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Urlauber können sich nur dann auf das neue EU-Reiserecht berufen, wenn sie die Reise nach dem Stichtag 01.07.2018 gebucht haben. Es gilt das Recht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses“, sagt Anwalt Oliver Huq, Kooperationsanwalt von CheckdeinRecht. Die Rede ist von der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie, die am 1. Juli in Kraft getreten ist. Huq und das in Düsseldorf ansässige Serviceportal Checkdeinrecht.de helfen Urlaubern, zu ihrem Recht zu kommen. „Entscheidend ist der Zeitpunkt der Buchung“ – Worauf Urlauber bei der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie achten sollten„Urlauber können sich nur dann auf das neue EU-Reiserecht berufen, wenn sie die Reise nach dem Stichtag 01.07.2018 gebucht haben. Es gilt das Recht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses“, sagt Anwalt Oliver Huq, Kooperationsanwalt von CheckdeinRecht. Die Rede ist von der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie, die am 1. Juli in Kraft getreten ist.. Huq und das in Düsseldorfer ansässige Serviceportal Checkdeinrecht.de helfen Urlaubern, zu ihrem Recht zu kommen.

Das neue EU-Recht betrifft insbesondere Reisevermittler wie Reisebüros oder Online-Plattformen. Mit dem neuen EU-Reiserecht gibt es neben der Pauschalreise und der einzelnen Reiseleistung, wie Flug, Mietwagen oder Hotel, eine neue Kategorie: die „verbundene Reiseleistung“.

Was heißt das konkret? „Ein Beispiel: Hat ein Kunde in einem Reisebüro einen Flug und eine Hotelübernachtung gebucht und kann wegen eines Flugausfalls die Hotelübernachtung nicht wahrnehmen, musste er bisher letztere dennoch bezahlen“, erklärt Huq. „Bei Buchungen ab dem 1. Juli ist das anders. Dann stehen ihm sowohl gegenüber dem Reiseveranstalter als auch gegenüber dem Vermittler verbundener Reiseleistungen gegebenenfalls Ansprüche, beispielsweise Schadenersatz, zu.“ Das gilt übrigens nicht nur für im Reisebüro gebuchte Reisen, sondern oder auch für online gebuchte Reisen.

Neue Auflagen für Reisebüros

Für Reisebüros gelten im Falle von Vermittlungen verbundener Reiseleistungen neue Informationspflichten. So müssen sie dem Kunden vor Vertragsschluss ein Formblatt aushändigen. „Damit wird er darüber aufgeklärt, dass die vermittelten Leistungsträger für die ordnungsgemäße Leistungserbringung haften. Vermittler von Pauschalreisen haben künftig zudem die gleichen Informationspflichten gegenüber dem Kunden, wie der Reiseveranstalter“, erläutert Huq. Beispiel: Nach altem Recht können Vermittler und Veranstalter die Verantwortung hin und her delegieren, wenn sich das 5-Sterne-Hotel als Bruchbude herausstellt. Damit ist nun Schluss. Vermittler und Veranstalter müssen nun für die Richtigkeit der Informationen geradestehen.

Recht zu haben, ist das eine. Was müssen Kunden tun, um zu ihrem Recht zu kommen? Weiterhin gilt, dass der Verbraucher gut daran tut, alle Mängel zu dokumentieren. So kann es sinnvoll sein, Screenshots von der angebotenen Reise zum Zeitpunkt der Buchung zu erstellen und aufzubewahren. Zudem gilt nach wie vor: Der Kunde muss den Mangel noch vor Ort bei der Reiseleitung - und nicht etwa bei der Rezeption - anzeigen und dokumentieren lassen.

Mehr Zeit für Ansprüche

Mit Inkrafttreten der neuen Pauschalreiserichtlinie zum 1. Juli haben Urlauber grundsätzlich mehr Zeit, ihre Ansprüche gegen die Veranstalter und Vermittler geltend zu machen.  Bisher galt eine Frist von einem Monat nach Rückkehr. Mit der neuen Richtlinie haben Urlauber nach Reiseende zwei Jahre Zeit. Oliver Huq: „Dennoch macht es weiterhin Sinn, vor allem zur Beweissicherung, möglichst schnell seine Ansprüche geltend zu machen.“  Dabei hilft Checkdeinrecht.de schnell und unkompliziert. Über die Homepage checkdeinrecht.de geht es zum kostenlosen Erstcheck. Sehen die Rechtsexperten im Erstcheck keine Aussicht auf Erfolg, entstehen keine Kosten. Bei realistischen Aussichten auf Erfolg nehmen sich Kooperationsanwälte des Anliegens an.

Über Checkdeinrecht.de

Ob Knöllchen, Probleme mit der Urlaubsreise, Ärger mit dem Arbeitgeber oder Vermieter – Checkdeinrecht.de überprüft jeden Fall aus den Bereichen Verkehrs-, Reise-, Fluggast-, Miet- und Arbeitsrecht risikolos und schnell. Sehen die Rechtsexperten im Erstcheck keine Aussicht auf Erfolg, entstehen keine Kosten. Bei realistischen Aussichten auf Erfolg nehmen sich Kooperationsanwälte des Anliegens an.

Hinter Checkdeinrecht.de steht das Düsseldorfer Start-Up AdvokatiX, das für einen neuen Trend steht, der die Rechtsberatung verändert: Legal Tech. Dabei geht es um Software und Tools zur Automatisierung und Standardisierung einzelner Arbeitsschritte oder ganzer juristischer Prozesse. Erklärtes Ziel ist es, die Rechtsberatung als Dienstleistung für die Mandanten effizienter, schneller und günstiger zu machen.