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Zahnkorrektur Symbobild
Zahnkorrektur Symbobild

Schöne und primär gesunde Zähne galten schon immer als Statussymbol – und dabei stellen die heutigen Zeiten keine Ausnahme dar. Praktisch, dass die aktuelle Dentalmedizin für viele schwerwiegende, medizinisch unbedingt zu behandelnde Zahnfehlstellungen Lösungen gefunden hat. Und auch, wenn vorwiegend oder ausschließlich ästhetische Zahnkorrekturen gewünscht werden, können diese vorgenommen werden – entweder mithilfe von Zahnspangen oder Alignern. Ob eine solche Zahnschienen-Behandlung aber überhaupt möglich ist, muss man im Vorfeld bei einer Voruntersuchung feststellen lassen. In diesem Zusammenhang sind die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG) von Bedeutung.

 

Welche kieferorthopädischen Indikationsgruppen gibt es?

In welche KIG eine Zahnfehlstellung eingestuft wird, hängt von ihrem Schweregrad ab. Dabei werden die Stufen 1 bis 5 unterschieden. Fälle der ersten Gruppe zählen dabei zu den leichteren, Fälle der fünften Gruppe zu den schwersten Fehlstellungen. In Bezug auf eine Aligner-Behandlung mit Zahnschienen, wie sie etwa von DR SMILE angeboten werden, lassen sich in der Regel Zahnkorrekturen im Bereich der kieferorthopädischen Indikationsgruppen 1 und 2, unter Umständen auch 3 vornehmen. Das bedeutet, dass es sich dabei mehrheitlich um leichtere bis mittelschwere, von den Krankenkassen und Zahnzusatzversicherungen mehrheitlich als kosmetisch eingestufte Behandlungen (KIG 1 und 2) handelt.

 

Wie lassen sich die einzelnen KIG voneinander unterscheiden?

 

  1. Schweregrad: leichte Fehlstellungen
  • offener Biss (maximal 1 mm)
  • distaler Biss (maximal 3 mm)
  • tiefer Biss (zwischen 1 und 3 mm)
  • Engstand (maximal 1 mm)

 

  1. Schweregrad: Fehlstellungen, bei denen eine dentalmedizinische Korrektur sinnvoll erscheint
  • offener Biss (zwischen 1 und 2 mm)
  • distaler Biss (zwischen 3 und 6 mm)
  • tiefer Biss (über 3 mm), bei dem das Zahnfleisch berührt wird
  • Engstand (zwischen 1 und 3 mm)
  • Platzmangel plus Platzbedarf (maximal 3 mm)

 

  1. Schweregrad: ausgeprägtere Zahnfehlstellungen, die definitiv korrigiert werden sollten
  • offener Biss (zwischen 2 und 4 mm)
  • distaler Biss (zwischen 2 und 4 mm)
  • tiefer Biss, bei dem das Zahnfleisch verletzt wird (über 3 mm)
  • beidseitiger Kreuzbiss
  • Engstand (zwischen 1 und 3 mm)
  • Platzmangel plus Platzbedarf (über 3 mm)

 

  1. Schweregrad: stark ausgeprägte, dringend zu behandelnde Fehlstellungen
  • distaler Biss (zwischen 6 und 9 mm) (von 6 bis 9 mm)
  • nerworbener offener Biss (Bukkal- beziehungsweise Ligualokklusion, über 4 mm)
  • tiefer Biss, bei dem das Zahnfleisch verletzt wird (mehr als 3 mm)
  • einseitiger Kreuzbiss
  • Engstand (über 5 mm)
  • Platzmangel plus Platzbedarf (über 4 mm)
  • mesialer Biss (maximal 3 mm)
  • Zahndurchbruchsstörungen
  • Zahnunterzahl durch Nichtanlage beziehungsweise den Verlust von Zähnen

 

  1. Schweregrad: extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen, die zwingend und zeitnah korrigiert werden sollten
  • distaler Biss (über 9 mm)
  • angeborene offene Biss mit über 4 mm Abweichung in Bezug auf die Zahnkanten
  • mesialer Biss (über 3 mm)
  • angeborener offener Biss, bei dem die Zahnkanten mehr als 4 mm voneinander entfernt sind
  • Zahndurchbruchsstörungen plus Zahnverlagerungen
  • Entwicklungsstörungen im Kopfbereich (u. a. Lippen-Kiefer-Gaumenspalte)

 

Warum lohnt es sich, Zahnfehlstellungen korrigieren zu lassen?

Sicherlich lässt sich trefflich darüber diskutieren, ob jede rein oder deutlich überwiegend ästhetische Gebisskorrektur tatsächlich vorgenommen werden muss. Dennoch steht außer Frage, dass speziell schwerwiegende Zahnfehlstellungen negative Auswirkungen auf die Gesundheit haben können. Und das über die reine Zahn- und Mundgesundheit hinaus. Gleichzeitig ist festzuhalten, dass nicht nur lose und feste Drahtzahnspangen, sondern auch Aligner diesbezüglich einen sinnvollen Beitrag leisten – indem sie letztlich die Zahnpflege vereinfachen. Zusammen mit einer gesunden Ernährung und einer gelungenen Zahnvorsorge ist das bereits ein wesentlicher Schritt in die richtige Richtung.

Eine Richtung, auf die auch das WHO-Fernziel „22-77-99“-Prophylaxe abzielt. Die Idee dahinter? Ganze 99 % der Menschen weltweit sollen im Alter von 77 noch mehr als 22 % ihrer eigenen Zähne besitzen. Die Basis dafür sollen unter anderem

  • eine umfangreiche Aufklärung in puncto Zahnhygiene und der gesundheitlichen Folgen einer schlechten Zahnhygiene,
  • eine verbesserte Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen wie Babys und Kleinkindern sowie pflegebedürftigen Erwachsenen und
  • ein verstärktes Angebot an Behandlungs- und Kontrollmöglichkeiten

darstellen.