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Forschung mit Gesundheitsdaten: DGIM fordert Opt-out-Lösung

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Damit die Forschung innovative Lösungen zur Diagnostik und Therapie für
Patientinnen und Patienten erarbeiten kann, müssen Datenschutz-Regelungen
praxisnah und forschungsfreundlich ausgestaltet werden. Daher begrüßt die
Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), dass der Hessische
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in einem
aktuellen Memorandum Maßnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes
Hessen zusammengefasst hat. Die Vorschläge erleichtern die medizinische
Forschung, ohne das hohe Datenschutzniveau zu senken, so die DGIM.



Die Fachgesellschaft legt in einer Stellungnahme weitere
Handlungsempfehlungen vor, die den Forschungsstandort Hessen stärken
sollen und Signalwirkung für ganz Deutschland entfalten können.

Umfangreiche Antragsverfahren, doppelte Prüfungen durch Ethikkommissionen
und Datenschutzbeauftragte sowie unklare Regeln beim Umgang mit
Gesundheitsdaten aus der Routineversorgung: In der medizinischen Forschung
ist die Verwendung personenbezogener Daten oft mit rechtlichen
Unsicherheiten und hohem bürokratischem Aufwand verbunden. „Wir
befürworten daher ausdrücklich, dass der Hessische Datenschutzbeauftragte
Professor Dr. Alexander Roßnagel Maßnahmen zur Vereinfachung,
Entbürokratisierung und Harmonisierung datenschutzrechtlicher Vorgaben in
der medizinischen Forschung ergreift“, sagt Professor Dr. med. Claus
Vogelmeier, Sonderbeauftragter der DGIM für Digitale Medizin. Der gerade
emeritierte Direktor der Klinik für Innere Medizin mit Schwerpunkt
Pneumologie der Universitätsmedizin Marburg begrüßt, dass dieser Weg ein
hohes Datenschutz-Niveau wahre und gleichzeitig den tatsächlichen
Anforderungen und Abläufen moderner Gesundheitsforschung Rechnung trage.

Konkret befürwortet die DGIM die Klarstellung des HBDI, dass klinische
Routinedaten abteilungsübergreifend genutzt werden dürfen. Dies
erleichtere die Arbeit interdisziplinärer Studien, so Professor
Vogelmeier. Auch die Nutzung bestehender Datenschutzkonzepte bei
wiederkehrenden Projekten senke den bürokratischen Aufwand, ohne den
Datenschutz zu schwächen. „Damit verbessern sich die Möglichkeiten der
Verbundforschung mit Gesundheitsdaten in Hessen deutlich“, stimmt auch
DGIM-Generalsekretär Professor Dr. med. Georg Ertl zu.

Opt-out-Prinzip für Forschung mit Gesundheitsdaten und weitere Vorschläge
Die DGIM plädiert dafür, die Forschung durch klare und deutschlandweit
geltende Regelungen weiter zu erleichtern. Gesundheitsdaten aus der
Versorgung sollten nach dem Willen der DGIM standardmäßig für
wissenschaftliche Zwecke nutzbar sein, solange Patientinnen und Patienten
nicht aktiv widersprechen – eine sogenannte Opt-out-Regelung. „Ein solches
Verfahren würde die Forschung erheblich beschleunigen und gleichzeitig die
Rechte der Betroffenen wahren“, erklärt Professor Ertl. Darüber hinaus
fordert die Fachgesellschaft auch klare gesetzliche Regelungen für die
Digitalisierung insgesamt und die Entwicklung und den Einsatz von
Künstlicher Intelligenz in Forschung und Versorgung. Forschungsverbünde
bräuchten verlässliche Möglichkeiten, Gesundheitsdaten projektbezogen
auszutauschen und gemeinsam zu verarbeiten. Ebenso notwendig sei eine
deutliche Verschlankung der Antrags- und Prüfverfahren, die bisher häufig
durch doppelte Begutachtungen von Ethikkommissionen und
Datenschutzbeauftragten verzögert würden.

„Nur wenn wir die bereits vorhandenen Daten auch effizient und
rechtssicher nutzen können, gelangen neue Erkenntnisse schneller zu den
Patientinnen und Patienten“, so Ertl weiter. Hessen könne hier eine
bundesweite Vorreiterrolle übernehmen und zeigen, wie praxisnaher
Datenschutz und medizinische Spitzenforschung erfolgreich zusammenwirken.

Zur Stellungnahme:
https://www.dgim.de/fileadmin/user_upload/PDF/Publikationen/Stellungnahmen/20250731_Stellungnahme_Sta__rkung_des_Forschungsstandortes_Hessen.pdf

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