Pin It

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen
(IQWIG) schlägt in seinem Rapid Report 2021 (Bericht Nr. 1068) acht
herzmedizinische Eingriffe für das Zweitmeinungsverfahren nach § 27b SGB V
vor.

Herz-Kreislauferkrankungen gehören zu den häufigsten Erkrankungen in den
westlichen Industrieländern. Die herzmedizinische Versorgung in
Deutschland befindet sich auf einem Spitzenniveau. Die bestmögliche,
individuelle Patienten-versorgung hat absolute Priorität, betont die
Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG).
Daher begrüßt die herzmedizinische Fachgesellschaft auch den jüngst vom
IQWIG vorgelegten Rapid Report 2021 „zur Auswahl von Eingriffen für das
Zweitmeinungsverfahren nach §27b SGB V“, der für acht planbare
kardiochirurgische / kardiologische Eingriffe das Zweitmeinungsverfahren
vorschlägt.

Beauftragt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) am 16.04.2020, hat das
IQWIG insgesamt 15 elektive Eingriffe – darunter 8 der Herzmedizin – in
Hinblick auf die Aufnahme in die Zweitmeinungsrichtlinie ausgewählt. Im
Fokus stand die Beurteilung einer potentiellen Patientenüberversorgung und
Indikationsausweitung, wie sie in den westlichen Industrieländern
beobachtet wird. Gesundheitssysteme sollten so funktionieren, dass nicht
indizierte Eingriffe aus der Versorgung gänzlich eliminiert werden,
während evidenzbasierte Therapien aufrechterhalten bzw. auf
wissenschaftlicher Grundlage weiterentwickelt werden sollten. „Das ist die
Basis der optimalen Patientenversorgung“, erklärt Prof. Dr. Andreas
Böning, Präsident der DGTHG. Im Kontext begrüßte die DGTHG auch die
verbindliche Einbeziehung von Patientinnen und Patienten, das sogenannte
„shared decision making“, bei der medizinischen Entscheidung für oder
gegen eine invasive Diagnostik und/oder Therapie. „Für unser Fachgebiet
gilt, das interdisziplinäre Herzteam konsequenter umzusetzen und gemeinsam
mit den Patienten die Behandlungsoptionen abzuwägen sowie im Konsens die
patientenindividuelle Therapie festlegen. Das Patientenmitspracherecht ist
unverzichtbarer Aspekt, der wesentlich zum Behandlungserfolg beiträgt. Das
Einholen einer Zweitmeinung mit dem „Mehr-Augen-Prinzip“ dient auch
besonders der Patientensicherheit“, so Herzchirurg Böning.

Für die Aufnahme in die Zweitmeinungs-Richtlinie (Zm-RL) durch den G-BA
schlägt das IQWIG folgende planbare, herzmedizinische Untersuchungen /
Eingriffe vor: Implantation von Defibrillatoren und Herzschrittmachern,
elektrophysiologische Untersuchung und Ablation,
Myokardperfusionsbildgebung, perkutane Koronarintervention (PCI),
Herzkatheteruntersuchung/ Koronarangiographie, Chirurgie des (intakten)
Aortenaneurysmas, Herzklappenersatz und CABG – die Koronararterien-
Bypassoperation.

Die Entscheidung des G-BA wird noch im Jahre 2021 erwartet.