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Mammographie-Screening-Programm: Auch für Frauen ab 70 Jahren von Nutzen

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Bundesamt für Strahlenschutz befürwortet neue Altersgrenze

Vom Mammographie-Screening-Programm zur Früherkennung von Brustkrebs
könnten auch Frauen zwischen 70 und 75 Jahren profitieren. Das geht aus
einem aktuellen wissenschaftlichen Bericht des Bundesamtes für
Strahlenschutz (BfS) hervor. Deshalb befürwortet das BfS eine Ausweitung
der Altersgrenze für Teilnehmerinnen auf 75 Jahre. Bisher liegt die Grenze
bei 69 Jahren. Der Bericht des BfS dazu wurde im Dezember im
Bundesanzeiger und auf der Website des BfS veröffentlicht.

„Die Ausweitung der Altersgrenze kann ein Schritt sein, um die
Sterblichkeit durch Brustkrebs weiter zu senken“, sagt die BfS-Präsidentin
Inge Paulini. „Das Mammographie-Screening in Deutschland ist ein seit 2009
flächendeckend etabliertes und qualitätsgesichertes Programm für Frauen
zwischen 50 und 69 Jahren. Auch für die Altersgruppe zwischen 70 und 75
überwiegen aus Sicht des Strahlenschutzes die Vorteile einer Teilnahme.“

Möglicher Nutzen für höhere Altersgruppen untersucht
Aktuell werden Frauen im Alter zwischen 50 und 69 alle zwei Jahre
schriftlich zum Mammographie-Screening eingeladen. Die Mammographie ist
derzeit das einzige in Deutschland zugelassene Röntgenverfahren zur
Früherkennung.

Der Bericht des BfS stellt die wissenschaftliche Grundlage für eine
mögliche Zulassung der Ausweitung des bestehenden Mammographie-Screening-
Programms in Deutschland dar. Das Bundesministerium für Umwelt,
Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) kann diese
Zulassung in Form einer Rechtsverordnung erteilen. Bis zum Inkrafttreten
einer Rechtsverordnung ist diese Brustkrebs-Früherkennung für Frauen ab 70
Jahren untersagt.

Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung und auch die häufigste
Krebstodesursache bei Frauen in Deutschland. Im Frühstadium sind
Mammakarzinome gut behandelbar. Da sie sich in diesem Stadium jedoch oft
noch nicht bemerkbar machen, kommt der Früherkennung durch die
Mammographie eine wichtige Rolle zu. Im Auftrag des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat
das BfS für seinen wissenschaftlichen Bericht untersucht, ob auch Frauen
ab 70 Jahren von der Früherkennung profitieren können.

Nutzen und Risiken der Früherkennung wissenschaftlich abwägen
Für den Bericht wertete das BfS neun Publikationen zu zwei randomisierten
– also mit Einsatz von Zufallszuteilung erstellten - kontrollierten
Studien aus den 1970er Jahren aus. Die Analyse, in die Daten von knapp
20.000 Frauen im Alter von 70 Jahren und älter einflossen, konnte auch für
die Altersgruppe unter 75 Jahre Hinweise auf einen Nutzen der
Früherkennungsuntersuchung feststellen.

Ergänzend wurden Daten aus dem niederländischen Mammographie-Screening-
Programm herangezogen, welches Frauen bis 74 Jahre umfasst, sowie
Erkenntnisse über die höheren Altersgruppen im deutschen Programm. Beides
stützt die Ergebnisse der randomisierten kontrollierten Studien, nach
denen auch ältere Frauen von der Früherkennung profitieren können.

Die Nutzen-Risiko-Abwägung ist zentral für die Berichte des BfS zur
Früherkennung. Denn: Früherkennungsuntersuchungen richten sich an Menschen
ohne Krankheitssymptome. Von dieser großen Personengruppe ist jedoch nur
ein kleiner Teil tatsächlich erkrankt und kann einen unmittelbaren Nutzen
durch die Teilnahme an der Untersuchung haben. Die Risiken, etwa durch die
mit den Mammographien verbundene Strahlenbelastung, betreffen jedoch alle
Teilnehmenden.

Da das strahlenbedingte Krebsrisiko mit zunehmendem Alter deutlich
abnimmt, spielt dieses für Screening-Untersuchungen ab 70 Jahren praktisch
keine Rolle.

Anders ist es beim Risiko von Überdiagnosen – also Diagnosen von Tumoren,
die ohne ein Screening zu Lebzeiten der Person nicht aufgefallen wären und
keiner Behandlung bedurft hätten. Dieses Risiko ist nur schwer in Zahlen
zu fassen, es betrifft aber auf Grund der geringeren verbleibenden
Lebenserwartung vor allem ältere Teilnehmerinnen.

Aus Sicht des Strahlenschutzes ist die Fortführung des
qualitätsgesicherten Screenings bei Frauen bis zu einem Alter von 75
Jahren gerechtfertigt. So könnten bei einem Screening-Intervall von zwei
Jahren allen Frauen ab 70 Jahren drei weitere Untersuchungen angeboten
werden.

Bundesamt für Strahlenschutz
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) arbeitet für den Schutz des
Menschen und der Umwelt vor Schäden durch Strahlung. Das BfS informiert
die Bevölkerung und berät die Bundesregierung in allen Fragen des
Strahlenschutzes. Die über 550 Beschäftigten bewerten Strahlenrisiken,
überwachen die Umweltradioaktivität, unterstützen aktiv im radiologischen
Notfallschutz und nehmen hoheitliche Aufgaben wahr, darunter im
medizinischen und beruflichen Strahlenschutz. Ultraviolette Strahlung und
strahlenrelevante Aspekte der Digitalisierung und Energiewende sind
weitere Arbeitsfelder. Als wissenschaftlich-technische Bundesoberbehörde
betreibt das BfS Forschung und ist mit nationalen und internationalen
Fachleuten vernetzt. Weitere Informationen unter www.bfs.de.

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