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CT-Früherkennung bei Raucher*innen kann Lungenkrebssterblichkeit senken

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Bericht des Bundesamtes für Strahlenschutz unterstreicht hohe
Anforderungen an das Verfahren

Eine strukturierte Lungenkrebs-Früherkennung mit Untersuchungen per
Niedrigdosis- Computertomographie (CT) kann bei Raucher*innen und
ehemaligen Raucher*innen die Sterblichkeit durch Lungenkrebs reduzieren.
Zu diesem Schluss kommt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) in einem
Bericht, der am 6. Dezember im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.

Der Bericht bildet die wissenschaftliche Grundlage für die Zulassung
dieser Früherkennungsmaßnahme in Form einer Rechtsverordnung durch das
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU).
„Unser wissenschaftlicher Bericht unterstreicht das Potential der
Lungenkrebs-Früherkennung mittels Niedrigdosis-CT. Bei Raucherinnen und
Rauchern kann demnach die Sterblichkeit durch Lungenkrebs reduziert
werden. Der Nutzen einer solchen Früherkennungsmaßnahme mit
Röntgenstrahlung für den Einzelnen und die Gesellschaft kann aber nur bei
Einhaltung hoher Qualitätsanforderungen erzielt werden“, sagt BfS-
Präsidentin Inge Paulini.

Von entscheidender Bedeutung wird dafür die konkrete Umsetzung der
Lungenkrebsfrüherkennung mit der Niedrigdosis-CT sein. Dazu gehören neben
der Festlegung der Teilnahmekriterien auch Anforderungen und Vorgaben
bezüglich der CT-Geräte, zur Durchführung der Untersuchung und der
Befundung, sowie der Schulung des medizinischen Personals. Weitere Punkte
sind die Qualitätssicherung entlang des gesamten Prozesses und die
wissenschaftliche Evaluation der erzielten Ergebnisse. „Auch für die
Bewertung anderer Früherkennungsuntersuchungen, die den Strahlenschutz
berühren, werden diese Aspekte eine zentrale Rolle spielen“, betont
Paulini.

Bisher ist das Mammographie-Screening zur Brustkrebs-Früherkennung das
einzige in Deutschland zugelassene Verfahren zur Früherkennung mithilfe
von Röntgenstrahlung. Mit dem Ende 2018 in Kraft getretenen
Strahlenschutzgesetz wurde das BMU ermächtigt, weitere
Röntgenuntersuchungen zur Früherkennung durch entsprechende
Rechtsverordnungen zu erlassen. Als Grundlage hierfür erstellt das BfS für
jedes neu in Frage kommende Untersuchungsverfahren einen
wissenschaftlichen Bericht, in dem Nutzen und Risiken gegeneinander
abgewogen sowie Mindeststandards für die Durchführung der Untersuchungen
empfohlen werden. Bis zum Inkrafttreten einer Rechtsverordnung bleibt die
Lungenkrebs-Früherkennung mit Niedrigdosis-CT-Untersuchungen verboten.

Neue Früherkennung für Risikogruppe
Lungenkrebs ist bis heute eine Erkrankung mit ungünstiger Prognose, da er
meist erst in einem späten Stadium entdeckt wird. Als Risikopersonen
gelten langjährige Raucher*innen über 50 Jahre sowie Ex-Raucher*innen, die
lange Zeit geraucht haben. Bildgebende Verfahren wie die Niedrigdosis-CT
kommen für die Früherkennung von Lungenkrebs grundsätzlich in Frage.

Die Nutzen-Risiko-Abwägung ist deswegen von besonderer Bedeutung, weil
auch Personen ohne Krankheitssymptome untersucht werden, von denen nur ein
kleiner Teil tatsächlich erkrankt ist und damit einen unmittelbaren Nutzen
aus der Untersuchung ziehen kann. Die Risiken dagegen, etwa das
Strahlenrisiko, werden von allen Teilnehmenden getragen.

Im Auftrag des BMU hat das BfS eine wissenschaftliche Bewertung anhand von
38 Publikationen zu randomisierten kontrollierten Studien vorgenommen. Die
Metaanalyse, in die Daten von 70 000 Personen einflossen, zeigte Hinweise
auf einen Nutzen des Früherkennungsverfahrens für starke Raucher*innen. In
der Gruppe der mit Niedrigdosis-CT untersuchten Teilnehmenden reduzierte
sich die Lungenkrebsmortalität im Vergleich zur Kontrollgruppe um 15
Prozent. Das bedeutet rechnerisch: Je 1 000 Teilnehmenden versterben in
einem Zeitraum von etwa zehn Jahren nach Früherkennungsbeginn drei
Menschen weniger an Lungenkrebs.

Mögliche Überdiagnosen und falsch positive Befunde
Zu den Risiken der Früherkennung gehören Überdiagnosen. Darunter versteht
man die Diagnose von Tumoren, die ohne ein Screening nie aufgefallen wären
und keiner Behandlung bedurft hätten. Beim Lungenkrebsscreening zeigten
die Studien, dass das Risiko einer Überdiagnose nicht zu vernachlässigen
ist, auch wenn sich die genaue Anzahl schwer beziffern lässt und zwischen
den Studien variiert.

In CT-Aufnahmen werden auch Auffälligkeiten entdeckt, die weitere
Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen, sich letztlich der Verdacht
eines Tumors jedoch nicht bestätigt. Diese falsch positiven Befunde wurden
in den Studien bei bis zu 25 Prozent der Niedrigdosis-CT-Aufnahmen im
Nachhinein festgestellt.

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bewerten
Strahlenrisiken, überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv
im radiologischen Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr,
darunter im medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette
Strahlung und strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und
Energiewende sind weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische
Bundesoberbehörde betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und
internationalen Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter
www.bfs.de.