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Diabetesverbände fordern ein bundesweit flächendeckendes Parallelangebot von Präsenz- und Videoschulungen

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Neuer Lockdown: Rasche G-BA-Bewilligung von Videoschulungen notwendig
Diabetesverbände fordern ein bundesweit flächendeckendes Parallelangebot
von Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie – auch nach der
Corona-Pandemie

Um Patientinnen und Patienten vor einer COVID-19-Infektion zu schützen,
hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 8. April 2020 einen
Eilbeschluss zum Aussetzen der Schulungen und Dokumentationen im Rahmen
von Disease-Management-Programmen (DMP) erlassen. Auch darin enthaltene
verpflichtende Schulungen für Menschen mit Diabetes Typ 1 und Typ 2 sind
davon betroffen. Einzelne KV-Bezirke erlauben übergangsweise Online-
Angebote, die jedoch laut G-BA-Beschluss nur noch bis Ende 2020
unterstützt werden. Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert
gemeinsam mit weiteren Diabetesverbänden in einem aktuellen
Positionspapier die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und den G-BA dazu
auf, rasch Regelungen zu verabschieden, die eine Videoschulung als
Ergänzung zur Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der
DMP Diabetes während des neuen Lockdowns – aber auch dauerhaft –
ermöglichen.

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Jährlich erkranken über 500.000 Menschen neu an Typ-2-Diabetes, rund 3.100
Patienten an Typ-1-Diabetes. „Sie benötigen zeitnah nach der Diagnose eine
strukturierte Schulung, um das notwendige Wissen und die Fertigkeiten im
Umgang mit dem Diabetes zu erlernen und mögliche, auch tödliche, Risiken
der Stoffwechselerkrankung wie schwere Unterzuckerungen und auch
Folgekomplikationen zu vermeiden“, erklärt Professor Dr. phil. Bernhard
Kulzer, Mitglied des DDG Ausschusses „Qualitätssicherung, Schulung &
Weiterbildung“. Es sei daher eine wichtige und richtige Entscheidung
einzelner KV-Bezirke gewesen, nach dem G-BA-Beschluss im April die
Videoschulung für DMP-anerkannte strukturierte Schulungs- und
Behandlungsprogramme übergangsweise während der COVID-19-Pandemie zu
erlauben. „Durch die Videoschulungen konnten viele Betroffene weiterhin
regelmäßig und ohne Ansteckungsgefahr strukturiert geschult werden.“

Doch da diese Angebote noch nicht flächendeckend verfügbar und auch
bislang nicht dauerhaft geplant sind, fordern DDG, der Bundesverband
Niedergelassener Diabetologen (BVND), der Verband der Diabetes Beratungs-
und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD) und diabetesDE – Deutsche
Diabetes-Hilfe, auch über das Jahresende hinaus Schulungen per Video als
einen zentralen Bestandteil der strukturierten Diabetestherapie zu
ermöglichen. „Die Dringlichkeit besteht besonders für die Zeit des neuen
bundesweiten Lockdowns bis zum 10. Januar 2021“, so Kulzer. Bundesweit
müssen alle Kassenärztlichen Vereinigungen zum Wohle von Menschen mit
Diabetes sehr rasch Sonderregelungen für die Videoschulung treffen.

Denn besonders die Corona-Pandemie stelle Menschen mit chronischen
Erkrankungen vor eine harte Belastungsprobe: „Schulungsmaßnahmen sind also
gerade in für Diabetespatienten besonders belastenden Zeiten von COVID-19
eine sehr empfehlenswerte Maßnahme, um durch eine bessere glykämische
Kontrolle das Risiko für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung
zu minimieren, sowie psychische Belastungen zu reduzieren und psychischen
Problemen vorzubeugen“, betont Kulzer.
Die Erfahrungen mit Videoschulungen in den letzten Monaten zeigten, dass
diese nicht nur eine wichtige Alternative in Coronazeiten darstellen,
sondern auch eine geeignete ergänzende Option zur Präsenzschulung sind.
„Seit dem Beschluss des G-BA sind schon in 10 von 17 Bezirken der KV
befristete Regelungen geschaffen worden“, begrüßt Kulzer. DDG, VDBD, BVND
und diabetesDE setzen sich deshalb für ein dauerhaftes Parallelangebot von
Präsenz- und Videoschulungen in der Diabetologie ein. „Die
Kassenärztlichen Vereinigungen sollten einheitliche Regelungen für alle
KV-Bezirke Deutschlands treffen und damit die Videoschulung als Ergänzung
zur Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der DMP
Diabetes ermöglichen“, so DDG Präsidentin Professor Dr. med. Monika
Kellerer. „Wir sehen den G-BA in der Pflicht, durch eine entsprechende
Änderung der Richtlinien die Videoschulung als Ergänzung zur
Präsenzgruppenschulung für Diabetespatienten im Rahmen der DMP Diabetes zu
regeln.“ Generelle Voraussetzungen seien jedoch die Durchführung von
Videoschulungen mit den DMP-Diabetes zertifizierten strukturierten
Schulungs- und Behandlungsprogrammen, die von der KBV gesetzten
Datenschutzstandards sowie die entsprechende Qualifikation – eine
Weiterbildung zur Diabetesberater/in DDG beziehungsweise
Diabetesassistent/in DDG.

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Zur Hintergrundinformation:

¹Gemeinsame Stellungnahme von DDG, VDBD, BVND und diabetesDE zur
Videoschulung als sinnvolle Ergänzung zur Präsenzschulung: <https://www
.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/politik/stellungnahmen/gemeinsame-
stellungnahme-von-ddg-vdbd-bvnd-und-diabetesde-zur-videoschulung-als-
sinnvolle-ergaenzung-zur-praesenzschulung
>

DDG Pressemitteilung vom 12.5.2020: Videoschulungen unterstützen Menschen
mit Diabetes: DDG, BVND, VDBD und diabetesDE begrüßen erste Regelungen zur
Videoschulung für die Zeit der Covid-19-Pandemie <https://www.deutsche-
diabetes-gesellschaft.de/presse/videoschulungen-unterstuetzen-menschen-
mit-diabetes
>

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Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9200 Mitgliedern
eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in
Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und
entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung
der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als acht Millionen Menschen in
Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch
umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.

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