DGFG veröffentlicht Jahresbericht 2025: Starker Anstieg in der Gewebespende
4.201 Gewebespenden konnte die DGFG in 2025 realisieren – eine Steigerung
um 12 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. 88 Prozent der Gewebespenden
(3.709) fanden unabhängig von der Organspende nach Herz-Kreislauf-Tod
statt. Der Anteil an Gewebespenden, die im Anschluss an eine Organspende
erfolgen, ist mit 10,6 Prozent verhältnismäßig gering.
Das am häufigsten gespendete Gewebe ist mit 91 Prozent die Augenhornhaut:
8.139 Augenhornhäute gingen zur Aufbereitung in die 12 Hornhautbanken im
DGFG-Netzwerk ein. Insgesamt konnte die DGFG im vergangenen Jahr 9.789
Patientinnen und Patienten mit einem Gewebetransplantat versorgen: 6.345
Menschen erhielten ein Hornhauttransplantat, 204 eine Herzklappe, 111 ein
Blutgefäß und 3.129 ein Amnionpräparat. Letzteres wird im Rahmen der
Plazentaspende, einer Lebend-Gewebespende, bei einer geplanten
Kaiserschnittgeburt gewonnen. Die Amnionmembran ist die dünne innere
Eihaut der Plazenta und kommt insbesondere in der Augenheilkunde zur
Behandlung der Hornhautoberfläche aber auch in weiteren
Anwendungsgebieten, wie z.B. in der Therapie schwerer
Wundheilungsstörungen oder als Hautersatz bei Verbrennungen, zum Einsatz.
In 2025 erhielt die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
insgesamt 62.265 Meldungen potenzieller Spender:innen. Im Rahmen der
12.161 Aufklärungsgespräche stimmten 4.598 Menschen einer Gewebespende zu.
Das entspricht einer Zustimmungsquote von 37,8 Prozent. Noch immer treffen
dabei zum Großteil die Angehörigen die Entscheidung anhand des
mutmaßlichen Willens der Verstorbenen: im Falle einer Zustimmung waren es
69 Prozent und im Falle einer Ablehnung waren es rund 63 Prozent. Rund 31
Prozent der Verstorbenen haben ihren Willen zu Lebzeiten schriftlich
dokumentiert oder mündlich mitgeteilt. „Das ist noch immer zu wenig.
Angehörige können in der Entscheidungsfindung nur entlastet werden, wenn
der eigene Wille bekannt ist. Dazu genügt ein Gespräch in der Familie. Ein
Eintrag im Organspende-Register oder ein ausgefüllter Organspendeausweis
schaffen ebenfalls Klarheit“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der
DGFG.
Abfrage des Organspende-Registers in Kürze auch für Gewebeeinrichtungen
möglich
Mit dem unmittelbar bevorstehenden Inkrafttreten des Dritten Gesetzes zur
Änderung des Transplantationsgesetzes und den darin festgeschriebenen
Novellierungen zum 1. Juni 2026 erhalten auch Ärztinnen und Ärzte der
Gewebeeinrichtungen das Recht, das Organspende-Register abrufen zu dürfen.
Das Erklärendenportal ist bereits seit März 2024 für alle Bürgerinnen und
Bürger geöffnet. Bislang haben auf www.organspende-register.de 555.146
Menschen ihre Entscheidung digital hinterlegt[1]. Das entspricht gerade
einmal 0,6 Prozent der Gesamtbevölkerung in Deutschland[2]. Die Abfrage
des Organspende-Registers bedeutet auch für die Gewebespende einen
Zwischenschritt im Spendeprozess. Nach Prüfung der Meldungen potenzieller
Spender:innen auf medizinische Ausschlussgründe erfolgt zukünftig die
Abfrage des Organspende-Registers. Erst nach einer Abfrage erfolgt das
Aufklärungsgespräch. Wurde ein Widerspruch im Register hinterlegt, endet
an dieser Stelle der Prozess und Angehörige werden nicht kontaktiert.
„Welchen Effekt dieser zusätzliche Arbeitsschritt für die Gewebespende
bedeutet, bleibt abzuwarten. Feststeht, dass mit der Registerabfrage neben
den hohen, kostspieligen Technikanforderungen sehr viele
Personalressourcen verbunden sind. Allein wir als DGFG rechnen mit 60 bis
70 Abfragen pro Tag“, hält Martin Börgel fest.
Weiterhin hoher Bedarf an Herzklappen aus der Gewebespende
In 2025 erhielt die Vermittlungsstelle der DGFG 423 Anfragen für eine
Herzklappe. Dabei konnte sie mit 204 zur Transplantation abgegebenen
Herzklappen nur etwas weniger als die Hälfte der Anfragen bedienen. „An
dieser Stelle wird der Mangel an humanem Spendergewebe ganz besonders
deutlich. Die Kliniken benötigen deutlich mehr Herzklappen in der
Patient:innenversorgung und damit auch mehr Gewebespenden“, so Martin
Börgel. Ärzt:innen setzen Herzklappen in der Behandlung kindlicher
Herzklappenfehler oder bei dem Ersatz degenerierter oder infizierter
Herzklappen ein. Im Gegensatz zu mechanischen Herzklappen ist keine
Einnahme blutverdünnender Medikamente notwendig. Auch das Infektionsrisiko
ist deutlich geringer. Je nach Alter können Spenderherzklappen bis zu 20
Jahre im Körper der Transplantierten voll funktionsfähig bleiben[3].
Über die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG)
Die DGFG fördert seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in
Deutschland. Auf Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten
und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle
Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre
Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten
Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von
der DGFG beziehen. Als unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft wird die
DGFG ausschließlich von öffentlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens
getragen: Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus
Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule
Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-
Klinikum Neubrandenburg. Die DGFG ist in ihrer Aufbaustruktur, der
Freiwilligkeit der Unterstützung durch die Netzwerkpartner:innen und ihrer
Unabhängigkeit von privaten oder kommerziellen Interessen einzigartig in
Deutschland.
[1] Stand 18.05.2026, Zugriff am 26.05.2026 unter https://www.organspende-
info.de/aktuelles/nachrichten/
register/
[2] Bevölkerungsstand vom 30.09.2025, Zugriff am 26.05.2026 unter
https://www.destatis.de/DE/The
Umwelt/Bevoelkerung/Bevoelkeru
staatsangehoerigkeit-2025.html
[3] Department of Health, The Information Centre, The Congenital Heart
Website, Central Cardiac Audit Database. Comparison of survival for
patients receiving homograft, mechanical and bioprosthetic valve
replacements, 1996-2005.
