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Mit dem Beschluss auf seiner heutigen Sitzung ruft der Vorstand der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. in Absprache
mit dem Berufsverband der Frauenärzte e.V. unterstützt von der
Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin e. V. (AGG) und
weiteren Fachgesellschaften* die KollegInnen dazu auf, alle Ressourcen zu
nutzen, um Patientinnen optimal aufzuklären und die notwendige
Schutzimpfung gegen COVID-19 zur Verfügung zu stellen.

Deutschlandweit machen noch viel zu wenige Frauen vom flächendeckenden
Impfangebot Gebrauch. Nach wie vor liegen ungeimpfte Schwangere auf den
Intensivstationen. Diese Tragödien sind unnötig und könnten durch eine
entsprechende Nutzung des verfügbaren Impfangebotes verhindert werden.

Vor diesem Hintergrund appelliert die Deutsche Gesellschaft für
Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. an alle ungeimpften Schwangeren und
Frauen mit Kinderwunsch, das kostenfreie Angebot der Schutzimpfung vor Ort
wahrzunehmen, um sich und das noch ungeborene Kind zu schützen.

Wichtig ist, dass vorliegende wissenschaftliche Daten zur Sicherheit der
COVID-19-
Schutzimpfung kein gehäuftes Auftreten von schweren unerwünschten
Arzneimittelwirkungen während der Schwangerschaft oder ein erhöhtes Risiko
während der Stillzeit für Mutter und Kind, insbesondere nicht von
Fehlgeburten zeigen würden.

Fest steht aber: Eine COVID-19-Erkrankung in der Schwangerschaft stellt
eine ernsthafte
Gefahr für Mutter und Kind dar. Im Vergleich zu Nicht-Schwangeren macht
eine
entsprechende Infektion sechsmal häufiger eine intensivmedizinische
Betreuung nötig. Eine Beatmung ist sogar 23-mal häufiger notwendig als bei
der nicht schwangeren Vergleichsgruppe. Das Frühgeburtsrisiko ist bei
COVID-19 positiv getesteten Frauen fast
doppelt so hoch, wie bei gesunden Schwangeren. Hinzu kommen zahlreiche
weitere Risiken für nicht geimpfte erkrankte Mütter und ihre Babys.

Daher ist eine COVID-19-Impfung für Schwangere zwingend notwendig!

*Diese Pressemitteilung basiert auf den bereits veröffentlichten
Empfehlungen der
Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) in
Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Perinatale Medizin e.V.
(DGPM) und der Deutschen Gesellschaft für Pränatal- und Geburtsmedizin e.
V. (DGPGM) und weiteren
Fachgesellschaften.

Quellen
1
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-09-10.html
2
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-11-18.html