Krankenhausreform: DDG mahnt verbindliche Mindeststandards für Fachpersonal und Weiterbildung an
Anlässlich der Verbände-Anhörung zum Krankenhausanpassungsgesetz (KHAG) im
Bundesgesundheitsministerium (BMG) am 21. August 2025 hat die Deutsche
Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Stellungnahme ihre Forderung
bekräftigt, dass diabetologische Expertise in allen Leistungsgruppen
stärker berücksichtigt werden muss.
Schließlich weise jeder 5.
Krankenhauspatient einen Diabetes als Begleiterkrankung auf. Dieser muss
während des stationären Aufenthaltes hochwertig weiterversorgt werden, um
lebensbedrohliche Komplikationen zu verhindern und den klinischen
Behandlungserfolg sicherzustellen, stellt die Fachgesellschaft fest.
Dafür sei das spezialisierte Fachwissen von Ärztinnen und Ärzten sowie
Gesundheitsfachkräften mit diabetologischen Zusatzweiterbildungen
unabdingbar. Auch in anderen Leistungsgruppen sollte die Diabetologie und
Endokrinologie als Kooperationspartner genannt werden.
Jährlich sind rund 3 Millionen Krankenhauspatientinnen und -patienten mit
Diabetes auf qualifizierte Versorgungsstrukturen angewiesen. Ein Kernpunkt
der DDG-Forderungen an das KHAG betrifft daher die Qualifikation von
Ärztinnen und Ärzten sowie Gesundheitsfachkräften. „Die
Zusatzweiterbildung Diabetologie der Ärztekammern wie auch die der DDG
muss in den Leistungsgruppen ‚Allgemeine Innere Medizin‘ und ‚Komplexe
Endokrinologie/Diabetologie‘ verbindlich anerkannt werden“, erklärt DDG
Präsidentin Professorin Dr. Julia Szendrödi aus Heidelberg.
Derzeit versorgen etwa 4 300 Internistinnen und Internisten mit
Zusatzweiterbildung Diabetologie die Krankenhauspatientinnen und
-patienten mit Diabetes. Demgegenüber gibt es bundesweit lediglich 300
Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, Endokrinologie und
Diabetologie – etwa die Hälfte arbeitet ambulant, die andere Hälfte
stationär. „Werden ausschließlich nur die Kolleginnen und Kollegen mit
diesem Facharzttitel für die Leistungsgruppe ‚Komplexe
Endokrinologie/Diabetologie‘ berücksichtigt, stellt dies eine reale
Bedrohung für die Versorgung der Diabetespatientinnen und -patienten sowie
die ärztliche Weiterbildung dar“, so Professor Dr. med. Andreas Fritsche,
Past-Präsident der DDG aus Tübingen. „Wir fordern daher dringend, die
bestehenden Zusatzweiterbildungen Diabetologie für die Leistungsgruppen
anzuerkennen. Es wäre fahrlässig, die unverzichtbare Expertise der
Internistinnen und Internisten mit Zusatzweiterbildung nicht zu nutzen“,
so der Experte. Denn darüber hinaus würden dann Personalressourcen fehlen,
um junge Kolleginnen und Kollegen sowie andere Gesundheitsberufe
ausreichend auszubilden.“
Szendrödi ergänzt: „Die Forderung, ausschließlich Fachärztinnen und
Fachärzte für Innere Medizin und Endokrinologie/Diabetologie als
Strukturvoraussetzung für die Leistungsgruppe „Komplexe
Endokrinologie/Diabetologie“ anzuerkennen, würde auch dazu führen, dass
zahlreiche Kliniken die Kriterien für eine Einstufung in diese höhere
Leistungsgruppe nicht mehr erfüllen und automatisch in die niedrigere
Leistungsgruppe zurückfielen. Dies hätte einen Abbau bestehender
Versorgungsstrukturen zur Folge, anstatt diese zu stärken und eine
flächendeckende, qualitativ hochwertige Versorgung zu gewährleisten.“
Fachpersonal mit Diabetesexpertise unverzichtbar für die Versorgung
Darüber hinaus fordert die DDG, dass mindestens eine Gesundheitsfachkraft
mit Diabetesexpertise – etwa eine Diabetesberaterin DDG oder eine
Pflegefachkraft mit entsprechender Weiterbildung – verpflichtend in die
Strukturen der relevanten Leistungsgruppe integriert wird. Derzeit sind
bundesweit 6 188 Diabetesberaterinnen und-berater DDG, 9 175
Diabetesassistentinnen und -assistenten DDG sowie 4 090 Fuß- und
Wundassistentinnen und -assistenten DDG im Einsatz. „All diese Fachkräfte
beraten täglich Betroffene und deren Angehörige in lebenswichtigen Fragen
wie Blutzuckerkontrolle oder Insulinanwendung und leisten damit einen
wichtigen Beitrag“, betont Fritsche. Studien zeigen, dass die Einbindung
solcher Fachkräfte Komplikationen verringern und zu einer besseren
Stoffwechselkontrolle im Krankenhaus führt.
