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Nach Wochen des Stillstands wegen Corona laufen die Urlaubsvorbereitungen der Deutschen wieder an. Neben Hotels sind in diesem Jahr vor allem Ferienwohnungen sehr gefragt. Doch wer haftet, wenn dort etwas beschädigt wird?

In der Privat-Haftpflichtversicherung sind Schäden an gemieteten Sachen normalerweise ausgeschlossen, erläutert Schadenexpertin Margareta Bösl von der uniVersa Versicherung. Besonders bei Altverträgen und Standardangeboten sei dies häufig der Fall. Neue und leistungsstarke Policen übernehmen dagegen auch Beschädigungen von Mobiliar in Hotels, gemieteten Ferienwohnungen/-häusern, Pensionszimmern sowie in Schlafwagenabteilen und Schiffskabinen. Urlauber sollten ihre Haftpflichtpolice prüfen, ob und bis zu welcher Höhe die sogenannten Mietsachschäden mitversichert sind. Bei der uniVersa ist dies im best-Tarif beispielsweise bis zur vereinbarten Versicherungssumme von 20 oder 50 Millionen Euro möglich. Ein Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif ist in der Regel problemlos möglich. Oft bieten neuere Policen auch insgesamt ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis. Einige Anbieter gewähren beim Versichererwechsel sogar eine kostenfreie Summen- und Konditionsdifferenzdeckung. Dann besteht für die höheren Leistungen bereits ab Antragseingang voller Versicherungsschutz, auch wenn der Beginn aufgrund von Kündigungsfristen beim Vorversicherer erst später ist.