GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gefährdet Diabetesversorgung
DDG und diabetesDE: „Reform ja – aber nicht zulasten chronisch kranker
Menschen!“
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) und diabetesDE – Deutsche
Diabetes Hilfe begrüßen den Reformwillen der Koalition, die langfristige
Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung zu sichern und
Beitragssätze zu stabilisieren.
Zugleich warnen sie: Der Referentenentwurf
könnte die Versorgung von über 9 Millionen Menschen mit Diabetes
gefährden. Statt pauschaler Kürzungen braucht es Schutzklauseln für
spezialisierte Versorgung – und eine vollständige Steuerfinanzierung der
Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit Grundsicherung.
Die gesetzliche Krankenversicherung steht laut aktuellem Entwurf für das
GKV BstabG vor einer Deckungslücke, die ohne Gegenmaßnahmen bis 2030 auf
rund 40 Milliarden Euro wachsen könnte. Das neue Gesetz soll die
Beitragssätze ab 2027 stabilisieren. DDG und diabetesDE halten dieses Ziel
für legitim, kritisieren jedoch, dass dem Entwurf ein Schutz für
Versorgungsbereiche fehle, die viel Fachwissen, Zeit und Personal brauchen
– wie die Diabetologie. „Stabile Beiträge sind wichtig. Sie dürfen aber
nicht dazu führen, dass Menschen mit Diabetes schwerer Zugang zu
Behandlung, Schulung und moderner Technik bekommen“, warnt DDG Präsidentin
Professor Dr. Julia Szendrödi aus Heidelberg.
Pauschale Deckel treffen Diabetes-Teams
Diabetologische Praxen und Medizinische Versorgungszentren betreuen viele
Menschen, die eine engmaschige Behandlung brauchen. Dazu gehören
Patientinnen und Patienten mit Typ-1-Diabetes, die mit Insulinpumpen und
kontinuierlicher Glukosemessung therapiert werden oder an
Folgeerkrankungen wie dem diabetischem Fußsyndrom leiden. Diese Versorgung
braucht Zeit: Das Praxispersonal muss Daten auswerten, Therapien anpassen,
Wunden kontrollieren, Unterzuckerungen einordnen und Betroffene schulen.
Der Entwurf sieht jedoch vor, Vergütungssteigerungen zu begrenzen. Nach
Einschätzung der DDG könnten Praxen dadurch steigende Kosten für Personal,
Miete, Energie, Medizintechnik und Dokumentation nicht mehr ausreichend
ausgleichen. Zusätzlich sollen Sondervergütungen entfallen. Das betrifft
offene Sprechstunden, in denen Menschen mit akuten Unterzuckerungen,
Stoffwechselentgleisungen oder Wundproblemen Hilfe erhalten. Auch die
Befüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll nicht mehr gesondert
vergütet werden, obwohl gerade in der Diabetologie viele Daten
dokumentiert werden müssen – etwa HbA1c-Werte, Sensordaten und Angaben aus
Disease-Management-Programmen. „Diabetesversorgung ist keine
Standardleistung im Minutentakt“, sagt Dr. med. Jens Kröger, Vorsitzender
von diabetesDE – Deutsche Diabetes Hilfe und Diabetologe aus Hamburg. „Sie
braucht Zeit für Versorgung und Entscheidungen im Team. Wenn dieser
Aufwand nicht abgebildet wird, geraten Schwerpunktpraxen unter Druck.“
Kliniken und spezialisierte Zentren verlieren Spielraum
Auch Krankenhäuser und zertifizierte Diabeteszentren wären betroffen. Dort
arbeiten Teams aus Ärztinnen und Ärzten, Diabetesberaterinnen und
-beratern, Wundmanagement, Ernährungsberatung, Psychologie und
spezialisierter Pflege. Diese Strukturen sind nötig, wenn Menschen mit
komplexen Diabetesverläufen behandelt werden – etwa beim diabetischen
Fußsyndrom, schweren Stoffwechselentgleisungen oder einer Ersteinstellung
auf moderne Therapiesysteme.
Nach Einschätzung der DDG könnten solche Zentren unterfinanziert werden.
Der Landesbasisfallwert, ein zentraler Berechnungswert für die
Krankenhausvergütung, soll gedeckelt werden. Dadurch könnten stationäre
Diabetesbehandlungen real schlechter vergütet werden. Zugleich soll das
Pflegebudget nur begrenzt wachsen. Das erschwert den Aufbau von
Pflegekräften, die sich mit Insulintherapie, Sensordaten, Unterzuckerungen
und Patientenschulung auskennen. Zusätzlich soll die
Pflegeentlastungspauschale entfallen. Aus solchen Mitteln wurden
vielerorts auch Diabetesberaterinnen und Diabetesberater finanziert.
Hinzu kommt der Druck zur Ambulantisierung. Kurze Krankenhausaufenthalte
könnten niedriger vergütet werden. Dadurch könnten Schulungen,
Insulinumstellungen, Ersteinstellungen auf Insulinpumpen oder die
Behandlung eines diabetischen Fußes aus der Klinik in den ambulanten
Bereich verlagert werden, ohne dass dort ausreichend personelle und
strukturelle Kapazitäten aufgebaut werden. „Ambulantisierung kann sinnvoll
sein. Sie funktioniert aber nur, wenn Praxen dafür ausgestattet sind“,
gibt Szendrödi zu Bedenken.
