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Vor dem Hintergrund des globalen Klimastreiks am 25. September und angesichts der aktuell stark eingeschränkten Reisemöglichkeiten, hinterfragen viele Verbraucher ihr Reiseverhalten in Vor-Corona-Zeiten kritisch. Wer dennoch weite Strecken zurücklegen muss, kann etwa mit der Bahn oder dem Bus umweltschonend durch Europa fahren. Fluggäste können unvermeidbare CO2-Emissionen durch eine Spende in Klimaprojekte ausgleichen. Hierzu informiert das EVZ auf einer speziellen ThemenseiteMaske, Abstand und Hygienemaßnahmen gehören für Reisende derzeit ohne Zweifel zu den wichtigsten Dingen, an die gedacht werden muss. Nichtsdestotrotz sollte der Klimaschutz nicht aus den Augen verloren werden. Gerade Reisende, die aufs Fliegen nicht verzichten können, sollten über eine CO2-Kompensation nachdenken. Zahlreiche Airlines bieten dies an, meist schon während des Buchungsvorgangs. Ansonsten können Emissionen in nur wenigen Klicks auch über unabhängige Organisationen ausgeglichen werden.

Auf geprüfte Klimaprojekte achten

Wer seinen ökologischen Fußabdruck verringern möchte, sollte jedoch auf die Seriosität des Kompensationsdienstleisters achten. Nur so ist gewährleistet, dass das Geld auch wirklich beim Klimaprojekt ankommt und Emissionen ausgeglichen werden. So muss nachvollziehbar sein, wie die Höhe der CO2-Menge und der Kompensation berechnet werden. Behauptet eine Airline, man könne gegen eine Spende von 1 € klimaneutral fliegen, handelt es sich um Augenwischerei. Entscheidend ist weiterhin, dass Klimaprojekte geprüft und zertifiziert wurden. Vertrauensvoll ist laut Bundesumweltamt der Gold Standard. Auch sollten Verbraucher eine Bestätigung ihrer Zahlung erhalten (häufig in Form eines PDF-Dokuments). 

CO2-Kompensation ist steuerlich absetzbar 

Das Gute: Eine CO2-Kompensation kann in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Vorausgesetzt die Spende geht an eine gemeinnützige Organisation (was bei vielen seriösen Anbietern der Fall ist); die Zahlung kann nachgewiesen werden und liegt über 36 €. Außerdem darf der Betrag nicht 20 Prozent des Einkommens übersteigen.