Zum Hauptinhalt springen

DDG: Amputation bei DFS wird in die Zweitmeinungsrichtlinie aufgenommen

Pin It

AG Diabetischer Fuß begrüßt Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
Amputation bei Diabetischem Fußsyndrom wird nach jahrelangem
Entscheidungsprozess in die Zweitmeinungsrichtlinie aufgenommen

Diabetes-Patientinnen und -Patienten mit einem Diabetischen Fußsyndrom
(DFS) sollen vor einer drohenden Amputation an den unteren Extremitäten
zukünftig eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung einholen dürfen. Seit
Jahren setzt sich die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der Deutschen
Diabetes Gesellschaft (DDG) für einen rechtlichen Anspruch auf eine solche
Zweitmeinung ein. Ein überarbeiteter Beschluss des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G-BA) wird voraussichtlich im Frühling in Kraft treten.
Der G-BA-Beschluss legt zudem fest, dass Fachärzte aus acht Fachrichtungen
als Zweitmeiner die medizinische Notwendigkeit des geplanten Eingriffs
überprüfen dürfen, sofern sie zusätzliche Qualifikationen nachweisen. Die
AG „Diabetischer Fuß“ der DDG begrüßt den Beschluss, denn er entlastet
nicht nur Patienten, sondern hilft auch den behandelnden Ärzten, die diese
schwerwiegenden Entscheidungen treffen müssen.
_____________________________________________________

Hierzulande werden jährlich bis zu 50.000 Amputationen aufgrund eines
diabetischen Fußsyndroms (DFS) - eine der häufigsten Folgeerkrankungen bei
Diabetes - vorgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft „Diabetischer Fuß“ der
Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) kämpft schon lange darum, dass solch
schwerwiegende medizinische Entscheidungen durch eine Zweitmeinung
abgesichert werden. Dazu liegt nun ein überarbeiteter Beschluss des
Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) dem Bundesgesundheitsministerium vor.
„Wir betrachten die G-BA-Entscheidung als vollen Erfolg“, erklärt Dr. med.
Michael Eckhard, Vorsitzender der AG „Diabetischer Fuß“. Die
Arbeitsgemeinschaft setzt sich auch im Rahmen des
Zertifizierungsverfahrens von Behandlungseinrichtungen dafür ein,
amputationsbedrohte Extremitäten bei Menschen mit Diabetes zu erhalten.
„Der Rechtsanspruch auf die Einholung einer unabhängigen ärztlichen
Zweitmeinung soll Betroffene unterstützen, eine Entscheidung zur möglichen
Auswahl vorgeschlagener Behandlungsmöglichkeiten zu treffen und damit
gegebenenfalls eine medizinisch nicht gebotene Amputation zu vermeiden“,
erklärt der Diabetologe.

Besondere Expertise und langjährige Erfahrung machen die Qualifikation aus

Einen Antrag auf Zulassung zum Zweitmeinungsverfahren zu einem möglichen
Amputationserfordernis aufgrund eines DFS können grundsätzlich Fachärzte
aus acht Disziplinen stellen. Dazu gehören folgende Fachrichtungen: Innere
Medizin und Angiologie, Innere Medizin und Endokrinologie und
Diabetologie, Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie,
Allgemeinmedizin mit Zusatzbezeichnung Diabetologie, Gefäßchirurgie,
Orthopädie und Unfallchirurgie, Orthopädie oder Chirurgie mit Schwerpunkt
Unfallchirurgie, Allgemeinchirurgie sowie Plastische, Rekonstruktive und
Ästhetische Chirurgie. Außerdem wird es möglich sein, auch Angehörige
nichtärztlicher Fachberufe in die Zweitmeinungsberatungen einzubeziehen,
die zum multiprofessionellen Behandlungsteam von Menschen mit DFS gehören.
Dazu zählen unter anderem Podologen, Orthopädieschuhmacher sowie
Orthopädietechniker und Orthopädiemechaniker. Von allen Zweitmeinern wird
der Nachweis einer besonderen Kompetenz gefordert, die zeigt, dass sie
„für die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms besonders qualifiziert
sind, und dass deren Expertise bei Abgabe der Zweitmeinung bei Bedarf
genutzt werden kann“, so der Wortlaut des Beschlusses. Als besonders
qualifiziert gilt laut der Zweitmeinungsrichtlinie, wer mindestens bereits
fünf Jahre regelmäßig aktiv in der Versorgung von Patienten mit DFS tätig
ist und so mindestens 30 DFS-Patienten in einem multidisziplinären Setting
behandelt. „Der künftig geforderte Nachweis dieser besonderen Expertise
für das DFS ist sehr zu begrüßen, weil allein der Erwerb eines
Facharztstatus noch lange nicht Beleg dafür ist, dass jemand wirklich über
eine besondere Qualifikation in diesem speziellen Teilbereich verfügt“, so
Eckhard. Die Zweitmeinungsrichtlinie zur Amputation bei DFS muss nun noch
durch das Bundesgesundheitsministerium ratifiziert werden, was als
Formalie gilt.

Muss ein Zeh, ein Teil des Fußes oder gar ein ganzes Bein aufgrund eines
DFS amputiert werden, ist dies nicht nur für betroffene Patienten, sondern
auch für behandelnde Ärzte belastend. „Deshalb begrüßen auch wir diesen
Beschluss, denn so schwerwiegende Entscheidungen sollten nicht von einem
Arzt allein getragen werden“, erklärt PD Dr. med. Kilian Rittig,
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft „Diabetes & Angiologie“ der DDG. Er
dankt der AG „Diabetischer Fuß“ für den außerordentlichen Einsatz über die
vielen Jahre. „Dieser kommt jetzt den Patienten zugute.“

Literatur:

DDG Pressemitteilung: Diabetischer Fuß: etwa jede zweite Amputation
unnötig: Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (<deutsche-diabetes-
gesellschaft.de>)

G-BA-Beschluss: Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme des
Eingriffs Amputationen beim Diabetischen Fußsyndrom sowie weitere Änderung
der Richtlinie - Gemeinsamer Bundesausschuss (<g-ba.de>)
_____________________________________________________

Jetzt bewerben für die DDG Medienpreise 2021!
Diabetes in Corona-Zeiten: Risiken und Versorgungslage für chronisch
Kranke in der Pandemie – so lautet das Motto der diesjährigen DDG-
Medienpreisausschreibung. Die DDG vergibt im Jahr 2021 bereits zum achten
Mal ihre Medienpreise – und zwar in vier Kategorien, die mit insgesamt
6.000 Euro dotiert sind. Es können Print-, Fernseh- und Hörfunk sowie
Online-Beiträge (Websites, Blogs oder Online-Videos) eingereicht werden,
die zwischen dem 1. August 2020 und dem 31. Juli 2021 publiziert wurden.
Einsendeschluss ist der 31. Juli 2021. Weitere Informationen finden Sie
auf der DDG Webseite.
_____________________________________________________

Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9200 Mitgliedern
eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich in
Fort- und Weiterbildung, zertifiziert Behandlungseinrichtungen und
entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und Behandlung
der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als acht Millionen Menschen in
Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie auch
umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.