Hautkrebs: Viele Menschen schützen sich nicht ausreichend vor UV-Strahlung am Arbeitsplatz
In Deutschland arbeiten 2 bis 3 Millionen
Erwerbstätige überwiegend im Freien und haben somit ein erhöhtes Risiko,
an Hautkrebs zu erkranken. Das Plattenepithelkarzinom der Haut, auch
weißer Hautkrebs genannt, ist der häufigste Berufskrebs und ist die
dritthäufigste anerkannte Berufskrankheit in Deutschland. Mit einfachen
Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko jedoch deutlich reduzieren. Trotzdem
schützen sich viele Menschen nicht ausreichend vor UV-Strahlung am
Arbeitsplatz. Die Deutsche Gesellschaft für Arbeitsmedizin und
Umweltmedizin (DGAUM) sieht zum Beginn der Sommer-Saison Handlungs- und
Aufklärungsbedarf.
Neue Studie zeigt Lücken beim Sonnenschutz am Arbeitsplatz:
Eine jüngst veröffentlichte Studie der Friedrich-Alexander-Universitä
Erlangen-Nürnberg (FAU) zeigt, dass Sonnenschutz am Arbeitsplatz häufig
nicht ausreichend vorhanden ist. Beispielsweise gaben nur rund 38 Prozent
der Befragten an, einen Sonnenschutz fürs Gesicht zu verwenden. Etwa die
Hälfte erhielten von ihren Arbeitgebenden Schutzkleidung, rund ein Viertel
ein Sonnenschutzmittel gestellt. DGAUM-Vorstand Professor Hans Drexler war
an der Studie der FAU beteiligt. Sein Fazit: „Viele Menschen, die im
Freien arbeiten, schützen sich nicht ausreichend vor UV-Strahlung.
Einfache Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz können das Risiko, an Hautkrebs
zu erkranken, deutlich reduzieren“. Gefährdet seien jedoch nicht nur helle
Hauttypen. Auch Menschen dunkleren Hauttyps müssten auf die Krebsgefahr
hingewiesen werden, so Drexler.
Sonnenschutz bereits ab März notwendig:
Die Monate März bis September zählen zu den UV-intensiven Monaten. Die
DGAUM empfiehlt daher allen Menschen, die im Freien arbeiten, sich zu
schützen, wann immer sie sich im Freien aufhalten – unabhängig von der
Dauer des Aufenthalts. Die besten Sonnenschutzmittel sind die Beschattung
und die Bekleidung. Nur an Körperstellen, die nicht bekleidet werden
können, sollten chemische Lichtschutzmittel, sprich Sonnencreme,
eingesetzt werden.
Sonnenschutz ist Pflicht für Arbeitgebende:
Arbeitgebende sind grundsätzlich in der Pflicht für eine sichere
Arbeitsumgebung zu sorgen und Beschäftigte vor gesundheitlichen Gefahren
am Arbeitsplatz zu schützen. Die DGAUM empfiehlt deshalb den Unternehmen,
dort wo es möglich ist, für die Beschattung von Arbeitsplätzen zu sorgen.
Sofern es die Tätigkeit erlaubt, können die strahlungsintensiven
Mittagsstunden gemieden und Arbeitszeiten in die Morgen- bzw. Abendstunden
verlagert werden. Langärmelige Kleidung, eine breitrandige Kopfbedeckung
sowie die Anwendung von geeigneten Sonnencremes am Arbeitsplatz bieten
ebenfalls Schutz und reduzieren das Hautkrebsrisiko.
Betriebsärztlichen Rat einholen:
DGAUM-Vorstand Professor Drexler rät Unternehmen eine Betriebsärztin oder
einen Betriebsarzt zu konsultieren, die eine Gefährdungsbeurteilung am
Arbeitsplatz durchführen und Mitarbeitende beraten. Was viele nicht
wissen: Beschäftigte können auf Wunsch eine betriebsärztliche
Vorsorgeuntersuchung veranlassen. Generell sollten insbesondere Menschen,
die im Freien arbeiten, ab einem Alter von 35 Jahren regelmäßig an einer
Untersuchung zur Hautkrebsfrüherkennung teilnehmen. Diese werden in Haus-
oder Hautarztpraxen angeboten und von den gesetzlichen Krankenkassen
bezahlt.