Kooperationen zwischen Leistungsgruppen und Versorgung im ländlichen Raum
sichern
Rund 20 Prozent der Menschen, die im Krankenhaus behandelt werden, haben
einen Diabetes mellitus. Die Betroffenen sind in allen stationären
Bereichen anzutreffen und bringen ihren Diabetes als Begleiterkrankung
mit. „Das zeigt, wie wichtig es ist, diabetologische Expertise in weiteren
Leistungsgruppen fest zu verankern – von der Kardiologie über die
Chirurgie und die Geriatrie bis hin zur Transplantationsmedizin“, nennt
Professor Dr. med. Baptist Gallwitz, Mediensprecher der DDG aus Berlin,
eine weitere Forderung aus der DDG Stellungnahme.
Mindestens jedoch solle die spezialisierte Diabetes-Expertise durch einen
Kooperationsvertrag mit einer niedergelassenen diabetologischen
Schwerpunktpraxis abgedeckt werden, so der Experte. „Eine verbindliche
Zusammenarbeit an dieser Schnittstelle kann Komplikationen verhindern, das
Behandlungsergebnis entscheidend positiv beeinflussen und so die
Patientensicherheit erhöhen. Außerdem unterstützt sie eine moderne und
auch sektorübergreifende Versorgung.“ Für kleinere Kliniken – vor allem im
ländlichen Raum – können Kooperationsverträge die Versorgungsqualität der
Patientinnen und Patienten gewährleisten, so der Diabetologe.
Weiterbildung sichert Zukunft
Die DDG hebt hervor, dass eine gesicherte Finanzierung der Weiterbildung
unabdingbar ist. „Wir können den ärztlichen Nachwuchs nur dann für die
Diabetologie gewinnen, wenn die Weiterbildung strukturell in den
Leistungsgruppen verankert und finanziell abgesichert ist“, so Szendrödi.
Vorhaltepauschalen müssten zudem so gestaltet sein, dass sie auch
sprechende Medizin und Beratungsberufe kostendeckend abbilden.
Wichtige Punkte brauchen noch Lösungen
Nach der Verbände-Anhörung bleiben aber auch grundlegende Fragen offen: So
fehle der Berechnung der Vorhaltevergütung im aktuellen Referentenentwurf
des BMG eine evidenzbasierte Grundlage. „Für viele Bereiche werden nicht-
repräsentative Zahlen als Basis genommen, wodurch qualifizierten Zentren
möglicherweise eine schlechtere finanzielle Stellung als zuvor droht.
Damit droht eine Qualitätsverschlechterung, die die Intention der
Krankenhausreform konterkarieren würde“, mahnt Gallwitz, der die Anhörung
DDG-seitig begleitete. Außerdem bilden die neuen Leistungsgruppen die
bisherigen „Grouper“/Fallpauschalen zurzeit noch nicht ausreichend ab.
Dadurch würden Patientinnen und Patienten gegebenenfalls der falschen
Leistungsgruppe zugeordnet und fehlversorgt.
Die DDG sieht die Diskussionen im Rahmen des KHAG als wichtigen Schritt
hin zu einer modernen Krankenhausreform. „Wir sind zuversichtlich, dass in
wichtigen Punkten Lösungen gefunden werden und haben positive Signale
erhalten, dass die gut ausgebildeten Fachkräfte in der Diabetologie in der
Reform mitgedacht werden“, so Gallwitz. Die DDG betont, dass die
Fachgesellschaft den Reformprozess weiter konstruktiv begleiten wird. „Wir
werden uns weiter dafür einsetzen, dass das Wohl aller Patientinnen und
Patienten und vor allem der Menschen mit Diabetes bei allen
Reformschritten im Mittelpunkt steht“, so DDG Präsidentin Szendrödi
abschließend.
Informationen:
- Stellungnahme der DDG zum KHAG:
https://www.ddg.info/politik/s
- Gemeinsame Stellungnahme der DDG, BVND, VDBD, diabetesDE zur
Umsetzung des Krankenhausversorgungsverbesse
https://www.ddg.info/politik/s
umsetzung-des-krankenhausverso