Weltkrebstag: BZgA informiert über Risiken von Rauchen und Alkohol
Zum Weltkrebstag am 4. Februar 2022 weisen die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und der Beauftragte der Bundesregierung
für Sucht- und Drogenfragen auf die Risiken von Rauchen und Alkohol hin.
In Deutschland erkranken rund 500.000 Menschen jährlich an Krebs, nahezu
240.000 Menschen sterben daran. Im Jahr 2020 waren die vielfach durch
Rauchen hervorgerufenen Krebserkrankungen der Atemwege die häufigste
Krebsart mit Todesfolge: Mehr als 46.000 Menschen verstarben daran.
Demnach ist Rauchen der wichtigste vermeidbare Risikofaktor für die
Entstehung von Krebs.
Auch Alkohol kann Krebs auslösen. Mehr als 20.000 Krebserkrankungen
jährlich sind in Deutschland auf den Konsum von Alkohol zurückzuführen.
Besonders gefährdet, an Krebs zu erkranken, sind Raucherinnen und Raucher,
die gleichzeitig riskant Alkohol trinken. Die Kombination von
Alkoholkonsum und Rauchen verursacht insbesondere Krebserkrankungen der
oberen Atemwege und des oberen Verdauungstraktes, wie Mundhöhlen-,
Rachen-, Kehlkopf- und Speiseröhrenkrebs.
Burkhard Blienert, Beauftragter der Bundesregierung für Sucht- und
Drogenfragen: „Wenn wir uns anschauen, wie viele Menschen in Deutschland
und weltweit an den Folgen von Tabak- und Alkoholkonsum versterben, wird
deutlich: Es gibt akuten Handlungsbedarf! Daher haben wir im
Koalitionsvertrag auch klar formulierte Ziele: Mehr Prävention gerade für
Kinder, Jugendliche und Schwangere sowie restriktivere Maßnahmen bei
Werbung und Sponsoring. Das sind wichtige Vorhaben im Sinne des Jugend-
und Gesundheitsschutzes, denen wir in dieser Legislatur nachkommen
müssen.“
Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „Für das Rauchen und den Konsum von
Alkohol gilt: Je mehr konsumiert wird, umso höher ist das Risiko für eine
Krebserkrankung. Nichtrauchen und der Verzicht auf Alkohol sind deshalb
die beste Wahl, um einer Krebserkrankung vorzubeugen. Damit das gelingen
kann, unterstützt die BZgA Bürgerinnen und Bürger mit kostenlosen und
nachweislich wirksamen Angeboten und Tipps.“
Für den ersten Schritt in ein rauchfreies Leben bietet die BZgA mit
https://www.rauchfrei-info.de eine kostenlose telefonische Beratung zum
Rauchstopp und ein Online-Ausstiegsprogramm an.
Die BZgA-Informationsangebote der Kampagne „Alkohol? Kenn dein Limit.“
helfen weiter mit Empfehlungen zum verantwortungsvollen Umgang mit
Alkohol: Gesunde Frauen sollten nicht mehr als ein kleines alkoholisches
Getränk pro Tag trinken, gesunde Männer nicht mehr als die doppelte Menge.
Mindestens zwei Tage pro Woche sollten alkoholfrei sein, damit sich keine
Gewöhnung einstellt, die schleichend zur Sucht werden kann.
Angebote der BZgA zur Unterstützung beim Rauchstopp:
Telefonische Beratung unter der kostenfreien Rufnummer 0800-8 31 31 31
(Mo.-Do. von 10 bis 22 Uhr, Fr.-So. von 10 bis 18 Uhr)
Online-Ausstiegsprogramm mit bewährten Informationen, Tipps und täglicher
E-Mail sowie persönlicher Begleitung durch Online-Rauchfrei-Lotsinnen und
-Lotsen auf https://www.rauchfrei-info.de
START-Paket zum Nichtrauchen mit Broschüre „Ja, ich werde rauchfrei“,
einem „Kalender für die ersten 100 Tage“, einem Stressball und anderen
hilfreichen Materialien.
Kostenlose Bestellung bei der Bundeszentrale für gesundheitliche
Aufklärung, 50819 Köln, Fax: 0221/8992257, E-Mail:
Informationen zu Rauchen und Krebserkrankungen unter: https://www
.rauchfrei-info.de/informieren
Die BZgA beteiligt sich mit ihren Rauchstopp-Angeboten an der
Bundesinitiative „Rauchfrei leben – Deine Chance".
Weitere Informationen unter: https://www.nutzedeinechance.d
Informationen der BZgA zum verantwortungsvollen Umgang mit Alkohol:
Informationen für Erwachsene unter:
https://www.kenn-dein-limit.de
Informationen für Jugendliche ab 16 Jahren unter:
https://www.kenn-dein-limit.in
Informationen für Jugendliche unter 16 Jahren unter:
https://www.null-alkohol-voll-
Beratungstelefon der BZgA zur Suchtvorbeugung unter 0221-89 20 31 (Mo.-Do.
von 10 bis 22 Uhr, Fr.-So. von 10 bis 18 Uhr, Preis entsprechend der
Preisliste des Telefonanbieters für Gespräche in das Kölner Ortsnetz)
