Ultraschall bei Lungenembolie: Schnelle Therapieentscheidung am Krankenbett
Ultraschalluntersuchungen sind in Deutschland flächendeckend verfügbar,
sie sind kostengünstig und strahlenfrei. Zudem reicht ihre Aussagekraft
mittlerweile oft an die der wesentlich teureren CT- und MRT-Aufnahmen
heran. Dies findet nun auch zunehmend Eingang in die medizinischen
Leitlinien. Die gerade aktualisierte S2k-Leitlinie „Diagnostik und
Therapie der Venenthrombose und Lungenembolie“ der Deutschen Gesellschaft
für Angiologie räumt dem Ultraschall jetzt eine wichtigere Rolle ein. Die
Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) hat an
der Leitlinie mitgearbeitet und begrüßt die Änderung. So könnten wichtige
Therapieentscheidungen viel schneller getroffen werden.
Tiefe Venenthrombosen und Lungenembolien sind häufige und oft auch
schwerwiegende Erkrankungen: Nach Herzinfarkt und Schlaganfall stehen sie
an dritter Stelle der Herz-Kreislauf bedingten Todesursachen. „Thrombosen
und Lungenembolien sind dabei Ausdruck desselben zugrundeliegenden
Krankheitsgeschehens“, sagt Dr. Wolfgang Blank, Internist und
wissenschaftlicher Mitarbeiter am Klinikum am Steinenberg in Reutlingen,
der an der Überarbeitung der Leitlinie für die DEGUM mitgearbeitet hat.
Bei beiden Krankheitsbildern ist der Blutfluss in den Gefäßen durch
Thromben gestört.
Die Thrombenbildung beginnt meist in den tiefen Beinvenen, seltener in den
Arm- oder Beckenvenen. Verbleibt der Blutpfropf vor Ort, wächst weiter und
behindert den Blutfluss, kann es zu den typischen Beschwerden einer tiefen
Venenthrombose kommen: Die betroffene Extremität schmerzt, schwillt an,
ist warm und gerötet. Häufig wird die Venenthrombose vom Betroffenen nicht
bemerkt. Besonders gefährlich wird es dann, wenn sich das Blutgerinnsel
löst und mit dem Blutstrom in Richtung Lunge geschwemmt wird. Dann kommt
es zu einer Lungenembolie, bei der Teile des Lungengewebes von der
Blutversorgung abgeschnitten werden. Klinische Symptome sind plötzliche
Atemnot, Brustschmerz, Schwindel, Herzrasen und Blutdruckabfall bis zum
Herz-Kreislaufstillstand.
„Bei beiden Krankheitsbildern ist es von entscheidender Bedeutung, die
Diagnose rasch zu stellen und umgehend eine gerinnungshemmende Therapie
einzuleiten“, sagt Blank. Bei Verdacht auf eine Venenthrombose hat die
Ultraschalluntersuchung der großen Beinvenen bereits seit Langem einen
festen Platz im diagnostischen Ablauf. Wird eine Lungenembolie vermutet,
weicht die neue Leitlinie von der bisherigen ab. Sowohl bei stabilen als
auch bei instabilen Patientinnen und Patienten wird jetzt ein Triple-
Ultraschall (Venen, Herz, Lunge) empfohlen. Die am Patientenbett
durchgeführte Sonografie sei die wichtigste Entscheidungshilfe für die
initiale Einschätzung, heißt es dort. „Per Echokardiografie lässt sich
unter anderem schnell und sicher eine Dehnung der rechten Herzkammer
erkennen, die durch den Blutstau in den Lungengefäßen verursacht wird“,
erläutert Blank. Die aktualisierte Leitlinie trage nun der großen
Bedeutung Rechnung, die dem Ultraschall gerade in Situationen zukomme, in
denen ein CT nicht verfügbar sei – etwa bei Notfällen außerhalb der
Klinik, in der Notaufnahme oder auf der Intensivstation. Wenn medizinische
Gründe gegen einen CT-Einsatz sprechen, ist der Ultraschall unverzichtbar.
Das ist etwa bei Schwangeren der Fall, bei Menschen mit
Kontrastmittelallergie oder bei Niereninsuffizienz.
Auch wenn die Diagnose Lungenembolie bereits feststeht, lassen sich
mithilfe des Ultraschalls wertvolle zusätzliche Informationen gewinnen.
Sofern sich die Lungenembolie im CT nicht nachweisen lässt, kann die
Verdachtsdiagnose durch den sonografischen Nachweis einer Venenthrombose
erhärtet werden. Der Ultraschall liefert somit eine wichtige
Entscheidungsgrundlage für die Diagnose, die Wahl der Therapie und zur
Verlaufskontrolle.