Nierenkrankheit rechtfertig per se keine „Austriagierung“ der Betroffenen!
In einer aktuellen Stellungnahme [1] kritisieren DGfN und der BN
e.V. die S1-Leitlinie „Entscheidungen über die Zuteilung
intensivmedizinscher Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“ vom
14.12.2021 [2]. Darin wird u.a. eine „fortgeschrittene Nierenerkrankung“
pauschal als ein Kriterium für die Triage angeführt – doch eine solche ist
nicht immer prognoselimitierend. Menschen wie Frank-Walter Steinmeier,
SPD, beispielsweise, die eine Niere gespendet haben, leben mit einer
eingeschränkten Nierenfunktion und haben rein formal eine
„fortgeschrittene Nierenerkrankung“. Gemäß der aktuellen Leitlinie würden
sie nun im Fall der Fälle einer Triage zum Opfer fallen.
Am 14.12.2022 hat die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv-
und Notfallmedizin (DIVI) zusammen mit anderen medizinischen
Fachgesellschaften die AWMF-S1-Leitlinie „Entscheidungen über die
Zuteilung intensivmedizinscher Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie
- Klinisch-ethische Empfehlungen“ publiziert.
Die Deutsche Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) und der Bundesverband
Niere e.V. (BN e.V.) sprechen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme
gegen die pauschale Nennung einer „fortgeschrittenen Nierenerkrankung“ als
Indikator für eine schlechte Erfolgsaussicht intensivmedizinischer
Maßnahmen aus. „Der Terminus ‚fortgeschrittenen Nierenerkrankung‘ ist
medizinisch ungenau und selbst bei Menschen mit weit fortgeschrittener,
dialysepflichtiger Erkrankung ist die Nierenerkrankung im Einzelfall nicht
ausschlaggebend für das Überleben, sondern in erster Linie die
Komorbiditäten. Junge Menschen z.B. mit erblichen Nierenerkrankungen, die
ansonsten aber gesund sind, können an der Dialyse alt werden, werden aber
durch die Leitlinie diskriminiert und u.U. im Fall der Fälle
‚austriagiert‘“, erklärt Professor Dr. Julia Weinmann-Menke, Mainz,
Pressesprecherin der DGfN.
Ein plakatives Beispiel führt Isabelle Jordans, Vorsitzende des
Patientenverbands, Bundesverband Niere e.V., an. So liege auch bei allen
Lebendspendern per se eine „fortgeschrittene Nierenerkrankung“ vor, da sie
erstmal die Hälfte der Nierenfunktion durch die Spende einer ihrer beiden
Nieren verlieren. Diese Menschen werden aber vor der Spende medizinisch
sorgfältig untersucht, es handelt sich in der Regel um sehr gesunde, auch
sehr gesundheitsbewusste Menschen mit einer generell hohen
Lebenserwartung, die auch durch die Spende nur geringfügig gemindert wird,
wie Studien belegen. „Ein prominentes Beispiel ist Bundespräsident Dr.
Frank-Walter Steinmeier. Diese Menschen, die ihren Liebsten ein Organ
geschenkt haben und gesellschaftliche Anerkennung verdient hätten, könnten
nun Opfer der Triagierung werden – das ist auch ein unglückliches Signal
für die Wertschätzung der Lebendspender und für die Organspende ganz
allgemein.“
DGfN und BN fordern daher, dass Nierenkranken keinesfalls per se die
Zuteilung intensivmedizinischer Maßnahmen verwehrt werden darf.
Zusammenfassend sprechen sie sich dafür aus, die Triage bei nierenkranken
Menschen immer im Mehraugen-Prinzip unter Einbeziehung einer
Nephrologin/eines Nephrologen und ausschließlich anhand der individuellen
Anamnese und Prognose der Betroffenen vorzunehmen.
Quellen
[1] Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN) e.V.
und des Bundesverbands Niere e.V. zur Zuteilung intensivmedizinischer
Ressourcen bei COVID-19-Pandemie („Triage“) vom 06.01.2022.
https://www.dgfn.eu/stellungna
triage.html
[2] AWMF-Registernummer 040-013 S1-Leitlinie „Entscheidungen über die
Zuteilung intensivmedizinscher Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie
- Klinisch-ethische Empfehlungen“ vom 14.12.2021, abrufbar unter
https://www.awmf.org/leitlinie
