G-BA beschließt Zentrums-Zuschläge für telemedizinische Kooperationen zur intensivmedizinischen Versorgung
Das an zahlreichen größeren Kliniken inzwischen vorhandene Expertenwissen
bei der intensivmedizinischen Versorgung von COVID-19-Patienten, soll dank
digitaler Kooperationen künftig stärker von allgemeinen Krankenhäusern
genutzt werden können. Um das Expertenwissen in der Breite verfügbar zu
machen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gestern die
Voraussetzung für die Finanzierung telemedizinischer Beratungen bei der
Versorgung von Corona-Kranken beschlossen.
Bis zum Jahresende erweiterte er die sogenannten Zentrums-Zuschläge auch
auf Konsiliarleistungen von Spezialkliniken, die in einem
intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerk (IDV-Zentren)
eingebunden sind und bestimmte Qualitätsanforderungen erfüllen. „Dies ist
wirklich ein großer Erfolg für die Intensivmedizin“, freut sich DIVI-
Präsident Prof. Gernot Marx. „Die Politik hat mit Blick auf die
Entwicklung der Mutationen und Patientensicherheit schnell und
vorausschauend agiert. Einen Zentrums-Beschluss in so kurzer Zeit hat es
bisher in Deutschland noch nicht gegeben!“
Die IDV-Zentren-Zuschläge ergänzen befristet für das Budgetjahr 2021 die
bisherigen Zentrums-Beschlüsse des G-BA, um der Corona-Pandemie noch
besser begegnen zu können. Die neue Zentrums-Regelung tritt bereits heute
in Kraft. Die Idee: Mithilfe von Audio-Videoübertragung in Echtzeit sollen
gemeinsame virtuelle Behandlungen, interdisziplinäre Konsultationen und
Fallbesprechungen zwischen allgemeinen und spezialisierten Krankenhäusern
möglich werden. „Die Telemedizin bringt den Experten zum Patienten und
nicht umgekehrt. So können COVID-Patienten mit schweren Verläufen in
weniger hochspezialisierten Kliniken vor Ort bleiben, profitieren aber
zugleich vom Expertenwissen“, erklärt Marx. „Schließlich ist jeder
Transport ein Risiko für den Patienten und stellt in Summe viele Regionen
vor große logistische Herausforderungen – das kann auch anders gelöst
werden.“
Jetzt kann telemedizinische Beratung abgerechnet werden
„Wir schaffen jetzt die Voraussetzungen, um möglicherweise auch extrem
komplexe Krankheitsverläufe bei einer Infektion mit einer Corona-Mutation
bestmöglich in der Fläche behandeln zu können“, sagt Prof. Josef Hecken,
Vorsitzender des G-BA. „Aus den Erfahrungen unserer europäischen
Nachbarstaaten wissen wir, wie schnell sich Virus-Mutationen verbreiten,
wie dann die Patientenzahlen auf den Intensivstationen rasant steigen und
welche Anforderungen das an das jeweilige Gesundheitssystem stellt.“ Die
Telemedizin baue eine Brücke zwischen dem in großen Zentren vorhandenen
Expertenwissen und den Behandlern vor Ort.
Der Zentrums-Beschluss sichert die Finanzierung, die strukturierte
Einführung sowie die Qualität der intensivmedizinischen Telekonsile.
Bisher konnten telemedizinische Beratungen in der Regel nicht abgerechnet
werden.
Zuschlag für digitales Netzwerk bis zum Jahresende 2021
Krankenhäuser, die als Zentren besondere Aufgaben bei der
Patientenversorgung wahrnehmen, können hierfür seit 2020 finanzielle
Zuschläge zuzüglich zu den Fallpauschalen erhalten. Der G-BA definiert in
den Zentrums-Regelungen, was unter diesen besonderen Aufgaben zu verstehen
ist und legt fachbereichsbezogen Qualitätsanforderungen fest.
Im Fall des intensivmedizinischen digital-gestützten Versorgungsnetzwerks
(IDV-Zentren) müssen die Spezialkrankenhäuser z. B. eine besondere
telemedizinische Kompetenz und Ausstattung vorweisen, Erfahrungen in der
Versorgung von Corona-infizierten Patientinnen und Patienten belegen
können sowie eine Expertise bei der Langzeitbeatmung (mehr als 48 Stunden)
vorweisen.
Über praktische Details der Kooperationsmöglichkeiten informieren die
Spezialkliniken, die entweder bereits als ausgewiesene Zentren im Sinne
der G-BA-Richtlinie gelten oder die hier geforderten
Qualitätsanforderungen erfüllen. Zuschlagsberechtigt sind jene Leistungen,
die sich nicht einem einzelnen Krankenhausfall des Zentrums zuordnen
lassen und daher nicht über DRG-Fallpauschalen abgerechnet werden können.
