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Tag der Organspende: Bundesweit stehen zu wenig Spenderherzen zur Verfügung

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In Deutschland gibt es statistisch pro eine Millionen Einwohner nur zehn
Organspender. Über die Hälfte aller Patientinnen und Patienten, die auf
ein neues Spenderherz warten, können nicht versorgt werden. Am 3. Juni ist
der internationale Tag der Organspende. Herzmedizinische
Fachgesellschaften nehmen diesen zum Anlass, um auf das wichtige Thema
aufmerksam zu machen und fordern ein Umdenken in der Bundesrepublik.

Düsseldorf/Berlin, 31. Mai 2023 – Trotz aller Fortschritte in der Herz-
Kreislauf-Medizin bietet die Transplantation eines neuen Herzens für viele
schwer Erkrankte die einzige Überlebenschance. „Wegen des anhaltenden
Mangels an Spenderherzen sind die Aussichten, ein geeignetes Spenderorgan
zu erhalten, für viele Patientinnen und Patienten aber sehr gering“,
erklärt Prof. Dr. Volkmar Falk, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG). „Für Menschen mit schwerer,
nicht umkehrbarer Herzinsuffizienz im Endstadium ist jedoch die
Herztransplantation die einzige Aussicht auf langfristiges Überleben.“

Ohne Spenderherz lebt man mit Herzschwäche nur noch rund fünf Jahre

Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind nach wie vor die Todesursache Nummer Eins
in Deutschland. Eine der schwersten und tödlichsten Herzerkrankungen ist
dabei die Herzschwäche, auch Herzinsuffizienz genannt. Der Herzmuskel
schafft hier nicht mehr, genügend Blut durch den Körper zu pumpen.
Erkrankte bekommen bei mittleren oder kleinen Anstrengungen u.a. Luftnot
oder Schwindel und sind im Alltagsleben eingeschränkt. „Zwar wurde die
Herzschwäche durch Fortschritte in der Forschung in den letzten
Jahrzehnten immer besser behandelbar, dennoch liegt die
Überlebenswahrscheinlichkeit nach der Diagnose nur bei rund fünf Jahren“,
sagt Prof. Dr. Holger Thiele, Präsident der Deutschen Gesellschaft für
Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK). Die einzige
langfristige Therapie für ausgewählte Patienten mit unumkehrbarer
Herzinsuffizienz im Endstadium ist eine Transplantation. „Die Prognose für
Herztransplantierte ist sehr gut: Etwa 60 Prozent leben zehn Jahre und
länger mit einem Spenderherzen. Organspenden heißt Leben retten und
Lebenszeit schenken,“ betont DGTHG-Präsident Falk.

Für das menschliche Herz gibt es aktuell keinen vollwertigen künstlichen
Ersatz. Implantierbare Kreislaufpumpen zur Unterstützung der Pumpfunktion
des Herzkammermuskels, sogenannte Ventricular Assist Devices (VAD), sind
damit momentan die einzige längerfristige Therapie, wenn andere
Behandlungsoptionen limitiert sind und kein Spenderherz zur Verfügung
steht. Patientinnen und Patienten können mit einem permanenten VAD
jahrelang, meistens mit nur geringen Einschränkungen, leben. Diese
Therapie dient heutzutage entweder als Überbrückung der Wartezeit bis zur
Herztransplantation oder sogar als dauerhafte Alternative zur
Transplantation, wenn diese aus medizinischen Gründen nicht indiziert ist.

Regelung in Deutschland erschwert Organtransplantationen

Auf eine Million Deutsche kommen derzeit nur gut zehn Organspender.
Aktuell gilt in Deutschland die Willensbekundung. Das bedeutet, wer nach
seinem Tod anderen Menschen durch die Organspende das Leben retten will,
muss dies vorher ausdrücklich schriftlich dokumentieren; idealerweise
durch den Organspendeausweis (erhältlich u.a. beim Hausarzt, in Apotheken
und unter https://www.organspende-info.de/organspendeausweis-download-und-
bestellen/
www.organspende-info.de).
Wenn kein Organspendeausweis vorliegt, werden meist die Angehörigen um
Erlaubnis gefragt, ob die lebensrettenden Organe entnommen werden dürfen.
„Leider besteht bei den Angehörigen oft Unsicherheit darüber, wie der oder
die Verstorbene entschieden hätte. Deshalb entscheiden sich viele
vorsichtshalber dagegen. Daher ist es wichtig, dass sich jeder selbst
einmal über das Thema Gedanken macht und sich eine eigene Meinung bildet“,
meint DGK-Präsident Thiele.

Widerspruchslösung wäre die menschlichere Variante

In vielen europäischen Ländern gilt bereits die Widerspruchslösung. Dabei
sind potenziell alle Menschen grundsätzlich Organspenderinnen und
-spender, es sei denn, sie haben sich zu Lebzeiten ausdrücklich dagegen
entschieden. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach plädierte
im Januar 2023 bereits dafür, über die Einführung der Widerspruchslösung
in Deutschland erneut abstimmen zu lassen. Eine erste Abstimmung im Jahr
2020 war gescheitert.

Thiele: „Die Nationale Herz-Allianz (https://herzmedizin.de/nationale-
herz-kreislauf-strategie.html
) unterstützt das Vorhaben von Prof.
Lauterbach, die Widerspruchslösung in Deutschland zu etablieren. Es ist
die wesentlich menschlichere Lösung, denn sie stellt das Leben in den
Vordergrund des Denkens und nicht den Tod. Jedes gespendete Organ ist ein
potenzieller Neuanfang für ein schwerkrankes Kind, oder eine Mutter oder
einen Vater, die vielleicht sonst keine Chance auf Überleben hätten.“

Weiterführende Informationen zur Organspende und Herzgesundheit unter

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) https://shop.bzga.de
/alle-kategorien/organspende/
Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) https://dso.de/
Herzmedizin.de https://herzmedizin.de/fuer-patienten-und-
interessierte.html

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