauchlagerung sind
dabei wichtige Elemente in der Behandlung schwerst erkrankter
COVID-19-Patienten“, so Pfeifer, Universität Regensburg, Chefarzt an der
Klinik Donaustauf und Krankenhaus Barmherzige Brüder Regensburg.

„Entscheidend bei der stationären Behandlung von COVID-19-Patienten ist
auch, dass strenge Hygieneregeln eingehalten werden, auch und besonders,
um das Personal zu schützen“, so Professor Dr. med. Uwe Janssens,
Präsident der DIVI und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und
Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. So
empfiehlt die Leitlinie die strikte Einhaltung der Basishygiene,
einschließlich der Händehygiene, sowie das korrekte Tragen von adäquater
persönlicher Schutzausrüstung; dies sei im Umgang mit den Patienten
unabdingbar. „Dies ist unverzichtbar, um unsere Mitarbeitenden und
Patienten gleichermaßen zu schützen“, betont Janssens.

Ein wichtiges Kapitel befasst sich mit der medikamentösen Therapie. „Zu
Beginn der Pandemie wurden weltweit verschiedenste Substanzen ohne klare
Datenlage eingesetzt“, so PD Dr. Christoph Spinner, Vertreter der
Deutschen Gesellschaft für Infektiologie. „Wir stellen den aktuellen
Stellenwert der eingesetzten Medikamente in der Leitlinie ausführlich dar,
eine Sterblichkeitsreduktion konnte bisher nur für Dexamethason bei schwer
kranken Patienten nachgewiesen werden.“

Hier finden Sie die Leitlinie:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/113-001.html

Folgende Fachgesellschaften waren an der Erstellung der Leitlinie
beteiligt:

Federführend:

1 Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und
Notfallmedizin (DGIIN), Berlin
2 Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin
(DIVI), Berlin
3 Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), Berlin

Unter Mitwirkung von:

4 Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI),
Nürnberg
5 Deutsche Gesellschaft für Infektiologie (DGI), München
6 Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie (DGHM), Münster
7 Gesellschaft für Thrombose und Hämostaseforschung (GTH), Köln
8 Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Berlin
9 Deutscher Rat für Wiederbelebung (German Resuscitation Council; GRC),
Ulm
10 ARDS Netzwerk Deutschland, Berlin
11 Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN)
12 Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK)
13 Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN)
14 Patientenvertretung (individueller Betroffener)