Zum Hauptinhalt springen

„Eine Hausärztin kann das besser beurteilen als ein behördlich vorgegebenes Schema“

Pin It

Ethikrat-Mitglied Wolfram Henn erklärt im „HERZ heute“-Interview, wie er
zu mehr Flexibilität der Hausärzte im Umgang mit der Impfreihenfolge steht
und warum wir gerade in Pandemiezeiten mit einem Restrisiko auskommen
müssen

Wer soll wann gegen das Coronavirus geimpft werden? Die Kriterien für die
Impfreihenfolge sind klar definiert, um besonders verwundbare
Bevölkerungsgruppen zuerst zu impfen. Wichtigstes Ziel dabei: Das
Gesundheitssystem „möglichst effizient vor einer drohenden Überlastung
durch zu viele Schwerkranke zu schützen“, wie es Ethikrat-Mitglied Prof.
Dr. Wolfram Henn im Interview mit der „HERZ heute“-Redaktion der Deutschen
Herzstiftung unter www.herzstiftung.de/interview-ethikratmitglied
klarstellt. Das sind insbesondere die ältesten Menschen und solche, die in
Pflegeeinrichtungen leben und arbeiten und im Falle einer Infektion am
wahrscheinlichsten im Krankenhaus landen und dort intensivmedizinisch
betreut werden müssen. Für vertrebar hält es der Medizinethiker indes,
wenn Hausärzte im Zuge der Impfkampagne die Impfreihenfolge unter
bestimmten Voraussetzungen flexibler handhaben würden: „Es gibt gute
Gründe, den 69-jährigen Herzinsuffizienz-Patienten vor dem topfitten
70-Jährigen zu impfen“, weil das eine Hausärztin besser beurteilen könne
als „ein behördlich vorgegebenes Schema“, wie Henn erklärt. Zugleich
fordert er, das ethische Konzept dahinter auch in den Praxen
aufrechtzuerhalten, „dass zuerst diejenigen geimpft werden müssen, die den
Impfstoff am nötigsten brauchen“, und „zugleich individuelle medizinische
Kriterien einzubeziehen“.

„Es gibt kein risikofreies Leben“
Schwere Nebenwirkungen in sehr seltenen Einzelfällen beim Impfstoff der
Firma Astra-Zeneca hat bei vielen Menschen die Verunsicherung gegenüber
der Covid-19-Schutzimpfung verstärkt. Wie steht der Medizinethiker zu
Personen, die sich nicht impfen lassen wollen? „Jede Impfung, egal mit
welchem zugelassenen Impfstoff, ist um vieles risikoärmer als
Impfverzicht“, betont Henn und räumt zugleich ein: „Wir müssen aber schon
lernen, dass es kein risikofreies Leben gibt.“ Zu sehr würden wir, so
Henn, auf die Wirksamkeit der Impfstoffe in der Verhinderung auftretender
Infektionen schauen, nicht aber nach dem viel wichtigeren Kriterium, dem
Schutz vor einem schweren Covid-19-Verlauf. „Und da sind nach den
bisherigen Daten die verschiedenen Impfstoffe gleichwertig“, bekräftigt
Henn. Seine 92-jährige geimpfte Mutter und ihre Altersgenossen, die den
Zweiten Weltkrieg noch erlebten, hätten „überhaupt kein Verständnis dafür,
dass es Leute gibt, die sich weigern, ein minimales Impfrisiko auf sich zu
nehmen, und stattdessen lieber die Pandemie weiterlaufen lassen.“

Fehlende Zulassung: „Heilversuch“ bei schwer chronisch kranken Kindern?
Ein Dilemma für Eltern mit einem sehr gefährdeten schwer chronisch kranken
Kind: die Corona-Schutzimpfungen in Deutschland sind bisher nur für
Erwachsene zugelassen.  Einen „gangbaren Weg“ erkennt Henn, wohlgemerkt
als Privatmann („meine persönliche Meinung – außerhalb des Ethikrates“),
wenn Eltern sich im Sinne eines Heilversuches entscheiden, ein schwer
herzkrankes Kind mit einem Impfstoff für Erwachsene, der für die Kinder
gar nicht zugelassen ist, impfen zu lassen. Der gelernte Genetiker an der
Universität des Saarlandes ist zuversichtlich, dass die Impfstoffe für
Erwachsene am Ende auch für Kinder und Jugendliche verimpft werden können,
betont aber: „Dafür stehen die Studien erst am Anfang, denn dass diese
Studien denen an Erwachsenen nachgelagert sind, ist richtig und sinnvoll.“
Besteht aber für Eltern in der aktuellen Phase ein Dilemma mit einem
gefährdeten, sehr schwer herzkranken Kind, hält Henn es medizinisch und
ethisch für vertretbar, einen Heilversuch zu definieren und eine Impfung
„als Einzelmaßnahme nach einer medizinischen Abwägung, vergleichbar einer
riskanten Herzoperation“ vorzunehmen.

Hinweis für Medienvertreter: Das vollständige Interview mit Prof. Wolfram
Henn erscheint in der kommenden Ausgabe von HERZ heute 2/2021 im Mai, ist
jedoch vorab abrufbar unter www.herzstiftung.de/interview-ethikratmitglied

Zur Person:
Prof. Dr. Wolfram Henn, 59, hat Humanmedizin studiert und leitet die
Genetische Beratungsstelle der Universität des Saarlandes. Seit 2013 ist
er stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der
Bundesärztekammer und seit 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrates. Als
Mitglied des Ethikrates saß er in einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der
Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts und der Nationalen
Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die die Regeln für die Reihenfolge
der Impfungen gegen das Corona-Virus festgelegt haben.