Höhere Zuzahlungen treffen den Alltag
Für Menschen mit Diabetes werden die Änderungen unmittelbar spürbar. Die
Mindestzuzahlung soll von 5 auf 7,50 Euro steigen, die Höchstzuzahlung von
10 auf 15 Euro. Betroffen sein können Insuline und andere
Diabetesmedikamente, aber auch Teststreifen, Lanzetten, Katheter, Pods für
Insulinpumpen oder Sensoren zur kontinuierlichen Glukosemessung. Auch
Schulungen und stationäre Aufenthalte können höhere Eigenanteile auslösen.
„Menschen mit Diabetes brauchen ihre Therapie jeden Tag – gerade für
Menschen mit Typ 1 Diabetes ist die ununterbrochene lebenslange
Insulintherapie essenziell lebenserhaltend“, betont Kröger. „Wenn
Patientinnen und Patienten aus Sorge vor Kosten Verordnungen nicht
einlösen oder Termine und Schulungen ausfallen lassen, gefährdet das ihre
Gesundheit. Genau das müssen wir verhindern.“ Er verweist darauf, dass
insbesondere sozial und finanziell benachteiligte Menschen von diesen
Plänen betroffen wären, die ohnehin schon häufiger aus der Versorgung
herausfielen und statistisch ein größeres Risiko für Folgeerkrankungen von
Diabetes hätten.
Stabilisierung mit Schutzklauseln verbinden
DDG und diabetesDE fordern daher, das Gesetz im weiteren Verfahren
nachzubessern. Notwendig sind so genannte Schutzklauseln für
spezialisierte, qualitätsgesicherte und auf chronisch kranke Menschen
ausgerichtete Versorgung. Zudem warnt die DDG davor, digitale Versorgung,
Innovationsprojekte und Weiterbildung in der Diabetologie durch
Finanzdeckelung auszubremsen.
Als Alternative zur Entlastung der gesetzlichen Krankenversicherung
schlägt die DDG vor, die Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit
Grundsicherung vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. So könnten
Beitragszahlerinnen und Beitragszahler entlastet werden, ohne die
Diabetesversorgung zu schwächen.
Die konkreten Forderungen:
1. Spezialisierte Diabetesversorgung schützen: Praxen, Medizinische
Versorgungszentren, Klinikambulanzen und Diabeteszentren brauchen
Schutzklauseln, damit pauschale Sparvorgaben die Versorgung nicht
ausbremsen.
2. Patientinnen und Patienten entlasten: Höhere Zuzahlungen dürfen
nicht dazu führen, dass Menschen mit Diabetes Verordnungen für Insulin,
Sensoren, Teststreifen, Pumpenzubehör nicht einlösen oder Schulungen und
Termine aus Kostengründen aufschieben.
3. Digitalisierung und Innovation sichern: Digitale
Diabetesprogramme, Telemedizin, kontinuierliche Glukosemessung und neue
Versorgungsmodelle dürfen nicht durch Kürzungen und Mengenabschläge
geschwächt werden.
4. Weiterbildung erhalten: Praxen und Kliniken müssen weiterhin
Diabetologinnen und Diabetologen sowie Diabetesberaterinnen und
Diabetesberater ausbilden können.
5. Alternative Finanzierung nutzen: Die DDG schlägt vor, die
Krankenversicherungsbeiträge für Menschen mit Grundsicherung vollständig
aus Steuermitteln zu finanzieren, um die gesetzliche Krankenversicherung
zu entlasten.
Die Stellungnahme der DDG zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur
Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-BStabG) können Sie hier nachlesen:
https://www.ddg.info/politik/s
bstabg
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Über die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) ist mit mehr als 9300 Mitgliedern
eine der großen medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland. Sie unterstützt Wissenschaft und Forschung, engagiert sich
seit 1964 in Fort- und Weiterbildung, zertifiziert
Behandlungseinrichtungen
und entwickelt Leitlinien. Ziel ist eine wirksamere Prävention und
Behandlung der Volkskrankheit Diabetes, von der mehr als 9 Millionen
Menschen in Deutschland betroffen sind. Zu diesem Zweck unternimmt sie
auch umfangreiche gesundheitspolitische Aktivitäten.
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diabetesDE – Deutsche Diabetes-Hilfe ist die führende deutsche
Gesundheitsorganisation für aktuell 11 Mio. Menschen mit Diabetes
mellitus. Wir setzen uns aktiv für die Interessen und eine bessere
Lebensqualität der Betroffenen, ihrer Angehörigen sowie der
Risikopatientinnen und -patienten ein. Wir helfen Menschen mit Diabetes.
Mit verlässlichen, wissenschaftlich fundierten Informationen und
praktischen Tipps. Jeden Tag, immer aktuell.
Unsere Vision ist, die Zahl von jährlich 600 000 Neuerkrankungen dauerhaft
zu senken und bei allen Diabetes-Typen Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Spendenkonto Sozialbank, IBAN: DE63 3702 0500 0001 1888 00, BIC:
BFSWDE33XXX
